14.46

Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt Mag. Karoline Edtstadler: Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben in der letzten Sitzung des Verfassungsausschusses ausführlich über dieses The­ma gesprochen. Ich möchte aber auch hier im Plenum als Verfassungsministerin ganz klar Stellung dazu nehmen.

Die Meinungsäußerungsfreiheit ist ein Grundrecht in Österreich, und ich stehe zu diesem Grundrecht so was von felsenfest, wie man nur stehen kann! (Beifall bei ÖVP und Grü­nen.) Die Meinungsäußerungsfreiheit steht aber auch unter einem Gesetzesvorbehalt, und Frau Abgeordnete Prammer hat es gesagt: Von der Meinungsäußerungsfreiheit sind Hass und Gewalt nicht umfasst.

Wir haben immer gesagt, wir wollen Opfern von Hass im Netz rasch Unterstützung an­gedeihen lassen. Ich sage Ihnen eines: Das Schlimmste für Opfer von Hass im Netz ist, dass sich diese Hassmitteilungen unkontrolliert schnell verbreiten. Da gilt es, einzu­schreiten, und das machen wir auch mit dem Kommunikationsplattformen-Gesetz, in­dem jemand, der sich davon betroffen fühlt, das melden kann – idealerweise mit einem Button, wir werden das ab 1.4. sehen –, damit dieser Inhalt dann sofort gelöscht werden kann.

Auf der zweiten Seite gibt es mittlerweile das Mandatsverfahren, welches, aus der Justiz kommend, eingerichtet wurde. Auch das ist eine Möglichkeit. Das wird aber trotzdem natürlich eine längere Zeit in Anspruch nehmen als die kurze Frist von 24 Stunden, die das Kommunikationsplattformen-Gesetz vorsieht. Dieses verpflichtet Plattformen auch, und das sage ich ganz deutlich, strafrechtswidrige Inhalte, die im Gesetz taxativ, also abschließend, aufgezählt sind, rasch zu löschen, wenn sie als solche identifiziert werden.

Herr Abgeordneter Drobits, niemand sagt, dass das ein Praktikant machen soll. Die Plattformen werden von uns in die Pflicht genommen. Wir sagen ihnen: Sie müssen das prüfen, sie müssen das einschätzen und sie müssen es auch überprüfbar machen! Im Gesetz ist nämlich vorgeschrieben, dass sowohl ein Löschen als auch ein Nichtlöschen einer Überprüfung zugänglich sein muss und dass die Entscheidung der Plattform ge­setzesbasiert erfolgen muss. Das ist unsere Vorgabe.

Ich möchte auch mit einem aufräumen: Viele sagen jetzt: Na, wir können doch nicht Unternehmen – Großkonzerne, wie Frau Abgeordnete Yildirim gesagt hat – darüber ent­scheiden lassen, was gelöscht wird und was nicht gelöscht wird! – Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau das passiert jetzt, und zwar ohne rechtliche Vorgabe. Sie müssen, wenn Sie auf Facebook oder auf andere Plattformen gehen, den Community­richtlinien zustimmen, und dort steht, was und wann gelöscht wird und was nicht. Da passiert es dann zum Beispiel auch, dass die Venus von Willendorf gelöscht wird, weil dort vermeintlich zwei nackte Brüste zu sehen sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben mit diesem Kommunikationsplatt­formen-Gesetz einen Schritt gesetzt, der notwendig ist, auch auf europäischer Ebene. Und ja, es ist richtig, dass es da einen sehr sensiblen Bereich gibt, und das ist der Be­reich des Overblockings. Wir müssen da hinschauen, wir werden auch weiterhin hin­schauen, und wir wissen auch, dass in Deutschland beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz hingeschaut wird. Dazu gab es eine Studie, bei der herausgekommen ist, dass bisher keine großen Probleme mit Overblocking gesehen worden sind, dass man das aber auch weiterhin sensibel beobachten wird. Auch das ist einem Überprüfungsverfahren zugäng­lich, und wir haben hier entsprechende Schritte gesetzt.

Abschließend möchte ich Ihnen sagen: Ja, wenn man Vorgaben macht, dass Hass im Netz entfernt wird, dann gibt es vielleicht auch ein Risiko, dass da oder dort etwas gelöscht wird, das nicht darunterfällt. Gar nichts zu tun, kann aber im 21. Jahrhundert wohl nicht die Antwort sein! Genau deshalb unterstützen wir auch die Europäische Union mit der Vorlage des DSA, denn genau das ist auch im Digital-Services-Act vorgesehen. Wir gehen in Österreich voran. Wir hoffen, mit unserer Expertise auch zu einer guten europäischen Lösung beitragen zu können.

Für mich steht auf der einen Seite die Meinungsäußerungsfreiheit außer Zweifel, auf der anderen Seite aber auch die Notwendigkeit, gegen Hass im Netz effektiv vorzugehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.50

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Martin Engelberg. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.