14.54

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Mi­nisterin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Anlass für die jetzige De­batte ist ein Entschließungsantrag der FPÖ, dem zufolge die Feststellung über die Rechtswidrigkeit von Äußerungen ordentlichen Gerichten obliegen soll. Das ist an und für sich eine Selbstverständlichkeit. Um die Frau Bundesministerin noch einmal zu wie­derholen und es zu unterstreichen: An der Meinungsfreiheit wird nicht gerüttelt und ist nicht zu rütteln.

Was ist aber der Hintergrund? – Der Hintergrund ist das Kommunikationsplattformen-Gesetz, wodurch Inhalte, die anstößig, beleidigend, verletzend sind, gelöscht werden sollen. Die FPÖ schreit: Zensur!, und erweckt wieder einen falschen Eindruck, denn Zen­sur ist eine Vorabkontrolle, eine Kontrolle vor einer Veröffentlichung.

Jetzt frage ich mich: Was steckt denn dahinter? Wie könnte sich das auswirken? – Die Auswirkung ist, dass beleidigende, anstößige und verletzende Inhalte länger im Internet sichtbar sind und länger Schaden anrichten, als es unbedingt notwendig ist, denn auch wenn ein Mandatsverfahren durchgeführt wird, dauert es eine gewisse Zeit, bis ein Rich­ter entscheiden würde. Da frage ich vor allem Sie von der FPÖ: Wollen Sie das wirklich? Ich will das auf jeden Fall nicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Unter dem Deckmantel des Vorwurfs der Zensur werden eine Vernaderung und ein öffentliches Bloßstellen ermöglicht, die länger als notwendig sichtbar sind. Das können wir nicht wollen.

Ludwig Wittgenstein, ein Philosoph, so wie auch Herbert Kickl vielleicht einmal einer war, hat gesagt: „Sprache schafft Wirklichkeit“. Denken wir zurück: „Im Anfang war das Wort“, heißt es, aber noch viel früher sind die Gedanken. Nicht jeder Gedanke ist es aber auch wirklich wert, dass er schriftlich oder mündlich zu Worten wird. Da gibt es eine Grenze, die Grenze des Anstands, die Grenze des Respekts, die Grenze der Moral, denn diese Worte können auch zu Taten werden.

Wenn ich jetzt den Klubobmann der FPÖ vor mein geistiges Auge hole, wie er vor einer johlenden Menschenmenge agitiert, dann wird mir fast ein bisschen angst und bange, dass manche Gedanken tatsächlich zu Worten werden, manche Worte tatsächlich zu Taten. Denken Sie an die Bilder aus den Vereinigten Staaten, den Sturm auf das Kapitol! Ein Präsident twittert irgendetwas und die Menschenmenge stürmt dann das Kapitol. Ich frage Sie, vor allem die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ: Wollen Sie so etwas haben? Also ich will das jedenfalls nicht. Deswegen kann man diesem Antrag und allem, was dahintersteht, auch nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.57

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen der Tagesordnungspunkte 8 bis 12.