20.34

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Dass eine Bürgerinitiative oder eine Petition in den zuständigen Ausschuss kommt, ist fast schon eine Seltenheit. Meine Vorrednerin hat eine der seltenen Petitionen, die den Ausschuss erreichen, erwähnt. Besonders schade, dass das nicht stattfindet, ist das bei einer Petition, die sich mit dem Erhalt der öffentlichen Seezugänge beschäftigt, insbe­sondere jener des Attersees.

Die Petition – das ist eh schon berichtet worden – ist vor inzwischen circa eineinhalb Jahren von Abgeordneten von FPÖ, NEOS, SPÖ und Grünen gemeinsam eingebracht worden, zahlreiche Stellungnahmen sind eingelangt. So gut wie alle Stellungnahmen sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der Erhalt der freien Seezugänge für die Öffent­lichkeit einen absolut hohen Stellenwert für alle Beteiligten hat.

Um freie Seezugänge auch künftig sicherzustellen, braucht es aber auch ganz klare ge­setzliche Regelungen. Viele Seezugänge gehören den Österreichischen Bundesforsten und sind somit Bundesangelegenheit nach dem Bundesforstegesetz.

Konkreter Anlass für diese Petition war der Neubau einer Immobilie mit zwei Wohnein­heiten durch die Österreichischen Bundesforste auf einem öffentlichen Badeplatz in Weyregg am Attersee. Natürlich ist bei der Vermietung von solchen Wohnungen eine höhere Miete zu erzielen, wenn diese einen eigenen, privaten Seezugang haben.

Das wurde von den Österreichischen Bundesforsten auch so umgesetzt, und somit ist den Menschen, und damit der Öffentlichkeit, wieder ein Stück öffentlicher Seezugang entzogen worden – durch die Österreichischen Bundesforste. Dass es deshalb eine Änderung des Bundesforstegesetzes braucht, liegt auf der Hand. Das zeigt nicht zuletzt die Stellungnahme, die von der Oberösterreich Tourismus GmbH eingelangt ist, aus der hervorgeht, dass sich die Bundesforste die öffentlichen Seezugänge auch bezahlen lassen, nämlich in Form von Pachtzahlungen der Gemeinden. Dass Gemeinden mit Steuergeld öffentlichen Seezugang erkaufen müssen, Kolleginnen und Kollegen, steht meines Erachtens ohnehin im Widerspruch zum Bundesforstegesetz und gehört drin­gend geändert. (Beifall bei der SPÖ.)

Umso unverständlicher ist natürlich die Tatsache, dass diese Petition nicht zum Anlass genommen wurde, dieses Thema im Ausschuss weiter zu behandeln und zu bearbeiten. Offensichtlich ist man, wenn es um die Österreichischen Bundesforste geht, seitens der Regierungsparteien nicht einmal bereit, eine weitere Diskussion im Ausschuss zuzu­lassen. Man hat diese Diskussion durch den Antrag der Grünen, die Miteinbringer sind, auf Kenntnisnahme verhindert – ich möchte dazusagen: vorerst verhindert. Es ist sicher noch nicht vorbei. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.37

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Alois Kainz. – Bitte, Herr Abgeordneter.