22.33

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auch noch auf das Thema Ziviltechniker eingehen, weil es für mich unverständlich ist, dass man ein derart gut funktionierendes System, das geradezu weltweit einzigartig gut funktioniert, beschä­digt, und zwar unnötig beschädigt.

Das beginnt einmal damit, dass der österreichische Standpunkt beim Europäischen Ge­richtshof offenbar nicht ordentlich dargestellt wurde. Darauf wird auch hingewiesen, dass nicht ausreichend argumentiert wurde, wie die Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Inte­grität infrage gestellt wird, wenn sich Berufsfremde an der Gesellschaft beteiligen.

Es war also leider schon die Vertretung Österreichs vor dem Europäischen Gerichtshof schlecht, und jetzt übererfüllen wir auch noch diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Es steht in dieser Entscheidung nirgends drinnen, dass 50 Prozent Betei­ligung erforderlich ist, um dieses Urteil zu erfüllen, und das ist ein wesentlicher Kritik­punkt, den wir schon vorher und jetzt auch in unserem Abänderungsantrag formuliert haben: Eine Pattstellung bedeutet, dass der Ziviltechniker eben nicht mehr unabhängig ist, er kann keinen einzigen Beschluss alleine fassen.

Das ist aber Unabhängigkeit: Unabhängigkeit heißt, man kann selbst etwas entscheiden, man kann selbst etwas umsetzen, und genau das ist in dem Moment, bei 50 Prozent, beendet. Daher ist das abzulehnen, und daher muss der Ziviltechniker in einer derartigen Gesellschaft zumindest nach wie vor die Mehrheit haben. Ich möchte da auch noch weitergehen: Die ganze Problematik, die jetzt dabei entsteht, wirft ja viele Fragen auf. Es ist schon die Unabhängigkeit angesprochen worden: Wie funktioniert das?

Wir dürfen ja auch nicht vergessen, dass der Ziviltechniker immer auf der Seite des Bau­herrn oder seines Auftraggebers steht und daher in dessen Auftrag bestmöglich Aus­schreibungen durchführt, Planungen erstellt und so weiter. Das ist auch eine echte Er­sparnis für den Auftraggeber, und dieser Auftraggeber ist sehr oft die öffentliche Hand. Wie wird die öffentliche Hand dann in Zukunft agieren können? Das beginnt damit, dass bei der Eintrittsphase, wenn das jetzt umgesetzt ist, einmal Anbieter derartige interdis­ziplinäre Gesellschaften sein werden, die höchstwahrscheinlich billiger anbieten können, und da ja der Unterschied zwischen einem reinen Ziviltechniker und der interdisziplinä­ren Gesellschaft nicht im Bestbieterprinzip abzubilden ist, wird eben diese Gesellschaft den Auftrag bekommen. Es wird also einen Verdrängungswettbewerb geben. Die einfa­chen, normalen Ziviltechniker werden an die Wand gedrängt.

In der zweiten Phase hat man dann mehr interdisziplinäre Gesellschaften als reine, einfache Ziviltechniker, die dann eben nicht mehr so auf der Seite des Bauherrn stehen und zum Beispiel Bauunternehmen, die da beteiligt sind, üben dann natürlich entspre­chenden Druck aus. In Wirklichkeit verliert da der Staat viel Geld. Es gibt also eine große Zahl an Problemen, die dabei auftreten. Und wie ist es dann? Wird die öffentliche Hand in Zukunft sagen können, sie kann Ziviltechnikergesellschaften, an denen Bauunterneh­men beteiligt sind, bei Ausschreibungen diskriminieren? – Wahrscheinlich nicht, obwohl man weiß, dass dort andere Interessen mit im Spiel sind. Wenn man das nicht kann, können sich diese Bauunternehmen dann dort für den Bau bewerben, wo vorher die Gesellschaft, an der sie mitbeteiligt sind, die Planungen gemacht hat?

Also wir beginnen da, etwas aufzubrechen, was höchst problematisch ist, und das ist ge­nau der Punkt: Wir machen etwas schlechter, wir machen etwas kaputt, oder zumindest beschädigen wir etwas, was gut funktioniert. Da verstehe ich die ÖVP nicht, die doch auch auf der Seite dieser Unternehmer sein müsste, die eine so hohe Geltung haben, die eine hohe Ausbildung haben, ein technisches Studium, drei Jahre Praxis, eine Prü­fung, die nicht ohne ist, und auch all diese Standesrichtlinien, die dazu führen, dass da von besonderer Qualität zu reden ist. Diese Übererfüllung ist also ein ganz schlechtes Beispiel und leider hat sie, fürchte ich, ganz massive negative Auswirkungen auf unser ganzes wirtschaftliches System. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

22.37

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir verlegen wie gehabt die Abstimmung an das Ende der Behandlung jener Vorlagen, die in diesem Ausschuss diskutiert wurden.