17.25

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ja, Kollege Kollross hat es eh gut erklärt. Nur, Herr Kollege: Ich treibe das Thema seit 2013 voran, und wir sind nun im Jahr 2021. Also es dauert einfach ein bisschen, bis man da weiterkommt. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Noch einmal kurz zur Erklärung: Es gibt zwei Problemkreise, nämlich zum einen: Wie kommt man zu seinem Bargeld? – Das ist ein Thema. Dazu kann in ländlichen Regionen, teilweise auch in der Stadt ein Fußmarsch von 5 Kilometern notwendig sein. Der zweite Problemkreis: Kommt man kostenlos zu seinem Bargeld? – Das sind die zwei Problem­kreise, die es gibt.

Wir hatten in der letzten Sitzung des Konsumentenschutzausschusses eine sehr tolle Expertenrunde. Ich kann nur jedem empfehlen, das im Protokoll auf der Parlamentsweb­site nachzulesen. Diese Experten – vom Gemeindebund bis zum Bankensektor – haben das Thema sehr, sehr ausführlich erklärt.

Noch einmal ganz kurz: Es gibt circa 9 000 Bankomaten in Österreich, und – wie vorhin schon erwähnt – es werden halt immer weniger Bankomaten von den Banken selbst. Noch ist die Quote bei 83 Prozent, Tendenz sinkend.

So, und jetzt geht es darum, eine Lösung zu finden: Wie kommt man als Konsument, als Kunde zu seinem Bargeld, und zwar kostenlos? Es gab leider diese Entscheidung – und das vergessen viele –, dass Banken grundsätzlich für die Barabhebung Geld verlangen dürfen.

Jetzt haben halt bei uns in Österreich die meisten Bankkunden ein Girokonto, bei dem das in der Regel – unter Anführungszeichen – „inkludiert“ ist, aber das heißt, es ist auch nicht kostenlos. Wenn man ein Girokonto hat und eine Pauschalgebühr zahlt, bezahlt man damit in der Regel auch seine Bargeldabhebungen mit. Also kostenlos ist es jetzt schon nicht, muss man dazusagen.

Jetzt geht es im Prinzip darum, eine Lösung zu finden, weil es sein könnte, dass die Banken – jetzt verrechnen sie quasi freiwillig nichts – morgen sagen: Wir verrechnen jetzt 30 Cent pro Barabhebung. – Das wäre rechtlich gedeckt. Dieses Problem sollen und müssen wir sehr, sehr rasch lösen.

Es gibt auch noch ein anderes Thema. Das hat man jetzt in Zeiten von Corona erlebt, als plötzlich das offizielle Zahlungsmittel, nämlich Bargeld, von manchen Superklugen abgelehnt wurde. Manche Restaurants, manche Betriebe haben sich geweigert, Bargeld zu nehmen, mit dem fadenscheinigen Argument – das waren eh Fakenews –, dass die Coronaviren über Bargeld übertragen werden können.

Also man muss in diesem Bereich sehr, sehr gut aufpassen. Das heißt, wir als FPÖ wollen, dass die Konsumenten in Österreich einen Zugang, und zwar einen räumlich nahen und weiterhin kostenfreien Zugang, zum Bargeld haben.

Auf der anderen Ebene gibt es aber die Europäische Union, in der es, wie, glaube ich, sehr viele schon wissen, tendenziell eher in die Richtung geht, Bargeld zu verknappen, sage ich einmal vorsichtig, zu reduzieren. Es ist daran gedacht, teilweise die kleineren Cent-Münzen abzuschaffen. Im oberen Bereich sind ja die 500-Euro-Scheine bereits Geschichte, und es schaut so aus, als ob es so weiterginge. Auf europäischer Ebene gibt es auch noch die Obergrenze für Bargeld in vielen Staaten. Auch da ist Gefahr in Verzug. Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nein zum Master­plan der Bargeldabschaffung in der EU“

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert sich auf europäi­scher Ebene dafür einzusetzen, dass

- die Cent- und Euro-Bargeldmünzen“

– und -scheine –

„in ihrem aktuellen Bestand erhalten bleiben und

- keine Aufrundung von Preisen für Waren und Dienstleistungen im Zuge der Abschaf­fung von Cent- und Euro-Bargeldmünzen erfolgt.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

17.29

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abg. Peter Wurm, Walter Rauch, Christian Ries, Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

betreffend Nein zum Masterplan der Bargeldabschaffung in der EU

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 26.) Bericht des Aus­schusses für Konsumentenschutz über die Bürgerinitiative (10/BI) betreffend "Gegen Bankomatgebühren – für einen unentgeltlichen Zugang zum eigenen Bargeld in Öster­reich!" (727 d.B.) in der 91. Sitzung des Nationalrats am 25. März 2021

Der Masterplan der Bargeldabschaffung schreitet in der Europäischen Union offensicht­lich weiter voran. Nach der Beseitigung der 500 Euro-Geldscheine geht es jetzt den 1 und 2-Cent-Münzen durch die Eurokraten in Brüssel an den Kragen. Aus der EU-Kom­mission heraus hört man, die Cent-Münzen seien unbeliebt. In Wahrheit soll im Zuge dieser Cent-Abschaffung dann auch gleich eine Aufrundung bei Preisen und Dienstleis­tungen erfolgen.

Am Ende des Tages freut sich wieder der EU-Budgetkommissar in Brüssel, dessen Ein­nahmen ja auf der Grundlage von Steuereinnahmen der Mitgliedsländer beruhen. Stei­gen die Preise durch Aufrundung wegen Wegfall von 1 und 2-Centmünzen, dann er­höhen sich etwa auch Mehrwertsteuereinnahmen auf Waren und Dienstleistungen.

Alle Preise sollen auf 5-Cent aufgerundet werden

Geht es nach Brüssel, dann sollen alle Preise auf 5-Cent aufgerundet werden. Das bringt in der Masse für den einfachen Mann und die einfache Frau im Volk dann einen ordent­lichen Preisschub nach oben. Bereits seit 2001 gab es immer wieder Vorstöße aus der EU-Kommission und der Europäischen Zentralbank für die Cent-Abschaffung.

Kritiker der EU und ihrer Bargeldpolitik sind sich einig: Am Ende des Tages will man alle Cent-Geldstücke abschaffen, wie aus gewissen Finanzwirtschaftskreisen zu hören ist. Einerseits möchte man Konsumenten und Wirtschaft in den bargeldlosen Zahlungsver­kehr abdrängen, andererseits soll kein Produkt und keine Dienstleistung

mehr billiger als 1 Euro sein.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert sich auf europäi­scher Ebene dafür einzusetzen, dass

•           die Cent- und Euro-Bargeldmünzen in ihrem aktuellen Bestand erhalten bleiben und

•           keine Aufrundung von Preisen für Waren und Dienstleistungen im Zuge der        Abschaffung von Cent- und Euro-Bargeldmünzen erfolgt.

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Wurm, die „Scheine“ stehen in unseren Unterlagen nicht drin. Sollten die aufgenommen werden? (Abg. Wurm: Lassen wir die Centmünzen! Lassen wir die! Die Münzen reichen! Ich bin schon froh, wenn wir das durchbringen! Wenn wir das durchbringen ...!)

Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Feichtinger. – Bitte. (Abg. Rauch: Herr Präsi­dent, warum schmunzeln Sie so ...? Warum schmunzeln Sie so?)