18.25

Abgeordnete Heike Grebien (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Wertgeschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte KollegInnen und wertgeschätzte ZuseherInnen! Vie­les, was die KollegInnen gesagt haben, werde ich jetzt wiederholen, weil Wiederholung sehr guttut. Es reicht anscheinend nicht, zehn Jahre einen Nationalen Aktionsplan zu haben, weil viele Dinge nicht umgesetzt wurden, aber darauf gehe ich jetzt in meiner Rede ein.

Der Nationale Aktionsplan Behinderung basiert auf der UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen, welche 2008 von Österreich ratifiziert wurde. Diese sieht in Art. 33 Abs. 1 die Schaffung eines gesamtstaatlichen Koordinierungsmechanismus vor. Dies beinhaltet die Einrichtung eines Focal Point – wie wir wissen, auf Bundesebene ist das das Bundesministerium für Soziales – sowie die Erstellung eines Nationalen Ak­tionsplans.

Der erste NAP – ich kürze jetzt ab – wurde für den Zeitraum 2012 bis 2021 erstellt und beinhaltet 250 Maßnahmen. 2013, also ein Jahr nach der Einführung des NAP, gab es nach der ersten Staatenprüfung Österreichs die Concluding Observations, welche auf notwendige Schritte, die in weiterer Folge zu setzen sind, verweisen.

Ein kleiner Exkurs an dieser Stelle zu den Concluding Observations: Diese haben ins­gesamt 58 Empfehlungen für Österreich bereitgehalten. Beispielsweise wird darauf hingewiesen, dass dringend Schritte zur Sicherstellung der inklusiven Bildung für alle Kinder und Erwachsenen mit Behinderungen unternommen werden müssen.

Des Weiteren werden eine partizipative Erstellung sowie ein Monitoring des Nationalen Aktionsplans Behinderung sowie die Anpassung des Staates und des Begriffs Menschen mit Behinderungen – nicht: Menschen mit speziellen Bedürfnissen, besonderen Bedürf­nissen, sondern: Menschen mit Behinderungen – an das soziale Modell von Behinde­rung entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention als wichtige Schritte für Öster­reich empfohlen.

2019 wurde die Evaluierung des ersten NAPs beauftragt. Die Uni Wien hat sie durch­geführt und 2020 auch veröffentlicht. Wir alle miteinander haben in der letzten Sitzung des Menschenrechtsausschusses einen Antrag betreffend Forcierung der Erstellung und Umsetzung des zweiten NAPs – 2022 wird er starten und bis 2030 laufen – eingebracht.

Warum? Warum ist es jetzt notwendig, da Nachschärfungen zu machen? – Einerseits hat sich gezeigt, dass sich nicht alle Ministerien angesprochen gefühlt haben, ihre Ver­antwortung wahrzunehmen, und daher ist zum Beispiel im Bereich der Bildung sehr wenig passiert. Zum anderen hat sich gezeigt, dass nicht alle Gruppen partizipativ mit selbst Betroffenen arbeiten, wie die Kollegin von der FPÖ schon richtig gesagt hat, was aber unerlässlich ist. Um partizipieren zu können, braucht es aber noch davor einen Schritt, das heißt, wir müssen entsprechend Informationen, wie sie die Gruppe benötigt, zur Verfügung stellen, das bedeutet in Österreichischer Gebärdensprache, in Leichter Sprache zum Beispiel. Durch die Partizipation der selbst Betroffenen können wir die Prozesse erst optimal gestalten, denn es gilt weiterhin: Nichts über uns – ohne uns!, und das wird jetzt im zweiten NAP stärker berücksichtigt.

Es ist auch schon die Rede von den fehlenden Istwerten und Zielwerten gewesen. Ich denke, jeder von Ihnen, der schon einmal ein Projektmanagement umgesetzt hat, und da muss man nicht einmal professionell sein, macht einen Istwert – Ausgangslage – und sagt: Das ist der Zielwert, wohin wir wollen! Dann setzen wir Maßnahmen, wie wir glau­ben, dass wir diese Zielwerte erreichen. – Ja, das war im ersten NAP nicht der Fall.

Indem wir die Maßnahmen dahin gehend messen können, ob sie wirken oder nicht, müs­sen da natürlich auch finanzielle Ressourcen berechnet werden, das heißt: Was kosten diese Maßnahmen? – Auch das war nicht der Fall. Es sind oft Schätzungen, schon klar, aber das alles müsste dann auch im Ressortbudget berücksichtigt werden. Der Ausbau der kommunikativen technischen Hilfsmittel wäre dann zum Beispiel durch das Bildungs­ministerium zu finanzieren.

All diese Punkte und noch mehr werden nun im neuen Nationalen Aktionsplan Behin­derung Berücksichtigung finden. Als Sprecherin für Menschen der grünen Fraktion freue ich mich über die neuen Zähne, die der NAP bekommen wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.29

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.