18.42

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Was hat sich am Verkehrsausschuss im Vergleich zu früher geändert? – Früher war der Verkehrsausschuss ein Ausschuss, in dem wirklich konstruktiv gearbeitet wor­den ist, es war ein Ausschuss, der eben eine weitgehend ideologiefreie Zone war, und mit dem Eintritt der Grünen in dieses Ministerium hat sich das leider Gottes vollkommen verändert: Es ist ein ideologisches Ministerium geworden und schlussendlich ist es ei­gentlich nur mehr ein Eisenbahnministerium geworden, während der Individualverkehr mittlerweile mit Füßen getreten wird.

Gerade der Autofahrer ist das erklärte Feindbild der Frau Bundesminister, und, meine sehr geehrten Damen und Herren, da findet auch eine Spaltung zwischen dem länd­lichen Raum und dem urbanen Raum statt. Ich möchte nun anhand von drei Beispielen demonstrieren, was in diesem Ausschuss in wenigen Monaten eigentlich zertrümmert oder zumindest nicht gemacht worden ist.

Ich möchte als Beispiel mit einem sehr einfachen Antrag der FPÖ beginnen, in dem es schlicht und ergreifend nur darum gegangen ist, eine Gleichstellung zwischen Klebe­vignetten und elektronischen Vignetten herzustellen – das wäre eine Sache, die grund­sätzlich kein Problem ist. Sie wissen, wenn man eine elektronische Vignette hat, dann geht die sozusagen mit dem Wechselkennzeichen mit, wenn man eine Klebevignette hat, kann man nicht alle Wechselkennzeichenfahrzeuge verwenden, die da angemeldet sind.

Da besteht also eine Diskriminierung hinsichtlich der Verwendung von Klebevignette und elektronischer Vignette, deswegen war das Herangehen von uns ein Antrag, in dem ge­standen ist, man möge diese Diskriminierung beseitigen und schlicht und ergreifend Maßnahmen setzen: eine Registrierung des Kennzeichens auch beim Klebevignetten­kauf, damit man genau diese Kennzeichen in die elektronischen Überwachungssysteme einspielen kann, und bei der elektronischen Überwachung sieht man, dass dieses Auto über eine Vignette verfügt.

Da gibt es dann wiederum Diskussionen darüber, warum das alles nicht geht, aber ich denke mir, das ist eine Sache, die im dritten Jahrtausend relativ einfach wäre. Warum man das nicht macht? – Ich kann es Ihnen sagen: Weil vor allem die Grünen den Auto­fahrer zum absoluten Feindbild erklärt haben und alles, was irgendwie mit Fahrzeugen und Autos zu tun hat, von den Grünen von vornherein abgelehnt wird. Mich wundert nur, dass mittlerweile auch die ÖVP zur reinen E-Scooter-Partei geworden ist und auch diesbezüglich das Gedächtnis nicht mehr sehr oft bemüht. (Beifall bei der FPÖ.)

Wissen Sie, das ist ja auch ein Angriff auf die Pendler im ländlichen Raum – ich habe es vorhin gesagt –, also ich verstehe nicht, warum gerade die ÖVP, die immer sagt, sie sei eine Partei für die Menschen vom Land, da ebenso in der Pendeluhr schläft und bei diesen Anschlägen mitmacht.

Anschlag Nummer zwei, und da geht es schon ein bisschen ans Eingemachte, ist die NoVA-Erhöhung. Also wiederum: Als diese NoVA-Erhöhung bekannt gegeben worden ist, ist die ÖVP ich habe keine Ahnung wo gewesen, denn es zeigt sich, das ist nicht nur Showpolitik. Es wäre mir ja egal, wenn die Frau Bundesminister den einen Schmäh macht, um den Bobos im 7. Bezirk zu gefallen, und zumindest keinen Schaden anrichtet, aber damit verursacht sie ja auch einen massiven Schaden, und ich möchte erklären, warum das so ist.

Das ist ein schamloser Griff in die Taschen von Familien und in die Taschen der Wirt­schaftstreibenden. Warum von Familien? – Weil natürlich auch Fahrzeuge, die für Fami­lien prädestiniert sind, damit massiv verteuert werden, Frau Bundesminister, und Sie wissen ganz genau, dass zum Beispiel die Kosten für das klassische Familienfahrzeug VW Sharan betreffend die NoVA von bisher 3 300 Euro, und das ist aus meiner Sicht schon zu viel, auf 6 650 Euro ansteigen wird. Das hängen Sie den Familien um, und daran sieht man auch, was Sie von den Familien halten, nämlich gar nichts. Und schänd­lich ist, dass die ÖVP bei dieser NoVA-Erhöhung unwidersprochen mitmacht. Dafür kön­nen Sie von der ÖVP sich wirklich schämen. (Beifall bei der FPÖ.)

Damit die ÖVP vielleicht noch ein bisschen munterer wird, werde ich Ihnen auch noch vorrechnen, was Sie bei den Wirtschaftstreibenden mit diesem Abnicken dieser NoVA-Erhöhung angerichtet haben, denn auch die Wirtschaftstreibenden werden massiv in die Ziehung genommen und von den Grünen eigentlich fast ausgeraubt. Wenn ich mir anschaue, dass ganz normale Fahrzeuge, die der Handwerker zur Verrichtung seiner täglichen Arbeit braucht, um bis zu 11 500 Euro teurer werden – 11 500 Euro! –, dann frage ich mich, wer sich das leisten soll. Und wenn sich ein Unternehmer drübertraut, sich diese Fahrzeuge anzuschaffen, dann garantiere ich Ihnen auch, dass er diese Kos­ten natürlich auf den Endkunden abwälzen wird – also auch das ein schamloser Griff in die Taschen der Unternehmen und ein Verrat der ÖVP an den Unternehmen.

Die Doppelbödigkeit, die die ÖVP da an den Tag legt, ist ja atemberaubend: Auf der einen Seite bringen Sie über die Wirtschaftskammer Petitionen ein, auf der anderen Sei­te nicken Sie diesen Irrsinn der Grünen ab – also eigentlich unglaublich, was da passiert! (Beifall bei der FPÖ.)

Und um das noch abschließend zu unterstreichen, kommen wir auch schon zum An­schlag Nummer drei: Es ist auch so, dass die Motorradfahrer einfach blindwütig von den Grünen diskriminiert werden. Sie werden mit Lärmmessungen, die nicht der Lebensreali­tät entsprechen, von verschieden Straßen – vor allem in Tirol – vertrieben – diese Stra­ßenverbote sollen noch ausgeweitet werden –, und dann agiert man auch noch mit fal­schen Zahlen. Wenn Landesrätin Felipe eine Studie vorlegt, aufgrund derer sie sagt, diese Fahrverbote haben einen Erfolg gezeitigt, denn der Motorradverkehr ist um 36 Pro­zent zurückgegangen, dann hat sie nicht erwähnt, dass auch der Gesamtverkehr in die­sem Zeitraum um 36 Prozent zurückgegangen ist, also auch Fahrten mit Autos.

Da operieren Sie mit falschen Zahlen, liebe Grüne, und Sie wollen aufgrund falscher Zahlen dann auch noch weitere Verbote machen, und das sehe ich absolut nicht ein – im Gegenteil. Dieses Motorradfahrerbashing muss eingestellt werden, denn Sie verges­sen eines: In Österreich sind 850 000 Motorräder zugelassen, und diese 850 000 Motor­radfahrer treten Sie hier mit Füßen. Auch das ist ein Akt vollkommener Willkür, der nicht zu akzeptieren ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, und genau, weil Sie hier zeigen, wie Sie immer wieder Familien, Unternehmer, aber auch Motorradfahrer diskriminieren, möchte ich zwei Entschließungsanträge einbringen, um auch betreffend die ÖVP die Nagelprobe zu machen. Zum einen ist es ein Antrag, der sich gegen die Erhöhung der NoVA wendet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „kei­ne Nova-Erhöhung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, dem Nationalrat ei­ne Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die am 19. Dezember 2020 beschlossene Er­höhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) rückgängig gemacht wird.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren von der ÖVP, damit können Sie den Schaden, den Sie im Dezember angerichtet haben, zumindest ansatzweise versuchen, rückgängig zu machen.

Darüber hinaus bringe ich auch noch einen weiteren Entschließungsantrag ein, der sich gegen die Diskriminierung von Motorradfahrern in Österreich wendet.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aus­grenzung und Willkür gegen Motorradfahrer beenden – regionale Fahrverbote und se­parate Geschwindigkeitsbeschränkungen unterbinden“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie wird aufgefordert, auf die Bundesländer einzuwirken, so dass es zu keiner Dis­kriminierung von Motorradfahrern bei der Verordnung von örtlichen Fahrverboten und Geschwindigkeitsbegrenzungen kommt.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren, spalten Sie nicht die Gesellschaft! Frau Bun­desministerin, hören Sie mit dieser Diskriminierung auf! Sehen Sie auch Autofahrer und Motorradfahrer als Verkehrsteilnehmer, setzen Sie nicht nur auf eine Karte, und denken Sie vor allem auch daran, dass sich, wenn Sie die NoVA erhöhen, die Erneuerung der Flotte weiter verzögern wird! Das ist ein vollkommen falscher Ansatz. (Beifall bei der FPÖ.)

18.49

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

betreffend keine Nova-Erhöhung

eingebracht in der 91. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 25. März 2021 im Zuge der Debatte zu TOP 30, Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1354/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Diskriminierung der Besitzer von Klebevignetten (723 d.B.)

Schwarz-Grün hat dem Individualverkehr den Kampf angesagt und es gibt kein Inter­esse, dem Autofahrer – sei es auch nur mit Kleinigkeiten – das Leben zu erleichtern. So wurde im Verkehrsausschuss ua ein Antrag von Abg. Keck, der eine Gleichstellung der Bemautung von Wohnmobilen mittels Vignette vorgesehen hat vertagt. Ebenso ein Antrag von Abg. Margreiter betreffend Rechtssicherheit an E-Ladestationen. Der Antrag des Abgeordneten Hafenecker betreffend keine Diskriminierung der Besitzer von Klebe­vignetten wurde sogar abgelehnt.

Dafür wird der Autofahrer mit Steuererhöhungen abgezockt. Mit der am 10. Dezember 2020 überfallsartig von ÖVP und Grüne beschlossenen Änderungen im Normver­brauchsabgabegesetz, werden Autofahrer beim Kauf eines verbrauchsstarken Fahr­zeugs künftig eine höhere Normverbrauchsabgabe (NoVA) zahlen müssen. Auch bishe­rige Ausnahmen für Kastenwagen, Pick-ups und Kleintransporter werden demnach gestrichen. Die Erhöhung erfolgt in Stufen, auch der Höchststeuersatz soll sukzessive steigen.

So werden beispielsweise nach einer oe24-Recherrche betriebliche Fahrzeuge mit 1. Juli 2021 um bis zu 11.420 Euro teurer. Und das mitten in der von der Bundesregierung verursachten größten Wirtschaftskrise der 2. Republik.

 

Laut Kurier vom 7. Dezember 2020 kostet die NoVA-Änderung den Unternehmen 1,18 Mil­liarden Euro:

Für Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Hand­werk, ist das ein „Angriff auf die heimischen Klein- und Mittelbetriebe“.

Sie rechnet vor: Ein durchschnittlicher Kastenwagen, der in Österreich von Gewerbe- und Handwerksbetrieben genutzt wird, koste derzeit 29.900 Euro. Bis ins Jahr 2024 würde der Preis mit der geplanten NoVA-Änderung auf knapp 43.400 Euro steigen. „Das ist keine kleine Kostenbelastung mehr, sondern eine extreme“, sagt Scheichelbauer-Schuster.

Knapp 88.000 Fahrzeuge sind im Werksverkehr täglich im Einsatz. Multipliziert man die zusätzlichen Kosten der Steuer mit dieser Zahl, so entstehe eine Zusatzbelastung von 1,18 Milliarden Euro, so Scheichelbauer-Schuster.

(https://kurier.at/wirtschaft/nova-aenderung-waere-milliarden-belastung/401122302)

Auch die Familien, die ebenfalls durch die verfehlte Corona-Politik der Bundesregierung schwer belastet werden, trifft die teilweise exorbitante Erhöhung der Nova massiv. So rechnete der ÖAMTC in einer Aussendung vom 21. November 2020 mit einer Verdoppe­lung der Steuer für Familienautos:

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) – die einmalig für Neufahrzeuge fällig ist – wird künftig Jahr für Jahr deutlich teurer. Was das für Familien bedeutet, zeigt sich am Bei­spiel eines VW Sharan Family 1,4 TSI (7 Sitze, 110 kW, 181 g CO2/km, Nettopreis ca. 28.400 Euro):

Jahr                NoVA in Euro (gerundet)

2020               3.344

2021               3.628

2022               3.912

2023               4.966

2024               6.560

(https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201121_OTS0053/oeamtc-weitere-nova-erhoehung-trifft-insbesondere-familien)

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, dem Nationalrat ei­ne Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die am 19. Dezember 2020 beschlossene Er­höhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) rückgängig gemacht wird.“

*****

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ausgrenzung und Willkür gegen Motorradfahrer beenden – regionale Fahr­verbote und separate Geschwindigkeitsbeschränkungen unterbinden

eingebracht in der 91. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 25. März 2021 im Zuge der Debatte zu TOP 30, Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1354/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Diskriminierung der Besitzer von Klebevignetten (723 d.B.)

Im Bereich des Individualverkehrs sind im gesamten Bundesgebiet immer mehr Ein­schränkungen festzustellen, welche vor allem motorisierte Zweiräder betreffen. So be­schloss beispielsweise die Tiroler Landesregierung im Mai 2020 auf Betreiben der für Verkehrsangelegenheiten zuständigen grünen Landeshauptmann-Stellvertreterin Ingrid Felipe umfassende Fahrverbote für motorisierte Zweiräder, welche ein Standgeräusch von mehr als 95 Dezibel im Zulassungsschein eingetragen haben, bis 31. Oktober 2020, dem De-facto-Ende der Motorradsaison. Betroffen waren von diesen Fahrverboten fol­gende Strecken: Lechtal Straße (B198) von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Wei­ßenbach am Lech, Tannheimer Straße (B199) von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland), Berwang-Namloser Straße (L21) von Bichlbach bis Stan­zach, Hahntennjochstraße (L72) 2.Teil von Pfafflar bis Imst (Passhöhe), Hahntennjoch Landesstraße (L246) 1.Teil von Imst (Passhöhe) bis Imst Kreuzung Vogelhändlerweg, Bschlaber Landesstraße (L266) von Elmen bis Pfafflar.

Eine von LH-Stv. Ingrid Felipe am 18. März 2021 präsentierte Evaluierungsstudie zu diesen Fahrverboten bestätigt deren Sinnlosigkeit, denn in ihrer Interpretation derselben verschwieg sie, dass nicht nur das Motorradaufkommen auf diesen Strecken um 36,2 % zurückgegangen ist, sondern auch das Gesamtverkehrsaufkommen um nahezu gleich hohe 35,6 %. Diesen Schluss zieht auch der Vizebürgermeister der Stadt Landeck, Ing. Mag. (FH) Thomas Hittler (ÖVP) in einem auf meinbezirk.at am 19. März 2021 ver­öffentlichten Artikel:

"Mit anderen Worten: Der Verkehr ist im Vergleich zu 2017 generell dramatisch gesun­ken, und man muss nicht unbedingt besonders intelligent sein, um dies auf Corona zu­rückführen zu können. Da Auto-, Güter- und Motorradverkehr offenbar ungefähr gleich stark zurückgegangen sind, bedeutet das im Umkehrschluss: Die 95-dBA-Regelung hat­te nicht den geringsten Effekt".

Dem Vernehmen nach planen dennoch zahlreiche, von Motorradfahrern stark frequen­tierte Gemeinden entsprechend dem Tiroler Vorbild ebenfalls Initiativen für derartige Fahrverbote auf Straßen in ihren jeweiligen Gemeindegebieten zu setzen. Dies ist be­sonders auch vor dem Hintergrund grundlegend unsinnig, als dass das im Zulassungs­schein eingetragene Standgeräusch keineswegs dafür geeignet ist, laute von leisen mo­torisierten Zweirädern zu unterscheiden. Die Messung des Standgeräusches kann le­diglich zur Kontrolle allfälliger Manipulationen, etwa am Auspuff, herangezogen werden. Darüber hinaus beträgt der Grenzwert für die beschleunigte Vorbeifahrt 77 Dezibel, wel­cher von keinem zugelassenen Zweirad überschritten wird.

Neben Fahrverboten nehmen auch Ausschilderungen von eigens für Motorradfahrer gel­tenden Geschwindigkeitsbeschränkungen zu, wie dies etwa im Bereich des „Rohrer Sat­tels“ auf der Gutensteiner Straße B21 in Niederösterreich der Fall ist, wo die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Autofahrer 100 km/h, für Motorradfahrer jedoch nur 70 km/h beträgt. Derartig unterschiedliche Tempolimits sind vor allem hinsichtlich der Verkehrssi­cherheit höchst fahrlässig, erhöhen sie doch an unübersichtlichen Stellen die Gefahr von Auffahrunfällen und verleiten PKW- genauso wie LKW-Fahrer zu Überholvorgängen, welche wiederum für alle Verkehrsteilnehmer ein Risiko darstellen.

Insgesamt ist daher der Umstand, dass die Besitzer der 850.000 in Österreich zuge­lassenen motorisierten Zweiräder, trotz ebendieser behördlichen Zulassung und beim Erwerb bezahlter Steuern zahlreiche Straßen nicht mehr befahren dürfen oder separate Tempolimits einhalten müssen, ein reiner Akt der Willkür, den es zu beseitigen gilt. Auch aus umweltpolitischer Sicht ist es völlig widersinnig, willkürliche Restriktionen gegen motorisierte Zweiräder zu erlassen, verursachen sie doch nur rund die Hälfte des CO2-Ausstoßes eines Autos, benötigen im Vergleich nur etwa ein Viertel des Parkraums und lösen keine Staus aus. Es müssen daher seitens des Bundes gesetzliche Regelungen ergriffen werden, mit welchen dieser Ungleichbehandlung und Ausgrenzung von Fahrern motorisierter Zweiräder durch für die Vollziehung der StVO zuständige Länder ein Riegel vorgeschoben wird.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Tech­nologie wird aufgefordert, auf die Bundesländer einzuwirken, so dass es zu keiner Dis­kriminierung von Motorradfahrern bei der Verordnung von örtlichen Fahrverboten und Geschwindigkeitsbegrenzungen kommt.“

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit auch in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Hermann Weratschnig. – Bitte schön, Herr Ab­geordneter.