14.39

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich spreche zum Tierärztegesetz und Tierärztekammergesetz. Es gibt da wichtige Änderungen zu vermelden, die wir heute beschließen sollten. Das Tierärztege­setz regelt die Voraussetzungen für die Ausübung der tierärztlichen Tätigkeit in Öster­reich, die Bedingungen, unter welchen die Tierärztinnen und Tierärzte bei der Berufsaus­übung vorzugehen haben, und was einzuhalten ist.

Außer Streit steht wohl die Wichtigkeit dieses Berufsstandes der Tierärztinnen und Tier­ärzte. Es geht um Tierwohl, es geht um Tiergesundheit und es geht auch, wie schon erwähnt worden ist, um Lebensmittelsicherheit, denn letztendlich geht es auch, wenn man zu den Großtieren hinschaut, um das Lebensmittel, das daraus produziert wird.

Es betrifft aber nicht nur die Bäuerinnen und Bauern, die die Tiere halten, sondern es gibt auch sehr viele, die Kleintiere halten. Das ist nicht nur im ländlichen Gebiet, sondern auch im städtischen Bereich sehr weit verbreitet. Wenn wir uns anschauen, dass es in Österreich über fünf Millionen Großtiere, über zwei Millionen Katzen und nach Schätzung des Kynologenverbandes, die mir allerdings ein bisschen niedrig erscheint, 700 000 Hun­de gibt, dann wissen wir, dass Tierwohl und Tiergesundheit große Themen sind, die weite Bereiche betreffen.

Circa 3 100 Tierärzte gibt es in Österreich, die dieses Feld entsprechend zu bearbeiten haben. Letztendlich brauchen diese gute Grundlagen, um ihre Arbeit auch tatsächlich machen zu können. Ich bedanke mich bei den Tierärztinnen und Tierärzten für die ganz, ganz wichtige Arbeit, die sie im Interesse der Tiere, letztlich aber auch im Interesse der Lebensmittelsicherheit und der Menschen leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Grünen.)

Dieser Berufsstand hat sich in den letzten Jahren, in den letzten Jahrzehnten wesentlich verändert. Während das vor ein paar Jahrzehnten im wahrsten Sinne des Wortes ein klassisches Einmannunternehmen war – der Tierarzt ist als Freiberufler tätig gewesen ‑, hat es sich in den letzten Jahren sehr stark verändert. Von diesen 3 100 Tierärzten sind in etwa ein Viertel in Wien und mehr als die Hälfte bereits als Angestellte und nicht mehr als Freiberufler tätig. Darum brauchen wir auch eine gesetzliche Grundlage, die dem entspricht; die Regeln gehören entsprechend angepasst. Wir ermöglichen mit diesen Änderungen auch Gemeinschaftspraxen und Tierärztegesellschaften; wir schaffen die entsprechenden Regeln dazu.

Es ist von der Opposition – wie vom Kollegen der Freiheitlichen Partei – kritisiert worden, dass da exakt 50 Prozent Mindestbeteiligung drinsteht: Es sind nicht exakt 50 Prozent, sondern es darf ruhig mehr sein, was den Tierärzten gehört; die Tierärzte können auch 100 Prozent haben. Es sind nur mindestens 50 Prozent, und damit ist, glaube ich, gewährleistet, dass die Qualitätssicherheit forciert wird und eine entsprechende Grund­lage findet.

Ich glaube, dem können wir durchaus so zustimmen, wie es ist, weil damit auch einher­geht, dass eine Kommission geschaffen wird, die aus mindestens drei Beteiligten besteht und die die Qualitätssicherung übernimmt, was den Arzneimitteleinsatz, die Grundsätze der Lebensmittelsicherheit und Ähnliches mehr betrifft.

In Summe: Das ist ein ganz wichtiger Berufsstand. Ich bedanke mich wirklich bei den Tierärztinnen und Tierärzten. Wir brauchen diesen Berufsstand in aller Breite, im länd­lichen Bereich sowieso, aber auch im städtischen Bereich. Der Dank soll auch von dieser Seite aus ausgesprochen werden.

Als Letztes noch zwei Sätze zum Tierärztekammergesetz: Es regelt die Rechte und die Pflichten, den Aufgabenbereich, und diese Änderung, die wir heute beschließen, schafft letztendlich Klarstellung und Rechtssicherheit. Aus diesem Grund glaube ich, dass alle hier vertretenen Parteien dem auch zustimmen sollten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.44

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses.