18.52

Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Ministe­rin! Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher zu Hause! Ich darf den Kollegen, der jetzt am Wort war, erinnern: Wir reden über Frauenpolitik und nicht über Familienpolitik! (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Bernhard.)

Wie dramatisch die Situation vieler Frauen – selbstständiger, alleinerziehender Frauen – in der Coronakrise am Arbeitsmarkt seit einem Jahr ist und wie sehr sie sich verschlech­tert, müsste mittlerweile jedem bekannt sein. Umso zynischer finde ich diesen Antrag, der sehr viel Energie auf Eigenlob verwendet, aber es nicht schafft, die Regierung und insbesondere die Ministerin und ihre Kolleginnen und Kollegen im Ministerrat nur zu einer einzigen konkreten, sichtbaren und nachvollziehbaren Maßnahme aufzufordern, die für die Frauen wirklich ein Problem löst. Wir hören viele Debatten. Wir hören in den Ausschüssen: Wir haben schon alles gemacht!, allein mir fehlt der Glaube. Für die Frau­en ändert sich ganz wenig zum Besseren. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich erwarte mir aus Verantwortung für die Frauen – viele Alleinerzieherinnen –, die in dieser Situation sind – und damit auch ihre Kinder –, konkrete, sichtbare und inhaltlich nachvollziehbare Maßnahmen. Der vereinfachte Zugang zum Unterhaltsvorschuss ist ein guter erster Schritt, er stellt aber für die alleinziehenden Frauen und ihre Kinder keine nachhaltige Lösung dar, und er hilft vor allem den Kindern nicht, von deren unterhalts­pflichtigem Elternteil der Staat kein Geld zurückfordern kann. Die fallen da durch den Rost und die würden das Geld am dringendsten brauchen. Deshalb ist eine Unterhalts­garantie jetzt richtig, wichtig und notwendig.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Un­terhaltsgarantie sofort umsetzen!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, umgehend eine Unterhaltsga­rantie umzusetzen, indem über die Familienbeihilfe in Form eines, den Unterhalt sichern­den Ergänzungsbetrages zur Familienbeihilfe, für einen Lastenausgleich gesorgt wird. Der Ergänzungsbetrag wird subsidiär zu regulären Unterhaltsleistungen ausgezahlt, wo­bei sich die Höhe des Ergänzungsbetrages (Richtbeträge) an den Regelbedarfssätzen in der Höhe der ungefähren Kinderkosten orientiert.“

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Um es mit Kollegin Blimlinger zu sagen: Ich bin im Übrigen der Meinung, dass Frauen­politik von Türkis und Grün nicht weiter schubladisiert werden kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.55

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Petra Oberrauner, Genossinnen und Ge­nossen,

betreffend Unterhaltsgarantie sofort umsetzen!

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1435/A(E) der Abgeordneten Mag. Meri Disoski, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Frauenspezifische Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Krise" (797 d.B.)

In Österreich leben derzeit rund 167.000 Alleinerziehende. 91 Prozent davon sind Frau­en. Rund 44 Prozent aller Alleinerziehenden und ihre Kinder sind stark von Armut ge­fährdet. Wenn die Unterhaltszahlungen des andern Elternteils ausfallen, tragen Alleiner­ziehende oft eine doppelte Unterhaltslast: Fixkosten und Unterhaltskosten. Ihre Situation hat sich in der Corona-Krise weiter verschärft. Die SPÖ fordert daher seit langem eine Unterhaltsgarantie vom Staat, damit in Zukunft wirklich auch jedes Kind in Österreich finanziell abgesichert ist.

Die Lücken im österreichischen Recht, unter denen Alleinerziehende und ihre Kinder doppelt leiden, müssen endlich geschlossen werden. Vor der Nationalratswahl 2017 gab es einen Konsens aller Parteien und ein Bekenntnis aller Parteien zur Umsetzung der Unterhaltsgarantie. Seither ist jedoch kaum etwas geschehen. ÖVP und Grüne blockie­ren das Projekt weiterhin auf allen Ebenen. Ein Gesetzesantrag1 der SPÖ wurde bereits vor geraumer Zeit im Parlament eingebracht und könnte schon längst beschlossen wer­den. Nicht einmal die von der SPÖ immer wieder geforderte Kinderkostenstudie liegt bislang vor!

Die Lücken im österreichischen Unterhaltsrecht müssen endlich geschlossen werden. Kinder, die keinen oder einen sehr geringen Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss bezie­hen, haben ein Recht auf finanzielle Absicherung!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, umgehend eine Unterhaltsga­rantie umzusetzen, indem über die Familienbeihilfe in Form eines, den Unterhalt sichern­den Ergänzungsbetrages zur Familienbeihilfe, für einen Lastenausgleich gesorgt wird. Der Ergänzungsbetrag wird subsidiär zu regulären Unterhaltsleistungen ausgezahlt, wo­bei sich die Höhe des Ergänzungsbetrages (Richtbeträge) an den Regelbedarfssätzen in der Höhe der ungefähren Kinderkosten orientiert.“

1              https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00039/index.shtml

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