19.37
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren nun den Antrag auf Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Grundrechtekatalog des Europarates. Wir werden bei diesem Antrag aus verschiedenen Gründen nicht mitgehen.
Die EU-Mitgliedstaaten sind ja jeweils für sich bereits Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention und sie – der Nationalstaat – unterliegen dort auch jeweils der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg, der die Einhaltung der Menschenrechtskonvention durch die 47 Mitgliedstaaten überwacht.
Dies gilt nun nicht für die EU in ihrer Gesamtheit als supranationales Gebilde. Die Rechtsakte der EU-Institutionen können derzeit vom EGMR nicht angefochten werden, und dies aus gutem Grund. Es gibt nämlich den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, das europäische Höchstgericht, der für die Auslegung des Unionsrechts, einschließlich auch der Grundrechtecharta der Europäischen Union, zuständig ist, und zwar als höchstgerichtliche Instanz, als letzte und exklusive Instanz. So ist das ja auch in den EU-Verträgen, die derzeit gelten, vorgesehen. Eine externe Kontrolle, also eine Kontrolle durch eine externe Institution – wie des EGMR zur Unterscheidung – ist dabei nicht vorgesehen und würde zu einer Parallelstruktur von EGMR und EuGH führen, die aus meiner Sicht nicht sinnvoll ist.
Auch der EuGH in Luxemburg hat in einem Gutachten zu einem entsprechenden Abkommen ausgeführt, dass er den Beitritt der EU zur Menschenrechtskonvention für EU-rechtswidrig hält. Ich halte das Gutachten für sehr schlüssig. Naturgemäß spricht sich der EuGH gegen einen Machtzuwachs für den EGMR zulasten der eigenen Macht aus. Das ist natürlich verständlich, da er ja dann das Entscheidungsmonopol in Sachen Unionsrecht verlieren würde. Weiters meint der EuGH, man könne die EU eben nicht als Zentralstaat behandeln – sie sei ein Staatenbund –, und daher könne das so nicht vonstattengehen. Man müsste da auch noch auf eine Abstimmung zwischen den Grundrechten in der Konvention und in der EU-Grundrechtecharta achten. – Ich denke, diesem Gutachten ist nicht sehr viel hinzuzufügen.
Persönlich sehe ich die Judikatur des EGMR auch sehr skeptisch, da er dazu neigt, die Grundrechte sehr dynamisch auszulegen, das heißt, sehr rechtsetzend tätig zu werden und sich weniger um die jahrzehntelangen Rechtsgrundsätze und Interpretationsgrundsätze, die wir in den Nationalstaaten entwickelt haben, kümmert. Es gehen da oft die Grundrechte der Unionsbürger beziehungsweise der Staatsbürger etwas zugunsten der Menschenrechte unter. Aus allen diesen Gründen, die ich erwähnt habe, werden wir diesen Antrag ablehnen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
19.41
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Frau Dr.in Gudrun Kugler zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.