10.14
Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des Hauses! Ich glaube, dass der heutige gemeinsame Antrag der Grünen und der ÖVP als Regierungsparteien sicherlich ein erster Schritt ist, trotzdem möchte ich aber meiner Enttäuschung darüber, dass die Wertigkeit der Menschen mit Beeinträchtigung letztendlich nicht wahrgenommen wird, Ausdruck verleihen. Es gibt eine UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2008, die in Gesetzesform umgesetzt worden ist. Die Umsetzung dieser Behindertenrechtskonvention, auch jene in Österreich, wurde in Genf einer Prüfung unterzogen, und wir sind dahin gehend – mit einem Satz – längst säumig.
Wir haben uns erlaubt, ein Gutachten bei der Fakultät Innsbruck zu beauftragen. Auf über 248 Seiten ist darin sehr detailliert aufgeführt, welche Rechte für Menschen mit Behinderungen in der österreichischen Gesetzgebung umgesetzt werden sollten. Übrig bleibt heute ein leerer Entschließungsantrag der Regierungsparteien, die sich wiederum auf die UN-Konvention stützen.
Wenn Sie das wirklich ernst nehmen wollen und wenn Sie allen Menschen mit Behinderungen in Österreich wirklich Wertigkeit geben wollen, dann seien Sie so gut und stimmen Sie heute bei unserem Entschließungsantrag mit, der verlangt, dass wir Menschen mit Beeinträchtigungen Lohn geben – Lohn! (Beifall bei der FPÖ) –, denn letztendlich ist es der Lohn, der auch die Selbstbestimmung jedes Menschen und deren Wertigkeit hebt.
Ich darf daher folgenden Entschließungsantrag verlesen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Lohn- und Sozialversicherungspflicht statt Taschengeld in Behindertenwerkstätten“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Inhalte umfasst:
- Die Einführung eines verpflichtenden Mindestlohns für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten
- Die Einführung einer verpflichtenden Sozialversicherung, neben Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung insbesondere auch zur Pensionsversicherung, für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten“.
*****
Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
10.16
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abg. Mag. Christian Ragger, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
betreffend Lohn- und Sozialversicherungspflicht statt Taschengeld in Behindertenwerkstätten
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1.) Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1277/A(E) der Abgeordneten Heike Grebien, Kira Grünberg, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Ausbau der Chancen am Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen" (790 d.B.) in der 99. Sitzung des Nationalrats am Donnerstag, dem 22. April 2021.
Aktuell wird in vielen sogenannten Behindertenwerkstätten den beschäftigten Personen lediglich ein Taschengeld ausbezahlt. Dies ist weder wertschätzend noch entspricht es der tatsächlichen Abgeltung der dort geleisteten Arbeit und des besonderen Engagements, das dort Personen mit besonderen Bedürfnissen an den Tag legen.
Deshalb sollte ein tatsächlicher Lohn und vor allem eine entsprechende Sozialversicherung durch diese Werkstätten bezahlt werden, damit die dort beschäftigten Personen die Möglichkeit haben, Versicherungszeiten, etwa in der Pensionsversicherung zu erwerben, um dann darauf auch eine entsprechende Altersversorgung aufsetzen zu können, die natürlich entsprechend auch durch die Leistung Dritter mit Zuschüssen auf öffentlichen Mitteln dann im Sinne einer Mindestpension usw. gestaltet sein muss.
Im Regierungsprogramm der aktuellen schwarz-grünen Bundesregierung 2020-2024 findet sich zu dieser Thematik folgender Satz: „Lohn statt Taschengeld-Gemeinsame Erarbeitung der Umsetzungsschritte mit den Stakeholdern“
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Inhalte umfasst:
- Die Einführung eines verpflichtenden Mindestlohns für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten
- Die Einführung einer verpflichtenden Sozialversicherung, neben Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung insbesondere auch zur Pensionsversicherung, für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Grebien. – Bitte sehr.