13.00

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich kann mich meiner Vorrednerin nur aus vollstem Herzen anschließen, sie hat schon sehr viele wichtige Dinge gesagt.

Es gibt sehr viele gute Regeln – wir haben es gerade gehört –: In der Exekutions­ord­nung, in der Geschäftsordnung wie auch in der Strafprozessordnung gibt es jetzt schon viele gute neue Regeln, die helfen, Opfern von Gewalt eine weitere Belastung durch gerichtliche Verfahren, die ihnen zu ihrem Recht verhelfen sollen, zu ersparen, die die Belastung durch das Verfahren verringern sollen. Ganz oft passieren da aber trotzdem Dinge, die nicht passieren sollten.

Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, dass eine abgesonderte Einvernahme vorge­nom­men wird, was bedeutet, dass das Opfer seine Aussage nicht in Gegenwart des Täters machen muss. Wenn nun aber eine Richterin sagt: Ich möchte gerne, dass der Täter im Raum bleibt, weil ich dessen Reaktion auf die Aussage des Opfers miterleben möchte!, ist das zwar aus Sicht der richterlichen Beweiswürdigung durchaus sinnvoll, aber für das Opfer ist es ein Horror, dem Mann in die Augen sehen zu müssen, während es die Geschichte des eigenen Leides, das es durch diesen Mann erfahren hat, noch einmal erzählen und noch einmal durchleben muss.

Genau deshalb gibt es diese Regeln und genau deshalb ist es so wichtig, dass alle Menschen, die mit diesen Regeln arbeiten, auch deren Hintergrund verstehen. Deshalb ist es in diesem Antrag unser aller gemeinsamer Wunsch, dass alle Menschen, die in diesem Bereich arbeiten, auch schon während der Ausbildung eine Zeit lang bei Opferschutzorganisationen arbeiten, dort mitarbeiten, dort genau diesen Arbeitsbereich kennenlernen, damit es zu solchen Situationen, die für die Opfer so sehr belastend sind, nicht mehr kommen kann. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ich bringe Ihnen ein weiteres Beispiel: Eine Frau wurde vergewaltigt, und diese mutige Frau kämpft sich durch ein Verfahren bei der Polizei, durch eine kontradiktorische Ein­vernahme vor Gericht – das bedeutet, dass sie über Video einvernommen wurde und somit nicht dem Täter gegenübersitzen musste – und bekommt von allen, die mit ihr zu tun hatten, bestätigt: Ja, ich glaube Ihnen, ich glaube, dass das, was Sie erzählt haben, wahr ist und dass Sie das wirklich erlebt haben! Dann muss sie erleben, dass es zu keinem Verfahren kommt, weil die Entscheider nicht nachvollziehen können, warum sich diese Frau, die sich in Todesangst befunden hat, so verhalten hat, wie sie sich verhalten hat, um sich selbst, um ihr Leben zu schützen, um dieser Situation entfliehen zu können.

Die Entscheider konnten das nicht nachvollziehen, weil sie niemals zuvor in Situationen waren, in denen sie mit solchen Aussagen konfrontiert waren, in denen sie mit Situ­ationen konfrontiert waren, in denen sie erfahren mussten und erfahren konnten, welche Schutzmechanismen, welche psychischen Schutzmechanismen Opfer benutzen, in welche Starren Opfer verfallen, während sie solche traumatisierenden Erlebnisse haben, während sie in solch schlimmen Situationen sind. Deshalb haben sie so entschieden, wie sie entschieden haben, und das Opfer wurde ein zweites Mal zum Opfer.

Das darf nicht mehr geschehen – deshalb dieser Antrag, deshalb der Wunsch nach einer Verbesserung der Ausbildung. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Krisper.)

13.04

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Mag. Harald Stefan. – Bitte.