13.25

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Frau Kollegin Blimlinger hat bereits ausgeführt, was wir heute diskutieren: ein Gesetz, das im Wesent­lichen die Voraussetzungen für die Beteiligung an einer Patentanwaltsgesellschaft sowie die Tarife der PatentanwältInnen regelt.

Wir kommen da prinzipiell den Bestimmungen einer EU-Richtlinie nach. Offen ge­sprochen war das eh auch schon ein längerer Prozess, inklusive eines Vertragsverletzungs­verfahrens gegen Österreich und eines EuGH-Urteils. Das soll jetzt mit diesem Gesetz sozusagen behoben werden. In diesem EuGH-Urteil geht es vorwiegend um die interdisziplinäre Zusammenarbeit. Also gut, nun – geändert und richtlinienkonform formuliert – wird vor allem Bezug auf den Sitz, die Rechtsform sowie die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen von Patentanwaltsgesellschaften genommen.

Ein Punkt, der für uns noch ein bisschen unausgegoren ist, sind im Konkreten die Bestimmungen über die Beteiligungen bei einer Patentanwaltsgesellschaft. Wir haben vernommen, dass es da das Verlangen auf eine getrennte Abstimmung geben wird, und werden deshalb auch diesem Punkt, so wie er im Gesetzentwurf jetzt vorliegt, nicht zustimmen. Ich kann aber die Intention, so wie das von der Frau Bundesministerin im Ausschuss auch erläutert wurde, nämlich möglichst diskriminierungsfrei zu sein, absolut und per se verstehen.

Apropos diskriminierungsfrei oder umfassender Diskriminierungsschutz: Ich möchte auf die Ausschusssitzung vergangene Woche auch noch einmal im Detail eingehen. Wir haben Anträge verfasst, die den umfassenden Diskriminierungsschutz von Menschen mit Behinderungen betreffen. Konkret haben wir erneut die Barrierefreiheit für alle Websites und Apps, die vom öffentlichen Dienst zur Verfügung gestellt werden, verlangt. Diese Barrierefreiheit gibt es nämlich bis heute nicht, obwohl wir dazu verpflichtet sind, auch vonseiten der Europäischen Union, weil wir Teil der UN-Behinderten­rechtskon­ven­tion sind, uns dieser verpflichtet haben.

Immer noch erleben wir aber die Tatsache – jetzt auch sehr aktuell –, dass Menschen mit Behinderungen nicht die Möglichkeit haben, 1450 zu kontaktieren, und gerade in der Coronakrise nicht die Möglichkeit haben, sich zu Impfungen anzumelden! Das ist wirklich fatal.

Was haben die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne gemacht? – Vertagt. Werte Kolle­gen und Kolleginnen, diese Vertagungsorgien kennen wir; wenn es aber um Barriere­freiheit geht, wenn es um Rechte für Menschen mit Behinderungen geht, gibt es keine Zeit mehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Deshalb: Setzen wir endlich die Barrierefreiheit in allen Lebenslagen um, vor allem, wenn es um Notrufnummern, um Hotlines geht, wenn es auch um Leben und Tod gehen kann! Das ist unsere Verpflichtung, und darum geht es. Es ist ein Recht von Menschen mit Behinderungen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

13.28

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Andreas Minnich. – Bitte, Herr Abgeordneter.