14.58

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Vorredner hat es schon gesagt: Es gab in dem Zeitraum über 4,5 Millionen unselbstständig Beschäftigte, und der Zuwachs bei den Beschäftigten beträgt zwar 1,5 Prozent, aber ich würde sagen, der Schein trügt, denn man muss sich auch die Qualität der Beschäftigung ansehen und den Trend beobachten.

Da zeigt sich Folgendes: dass der relative Zuwachs bei den ganzjährig Vollzeit­beschäf­tigten geringer ist als der Zuwachs insgesamt. Die Beschäftigung bei Männern hat in dem Zeitraum von 2010 bis 2019 um 11 Prozent zugelegt, entscheidend dabei ist, dass die Zahl bei den weiblichen ganzjährig Beschäftigten um 1 Prozent zurückgegangen ist. Das heißt, es gibt weniger Frauen mit vollem Verdienst, und das ist doch ein sehr ernüchterndes Ergebnis dieses Berichtes.

Nun stellt sich die Frage, wie der Bundesgesetzgeber in den letzten Jahren da gegen­gesteuert hat, etwa durch Bevorzugung der Vollzeitarbeit gegenüber Teilzeitarbeit, indem man diese steuerlich attraktiver macht. Ich kann es Ihnen sagen und die Antwort vorweg­nehmen: Da ist nichts geschehen.

Gesetzliche Regelungen bringen aber etwas, das zeigt sich daran, dass der Unterschied bei den Frauen- und Männereinkommen im öffentlichen Dienst nur 3 Prozent beträgt, also da ist der Unterschied doch wesentlich geringer. Über alle Berufsgruppen hinweg ist der Unterschied 36 Prozent, um die die Frauen weniger verdienen. Das heißt, bei jeder dritten Frau findet der Euro nicht den Weg in die Geldbörse. Es ist Zeit, dass diese Lücke geschlossen wird. Dafür braucht es gesetzliche Eingriffe (Beifall bei der SPÖ), doch dazu fehlt der ÖVP der Wille und den Grünen der Mut. Daher ist die Hoffnung der Frauen eine auf künftige Regierungen mit einer roten Beteiligung. (Beifall bei der SPÖ.)

15.01

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Schmiedlechner ist zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.