15.17

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich auch noch ein paar Sätze zum Allgemeinen Einkommensbericht des Rechnungshofes anbringen. Es ist so, dass wir diesen Allgemeinen Einkommensbericht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung aus dem Bezügebegrenzungsgesetz machen. Wir haben die durchschnittlichen Einkommen der gesamten Bevölkerung nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen getrennt darzustellen und haben darüber alle zwei Jahre dem Nationalrat, dem Bundesrat und den Landtagen zu berichten. Es ist dies eine Son­deraufgabe des Rechnungshofes, der wir in Kooperation mit der Statistik Austria nach­kommen.

Wir versuchen, den Einkommensbericht auch grafisch ansprechend darzustellen. Es gibt einen sechsseitigen Übersichtsfolder, es gibt eine Kurzfassung mit den wesentlichsten Aussagen, und er soll eine Grundlage für Ihre politische Arbeit bilden.

Wir haben diesen Bericht, der sich auf die Jahre 2018 und 2019 bezieht, am 18. Dezem­ber 2020 vorgelegt und haben auch einige Neuerungen aufgenommen. Interessant er­scheint mir etwa das Kapitel zur Längsschnittanalyse zur Einkommensmobilität von un­selbstständig Erwerbstätigen. Was heißt das? – Wir konnten aufgrund der Lohnsteuer­daten personenbezogene Analysen im Zeitverlauf machen, also in etwa schauen, wie lange jemand etwa im untersten Einkommensdezil verbleibt. Wir haben den Bericht auch sprachlich überarbeitet und haben den statistischen Annex und den Tabellenteil kon­solidiert.

Der Bericht behandelt die Zeit vor der Covid-19-Pandemie und bezieht unterschiedliche Datenquellen mit ein: einerseits die Lohnsteuerdaten, die Daten des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger und Mikrozensusdaten. Als Grundlage haben wir das Median­einkommen genommen, das ist die Kennzahl für das durchschnittliche Einkommen. Es handelt sich um eine deskriptive Darstellung der Einkommen der österreichischen Bevölkerung. Einflussfaktoren und Ursachen von Veränderungen oder Entwicklungen von bestimmten Einkommen können wir aufgrund dieser Methodik nicht beurteilen.

Es wurde schon angesprochen: Es gab 2019 rund 4,5 Millionen unselbstständig Er­werbstätige. Das war ein Anstieg um 1,5 Prozent zum Vorjahr und im Vergleich zum Jahr 2010 ein Anstieg um 17 Prozent. Bei den vollzeitbeschäftigten Männern war in der Zeit zwischen 2010 und 2019 ein Zuwachs von 11,4 Prozent zu beobachten, bei den weiblichen ganzjährig Vollzeitbeschäftigten ein Rückgang von 1 Prozent.

Gestiegen ist die Anzahl der Teilzeit- und nicht ganzjährigen Beschäftigungsver­hält­nisse – bei Frauen um 26,7 Prozent und bei Männern um 29,5 Prozent.

Das mittlere Bruttojahreseinkommen lag bei 29 458 Euro, Frauen erreichten 64 Prozent des mittleren Männereinkommens. Ein Teil der Einkommensnachteile lässt sich auf die Teilzeitarbeit von Frauen zurückführen. Wenn man nur die ganzjährig Vollzeitbeschäf­tigten vergleicht, sieht man, dass der Median des Fraueneinkommens 86 Prozent des mittleren Männereinkommens erreicht.

Grundsätzlich: Von allen ganzjährig erwerbstätigen Frauen befanden sich 56 Prozent in einem Teilzeitarbeitsverhältnis. Bei Männern lag dieser Anteil bei 11 Prozent. Die Gründe für die Teilzeitbeschäftigung: Der häufigste Grund für Teilzeitarbeit war die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Erwachsenen. Rund 18 Prozent der Teilzeitbeschäftigten haben aber auch angegeben, dass sie eine Vollzeittätigkeit gar nicht gewünscht hätten, und 11 Prozent hätten eine Vollzeittätigkeit gesucht, aber nicht gefunden.

Die Gründe für die Teilzeitarbeit waren bei Frauen und Männern unterschiedlich: bei Frauen eben Betreuungspflichten in puncto Kinder und pflegebedürftiger Erwachsener. Bei Männern war das nur zu 6 Prozent ein Grund, für Männer war hauptsächlich die schulische oder berufliche Weiterbildung ein Grund für die Teilzeitbeschäftigung.

Die Einkommensunterschiede hingen sehr stark vom Wirtschaftsbereich, in dem die Person beschäftigt ist, ab. Zum Beispiel Energieversorgung: ein hohes mittleres Einkom­men mit hohem Vollzeitanteil und geringem Frauenanteil; anders im Gesundheits- und Sozialwesen: ein geringeres mittleres Einkommen mit geringstem Vollzeitanteil und höchstem Frauenanteil; bei Beherbergung und Gastronomie: geringstes mittleres Ein­kommen, geringer Vollzeitanteil und hoher Frauenanteil.

Was die Selbstständigen betrifft, so haben wir die Werte aus dem Jahr 2017 einbezogen. In diesem Bereich gibt es sehr unterschiedliche Typen von Erwerbstätigen: auf Werk­vertragsbasis, Personen mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bis zu Selbst­ständigen mit Unternehmertätigkeiten. Es handelt sich dabei um einen Personenkreis von 868 521 Personen. Darunter sind ausschließlich selbstständig Erwerbstätige oder Mischfälle, die noch zusätzlich etwas verdienen. Frauenanteil: 43 Prozent; mittleres Brutto­jahreseinkommen: 24 978 Euro im Jahr 2017; bei den Mischfällen war es mehr: 32 446 Euro.

Bei den Pensionistinnen und Pensionisten hatten 2,1 Millionen Personen ihren Wohnsitz in Österreich. Da sind Frauen die Mehrheit, sie haben einen Anteil von 56 Prozent. Das mittlere Einkommen der Pensionistinnen und Pensionisten mit Wohnsitz in Österreich betrug 21 744 Euro brutto. Nach Abzug von Steuern und Krankenversicherung war es 19 226 Euro. Der Einkommensnachteil ist auch bei den Pensionistinnen erkennbar: Das Einkommen der Frauen betrug 69 Prozent der männlichen Vergleichsgruppe, anders bei der Witwen- und Witwerpension, wo das männliche Einkommen durchschlägt.

Die Höhe der Pension hing sehr stark von der Pensionsart ab, also Ruhegenuss bei Beamtinnen und Beamten oder Alterspension; die niedrigsten Einkommen haben Waisenpensionistinnen und -pensionisten.

Was die Einkommen aus land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit betrifft, so werden diese im Grünen Bericht dargestellt. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS.)

15.25

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.