Einlauf und Zuweisungen
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisung verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 6630/J bis 6689/J
2. Anfragebeantwortungen: 5851/AB bis 5854/AB
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Gesundheitsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird (861 d.B.)
Ausschuss für innere Angelegenheiten:
Passgesetz-Novelle 2021 (860 d.B.)
Unterrichtsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten und das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990 geändert werden (862 d.B.)
*****
Antrag auf nochmalige Verlängerung des Ibiza-Untersuchungsausschusses
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass die Abgeordneten Rendi-Wagner, Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 53 Abs. 6 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse einen Antrag auf nochmalige Verlängerung des Ibiza-Untersuchungsausschusses um drei Monate eingebracht haben.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 53 Abs. 6 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen. Diese findet nach Erledigung der Tagesordnung statt.
Die Abstimmung des gegenständlichen Antrages erfolgt gemäß § 53 Abs. 6 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse am Ende dieser Sitzung.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 3 bis 7 sowie 10 und 11 der Tagesordnung zusammenzufassen.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 146, SPÖ 101, FPÖ 83, Grüne 75 und NEOS 60 Minuten.
Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für Abgeordnete, die keinem Klub angehören, für die gesamte Tagesordnung 30 Minuten und je Debatte 5 Minuten.
Wir kommen zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.