11.42

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Seit der Jahrtausendwende wird die Idee der Europäischen Staatsanwaltschaft verfolgt. Ziel ist, grenzüberschreitend Straftaten zu verfolgen und da auch effizient und wirksam zu sein.

Ich denke, wenn man sich die Zahlen anschaut, dass kriminelle Banden durch die Umge­hung nationaler Vorschriften und EU-Vorschriften jedes Jahr Milliardenbeträge erbeu­ten – 2018 waren das mehr als 1,2 Milliarden Euro –, dann gibt es Handlungsbedarf, dann gibt es die Notwendigkeit, dort hinzuschauen und Regelungen zu finden, die diesen Betrug hintanhalten.

22 Staaten nehmen teil, es wird eine gute Organisation ins Leben gerufen. Wir haben die EU-Verordnung, die ja grundsätzlich direkt wirksam ist, wir machen jetzt die Begleit­gesetze, damit es auch in der Umsetzung zu keinen Widersprüchen kommt.

Einerseits gibt es die Zentrale der Europäische Staatsanwaltschaft in Luxemburg, wir haben bereits eine Staatsanwältin dort vor Ort – das ist unsere erste Europäische Staats­anwältin, Frau Ingrid Maschl-Clausen, die ja schon in Luxemburg ist und die Umsetzung vorbereitet. Daneben gibt es Delegierte Staatsanwälte und Staatsanwältinnen – es sind mindestens zwei je Mitgliedstaat –, auch diese sind bereits ausgewählt und nominiert.

Ich denke, diese Gliederung ist sehr sinnvoll. Die zentrale Behörde, die unter der Leitung der Generalstaatsanwältin Laura Kövesi in Luxemburg steht, ist für die Ermittlungen, für die Koordination dieser Ermittlungen zuständig, sie beaufsichtigt und sorgt für die Quali­tätssicherung zwischen den teilnehmenden Ländern. Operativ ermitteln die dezentralen Staatsanwälte in den Ländern.

Wie die VorrednerInnen schon gesagt haben, geht es um Tatbestände und Straftatbe­stände, die wir bereits in unsere Rechtsordnung umgesetzt haben, in § 168c Strafgesetz­buch den ausgabenseitigen Betrug und in § 168d die missbräuchliche Verwendung von Mitteln und Vermögenswerten zum Nachteil der Interessen der Europäischen Union.

Kollege Stefan sagt im Diskurs und in den gemeinsamen Diskussionen: Jede Kontrolle ist uns genommen! – Nein, durch die Entsendung von Personen, die uns dort vertreten, ist sie jedenfalls gegeben. Ich denke, die gemeinsame Vorgehensweise gegen europa­weite Korruption, gegen Finanzdelikte ist wichtig, und daher machen wir das. Keiner will die Nationalstaaten auflösen oder abschaffen.

Ich denke, wissenswert ist vielleicht auch, dass die EU-Staatsanwälte die gleichen Be­fugnisse haben wie österreichische Staatsanwälte. Sie sind grundsätzlich weisungsun­abhängig von den nationalen Rechtssystemen, aber sie sind natürlich – so wie das auch in Österreich in Bezug auf Fachaufsichten et cetera notwendig ist –gegenüber der stän­digen Kammer in Luxemburg weisungsgebunden. Bei Zuständigkeitskonflikten entschei­det bei uns ein Dreiersenat, das ist in diesem Zusammenhang auch gut geregelt.

Grenzüberschreitend bei diesen Straftaten schnell zu handeln, erfolgreiche Strafverfol­gung und wirkungsvolle Einziehung von rechtswidrig erlangten Geldern sicherzustellen, muss möglich sein. Es ist Neuland, das wir betreten, im besten gemeinschaftlichen Sinne der EU und natürlich zum Schutz der Vermögenswerte der europäischen Bürgerinnen und Bürger. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

11.45

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Margreiter. – Bitte.