14.18
Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Herren Minister! Ich darf betreffend den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kira Grünberg und Heike Grebien vielleicht ergänzen, dass ich diesbezüglich Erfahrungen machen konnte. Ich war fünf Jahre Soziallandesrat, und die Ersten, die vorstellig geworden sind, waren Mütter und Väter, die Kinder mitgebracht haben, die mit einem riesigen Aufwand gepflegt worden sind, die oft Tausende Kilometer gefahren sind und am Ende des Tages an Stellen verzweifelt sind, weil die Bürokratie sie von einer Position zur nächsten geschickt hat. Ich glaube, es ist wirklich an der Zeit, dass man diesen Menschen einfach eine Dienstleistung aus einer Hand anbietet und das an einer gewissen Stelle festlegt.
Jetzt kann man darüber streiten, wo man diese zentrale Stelle einrichtet. Wir haben das vor zehn Jahren schon einmal in Kärnten probiert, vor allem im Bereich der Pflege. Wir haben damals die Bezirkshauptmannschaften gewählt und gesagt, wenn man Pflegende, pflegende Angehörige hat, wäre es vernünftig, dass alles an einer Stelle zusammenläuft und diese Serviceleistung dort ausgeführt wird.
Daher glaube ich, dass es wichtig wäre, auch vonseiten des Ministeriums koordinativ bei der Soziallandesrätekonferenz einmal wirklich aktiv über dieses Thema zu sprechen – ich weiß natürlich, dass das eine Querschnittsmaterie von Bund und Ländern ist – und da vor allem einen Ansatz zu prägen und zu sagen: Nehmen wir doch irgendein Bundesland raus – und wir als Kärntner Bundesland bieten uns gerne an –, probieren wir doch, eine Schnittstelle umzusetzen und diesen One-Stop-Shop in der Realität auch einmal zu zeigen!
Es geht, glaube ich, auch locker über jede Parteigrenze hinweg, diesen Ansatz zu wahren, um für diese Menschen die Leichtigkeit und den Fluss administrativer Abwicklungen sicherzustellen. Es ist nämlich wirklich unzumutbar und es geht auch an die psychische Belastungsgrenze beider Eltern, dass Kinder und Eltern da alleingelassen werden.
Ich kann nur an den Minister appellieren, dass er das wirklich wahrnimmt. Wir wollen das mit einem eigenen Entschließungsantrag, den ich hiermit einbringe, auch noch einmal ein bisschen unterstreichen, indem wir auch eine klare Fristsetzung vornehmen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung entsprechender One-Stop-Shops für Menschen mit Behinderungen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, gemeinsam mit den Ländern, den Sozialversicherungs-Trägern und dem Arbeitsmarktservice (unter Einbezug des Bundesministeriums für Arbeit) bis zum 31.12.2021
- Schritte zur Umsetzung folgender One-Stop-Shops zu unternehmen:
-- Hilfsmittel und Heilbehelfe
-- Beratung, Begleitung und Betreuung
-- Persönliche Assistenz
- Schritte zur Umsetzung eines One-Stop-Shops an der Schnittstelle Arbeitsmarktservice, Sozialministeriumservice, Länder sowie Sozialversicherung zu unternehmen.“
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Dementsprechend ersuche ich um Ihre Hilfe, Anteilnahme, aber auch um Einbringung Ihrer Kompetenz. Ich glaube, im gemeinsamen Zusammenwirken mit den Ländern wäre das ein guter Ansatz, diesen Menschen etwas Gutes zu tun. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.21
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag, Christian Ragger, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
betreffend Schaffung entsprechender One-Stop-Shops für Menschen mit Behinderungen
eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 9) über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1545/A(E) der Abgeordneten Heike Grebien, Kira Grünberg, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Schaffung entsprechender One-Stop-Shops für Menschen mit Behinderungen" (839 d.B.) in der 107.Sitzung des Nationalrats am 20.Mai 2021.
Um die Schaffung entsprechender One-Stop-Shops für Menschen mit Behinderung „zeitnah“ zu beginnen und umzusetzen, wird die Entschließung (839 d.B.) um das entsprechende Datum 31.12.2021 ergänzt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, gemeinsam mit den Ländern, den Sozialversicherungs-Trägern und dem Arbeitsmarktservice (unter Einbezug des Bundesministeriums für Arbeit) bis zum 31.12.2021
- Schritte zur Umsetzung folgender One-Stop-Shops zu unternehmen:
- Hilfsmittel und Heilbehelfe
- Beratung, Begleitung und Betreuung
- Persönliche Assistenz
- Schritte zur Umsetzung eines One-Stop-Shops an der Schnittstelle Arbeitsmarktservice, Sozialministeriumservice, Länder sowie Sozialversicherung zu unternehmen.“
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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler. – Bitte.