17.29

Abgeordneter Clemens Stammler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministe­rin! Hohes Haus! Ein neuer Punkt im Düngemittelgesetz ist die Beschränkung der Zulas­sung der einzelnen Produkte auf zehn Jahre. Warum ist diese zeitliche Einschränkung positiv zu bewerten? – Festgelegtes Ziel im Green Deal der Europäischen Union ist die Halbierung der Nährstoffverluste und die Reduktion des Düngemitteleinsatzes um 20 Prozent bei gleichbleibender Bodenfruchtbarkeit. Das heißt, dass man Produkte auch immer wieder neu bewerten muss.

An anderer Stelle haben wir ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren aufgrund der NEC-Richtlinie. Das Ammoniakproblem, das sich dabei auftut, werden wir sicher nicht nur am Ende des Güllefasses lösen können. Genau da beginnt sich der Kreis zum ges­tern diskutierten Tierschutzvolksbegehren zu schließen: Veränderte tierfreundliche Hal­tungssysteme bringen auch eine andere Form von Dünger hervor. Festmist und Kom­post haben neben der Nährstoffversorgung die Nebeneffekte von Humusaufbau und Förderung des Bodenlebens, wohingegen man genau weiß, dass Mineraldünger keine Nebeneffekte außer dem der Nährstoffversorgung hat.

Die nationale Umsetzung der nächsten Förderperiode der GAP bietet uns eine hervorra­gende Möglichkeit, Tierwohl und damit eine intakte Umwelt zu fördern. Die Landwirt­schaft muss in der Klimakrise unzweifelhaft Teil der Lösung werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.31

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Neumann-Hartberger. – Bitte sehr.