1. Punkt
Antrag der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zur Beschaffung von und Verfügung über SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung im Rahmen der COVID-19-Öffnungsverordnung (1580/A)
2. Punkt
Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (1572/A)
3. Punkt
Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (1635/A)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gehen nun in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 bis 3 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Hinsichtlich dieser Anträge wurde dem Gesundheitsausschuss jeweils eine Frist zur Berichterstattung bis zum 24. Mai 2021 gesetzt.
Ich darf herzlich Frau Bundesminister Edtstadler und Herrn Bundesminister Mück (Abg. Disoski: Mückstein! – Heiterkeit bei den Grünen) begrüßen, und wir gehen gleich in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kickl. – Bitte.