14.22

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Zuvor muss ich kurz auf das replizieren, was Klubobmann Kickl eben von sich gegeben hat. Zum einen: Wenn man das, was sich derzeit oder was sich in den letzten 15 Monaten weltweit abgespielt hat, als „sogenannte Pandemie“ bezeichnet (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), dann weiß man eh, dass man offensichtlich in einem Paralleluniversum lebt. (Beifall bei Grünen und ÖVP. Abg. Amesbauer: Genau! Genau!) Und wer Gesundheit und die Auswirkungen auf andere mit schuldig oder unschuldig verquickt oder die Bedrohung des Gesundheitswesens einfach negiert, disqualifiziert sich aus meiner Sicht von selber. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Worum geht es heute eigentlich? – Es geht heute in Wirklichkeit um drei Novellierungen oder drei Gesetzesanträge.

Zum einen ist das die Beschaffung von Antigentests durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Um was geht es dabei? – Es geht ganz einfach darum, Antigentests für die Gastro, für Kultur, für Kunst, für Vereine gratis zur Verfügung zu stellen, damit eben Menschen, die keinen Immunitätsnachweis haben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen wollen (Zwischenruf des Abg. Amesbauer), noch schnell beim Eingang ihren Test ablegen können. (Zwischenruf des Abg. Stefan.) Das ist, glaube ich, nichts Schlechtes, ganz im Gegenteil! Das ist ein zusätzliches Angebot, das niederschwellig ist und das auch für jene Menschen, die nicht geimpft sind, die gerade in diesem Moment nicht getestet sind, bedeutet, dass sie teilnehmen können. Das ist eigentlich eine gute Geschichte, nach dem Prinzip: So viel wie möglich ermög­lichen, aber mit Sicherheit. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das zweite Thema ist die Causa prima, der sogenannte grüne Pass. In Wirklichkeit ist das ja nichts anderes als die technische Umsetzung eines Immunitätszertifikats. Was sind die Herausforderungen dabei? – Datenschutz, und daran haben wir in den letzten Tagen und Wochen sehr, sehr dringlich gearbeitet, haben uns wirklich damit auseinan­dergesetzt. Es geht darum, dass die Lösung – wie sie heute hier vorliegt – offline erfolgt, dass eben kein Tracking, kein Tracing stattfinden kann, wie es uns immer vorgeworfen wird, und dass natürlich der Schutz der eigenen Daten gewährleistet wird, sodass jede Person selber weiß, was mit ihren Daten konkret passiert.

Die zweite Herausforderung ist die Zugänglichkeit, denn nicht jede Person hat ein Smart­phone, nicht jede Person will diese Technologie, was ja total in Ordnung ist. Es geht darum, Zugänglichkeit zu schaffen, indem beispielsweise Apotheken, ÄrztInnen und auch die ÖGK-Bezirksstellen, Gemeindeämter und, und, und die Immunitäts­nach­weise entsprechend ausdrucken; also wirklich ganz viele Stellen. Der Einzige, den wir nicht berücksichtigt haben, ist der Arbö Attnang-Puchheim, den haben wir außen vor gelas­sen, aber ansonsten ist es wirklich ein sehr niederschwelliges Angebot. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die dritte Herausforderung, die es gibt, oder die dritte Dimension, wenn Sie so möchten, ist eben die EU-Dimension. Es geht darum, dass wir da eine Lösung brauchen, die europaweit einheitlich und anerkannt ist, und auch das haben wir jetzt mit dem heute vorliegenden Abänderungsantrag geschaffen (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch eine Lösung, die sehr, sehr leicht mit den EU-Vorgaben, mit dem grünen Pass der EU adaptierbar ist. Somit sind wir europaweit nicht nur entsprechend Vorreiter, indem wir eben als erstes Land innerhalb der EU mit einer dementsprechenden Lösung kommen, sondern wir stellen gleichzeitig auch sicher, dass wir keine Parallelstrukturen, wie von vielen befürchtet, aufbauen, und wir können damit am Ende des Tages auch eine EU-weite Expertise ablegen.

Ich habe es zum Beispiel gestern am Abend gesehen, denn ich war gestern am Abend noch mit der Botschafterin von Taiwan unterwegs: Dort ist man beispielsweise hochinter­essiert an dem, was wir hier als Österreich leisten, dort ist man aber auch hochinter­essiert an dem, was eben die EU leistet (Zwischenruf des Abg. Martin Graf), denn man sieht dort, dass es darum geht, eine Chance für den Tourismus, eine Chance für die Wirtschaft zu ermöglichen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Martin Graf.)

In Summe ist das Ganze eine durchaus komplexe Materie, auch wenn es immer ganz gerne mit irgendwelchen Unterdrückungsfantasien des Herrn Klubobmann Kickl verquickt wird. Es ist halt alles nicht ganz so einfach, wie man es sich vorstellt, deswegen auch eine kurze, leider Gottes, aber doch einwöchige Begutachtungszeit (Abg. Belakowitsch: ... Beschlussfassung geht!), in der man das Ganze noch einmal hat anschauen lassen, zu der man auch die NGOs, die Zivilgesellschaft, Expertinnen und Experten eingeladen hat. Es gab 16 000 Stellungnahmen, von denen sehr, sehr viele wortgleich waren, aber auch für diese Beteiligung ein Danke. (Zwischenruf des Abg. Martin Graf.) Wir haben sehr, sehr viele Ansätze mitnehmen können, insbesondere von den NGOs.

Auch ein ganz besonderes Danke an die Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, nämlich von der konstruktiven Opposition, denn es gibt sie, die Kolleginnen und Kollegen der konstruktiven Opposition. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Es gibt die NEOS, es gibt die SPÖ, die durchaus bereit sind, aktiv mit uns zusammenzuarbeiten (Beifall bei den Grünen), die eben gerne schauen wollen, dass wir Lösungen für dieses Land zu­stande bringen. Der FPÖ hingegen geht es nur um Destruktivismus (Zwischenruf des Abg. Martin Graf) und den eigenen Machtkampf, den Herr Kickl mit Herrn Hofer eben momentan führt, bei dem es eigentlich um nichts anderes mehr geht, als den anderen sozusagen zu überflügeln.

Das haben wir in den letzten 16 Monaten gesehen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Heute gehen wir wieder einen Schritt weiter, heute geht es wieder um einen Schritt mehr hinaus aus der Pandemiebekämpfung in die Normalität. (Abg. Belakowitsch: „Norma­lität“! Von was reden Sie überhaupt?) Es geht darum, gleiche Chancen für alle in diesem Land zu schaffen. Ich denke, eine breite Zustimmung scheint heute hier sicher zu sein, dafür möchte ich mich bedanken.

Zu guter Letzt noch, um sozusagen der ganzen Sache auch noch dienlich zu sein, bringe ich jetzt hier noch den gesamtändernden Abänderungsantrag ein, den ich in meiner Rede gerade kurz umrissen habe. (Abg. Belakowitsch: Sie haben überhaupt nichts umrissen!) Er ist in der Zwischenzeit an die Fraktionen ergangen beziehungsweise ist er auch hier im Haus verteilt worden, und ich bitte um größtmögliche Zustimmung. In diesem Sinne: Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP. Abg. Kickl: Rückhaltloses Wesen! Zwischenruf des Abg. Martin Graf.)

14.28

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Ralph Schallmeiner,

Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zur Beschaffung von und Verfügung über SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung im Rahmen der COVID-19-Öffnungs­verordnung (1580/A).

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Der bisherige § 2 erhält die Bezeichnung § 2 Abs. 1.

2. In § 2 werden folgende Absätze 2 bis 4 angefügt:

„(2) Die bestimmungsgemäße Verteilung der in § 1 genannten SARS-CoV-2-Antigen­tests obliegt den Ländern. Diese können dabei für die Erhebung des Bedarfes und für Plausibilisierungen Meldungen der jeweiligen fachkundigen Einrichtungen heranziehen.

(3) Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zurverfügungstellung der in § 1 genannten Antigentests. Die Beschaffung und Verteilung richtet sich nach der Verfügbarkeit budge­tärer Mittel.

(4) Der Bundesminister für Finanzen hat die Bedeckung dieser Maßnahmen in Höhe von bis zu 60 Millionen Euro für das Jahr 2021 aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds gemäß COVID-19-FondsG, BGBl. I Nr. 12/2020 i.d.g.F., sicherzustellen.“

3. In §4 tritt an die Stelle der Jahreszahl „2022“ die Jahreszahl „2021“.

Begründung

Im Interesse einer raschen, sparsamen und zweckmäßigen Vollziehung sollen die vor Ort vorhandenen Wissenspotentiale verstärkt genutzt werden. Die Rolle des Bundes sollte eher in einer zusammenfassenden und steuernden Funktion liegen.

Es erscheint auch wichtig, klar festzuhalten, dass unter Betonung des gemäß der COVID-19- Öffnungsverordnung ausnahmsweisen Charakters der zur Verfügung gestellten Selbsttests kein Rechtsanspruch auf diese Tests besteht.

Die Festlegung des budgetären Höchstrahmens von 60 Millionen Euro erfolgt aufgrund von Erfahrungswerten der BundesbeschaffungsGmbH bei vergleichbaren Beschaf­fungs­vorgängen.

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich möchte mich noch bei Bundesminister Mückstein für die Verkürzung seines Namens entschuldigen.

Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. – Bitte.