15.25

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, beim Herrn Kolle­gen Fürlinger hat man heute gesehen, wie eine Verteidigungsstrategie mit Gegenangriff funktioniert. Aber üblicherweise ist der, der einem anderen das Niveau abspricht, selbst nicht in einer sehr guten Position. Und so war es auch heute. Mein Eindruck ist, Ihre puren Schimpforgien sind keine Argumente. Es tut mir leid, Herr Kollege Fürlinger, wir sind manchmal einer Meinung, heute haben Sie jedenfalls nicht bewiesen, dass Sie da wirklich redlich argumentiert haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Was bedeutet jetzt dieses Interpellationsrecht, über das wir heute diskutieren? Die Abge­ordneten haben die Möglichkeit, hier Kontrolle auszuüben. Natürlich ist es dann wesent­lich, dass die Antworten auch der Wahrheit entsprechen, oder sagen wir einmal wahr­haftig sind; das heißt, dass zumindest diese innere Haltung vorhanden ist, dass man bei der Beantwortung nach der Wahrheit strebt.

Wir haben hier als besonderes Beispiel hervorgehoben – das wurde jetzt gerade ge­sagt –: auf der einen Seite die Aussage eines Beamten, der unter Wahrheitspflicht mit Strafandrohung eine Aussage trifft, die der Anfragebeantwortung entgegensteht, und zwar diametral. Es kann nicht beides stimmen, eine von den beiden Aussagen ist falsch.

Jetzt können wir darüber diskutieren: Na ja, vielleicht war die Anfragebeantwortung ein semantischer Trick: „Ich habe weder in der vergangenen Legislaturperiode Informatio­nen zu konkreten Ermittlungsverfahren angefragt, noch habe ich das in der aktuellen Legislaturperiode getan.“ Das ist die einzige Antwort auf vier umfangreiche Fragen. Vielleicht ist das ein semantischer Trick, vielleicht sagt man nicht: Ich habe angefragt!, sondern: Ich habe jemanden gebeten, der angefragt hat!, oder man hat nicht über den Verfahrensstand, sondern Informationen über ein Verfahren angefragt. Vielleicht ist das ein semantischer Trick, wäre möglich. Oder eben: Es ist schlicht und einfach die Unwahr­heit – und das wäre wichtig, herauszuarbeiten.

Aber: Es ist halt einmal ein Unterschied, ob man eine Aussage trifft, wenn man dabei einer Strafdrohung unterliegt oder wenn man das nicht tut. Daher werden wir heute einen Unselbständigen Antrag einbringen, der genau das zum Inhalt hat, nämlich, dass bei Anfragebeantwortungen auch die Wahrheitspflicht gilt. Das ist ganz wichtig. Es ist ja in Wahrheit auch viel leichter, da wahrhaftig zu antworten. Die Beamten haben ja die Zeit, die beantworten nur schriftlich. Die müssen also nicht vielleicht aus einer Emotion heraus oder mündlich, weil sie unter Druck stehen, etwas Falsches sagen. Die haben keinen Druck, die können das in Ruhe beantworten. Man kann und muss als Abgeordneter erwarten, dass hier die Wahrheit gesagt wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir gehen sonst sehr leicht mit dem Begriff der Wahrheit um. Wir denken nur an die Fakenews. Wer einer vermeintlich vorgegebenen Wahrheit widerspricht, der wird aus dem politischen, aus dem öffentlichen Diskurs ausgeschlossen, der wird gebrandmarkt. Dort sind wir mit Wahrheit sehr schnell, aber wenn es darum geht, den Abgeordneten etwas zu beantworten, dann muss meines Erachtens ja unbedingt auch diese Strafdrohung her. Daher hoffe ich doch sehr stark, dass Sie hier mitgehen werden.

Es war meines Erachtens sehr interessant, was Herr Kollege Fürlinger gesagt hat. Er hat erklärt, dass es natürlich wichtig ist, dass sich der Herr Bundeskanzler oder der Minister darüber erkundigen, was auch immer passiert, vielleicht auch über Verfahrens­stände. Das war meiner Meinung durchaus lebensnah. Natürlich, ich gebe ihm vollkom­men recht. Das wäre ja noch schöner. Wieso soll sich ein Beamter oder ein Minister nicht erkundigen? Das ist seine Aufgabe. Aber dann hat er sich geradezu versprochen, dass man ausgerechnet in einem derartigen Verfahren, das durchaus interessant ist, das für die ÖVP dahin gehend interessant wäre, wie sich das entwickelt, dass man ausgerech­net in so einem Verfahren dann nicht nachfragt. Warum soll man nicht dazu stehen? Man kann ja sagen: Ja, es hat mich interessiert. Ich habe nachgefragt und habe die und die Information bekommen. – Das ist ja auch nichts Unredliches. Unredlich ist nur, wenn man nicht die Wahrheit sagt. Und das ist genau das Problem. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir werden also sehen, wie unser Antrag dann im Justizausschuss behandelt werden wird. Wenn Sie keine Kontrolle wollen, dann sagen Sie es! Manchmal habe ich ein bisschen diesen Eindruck – bei der Einführung eines Generalanwalts, der unserer Kontrolle ent­zogen ist. Wir haben gerade den europäischen Staatsanwalt eingeführt, der unserer Kontrolle völlig entzogen ist, der weit weg ist und gar keiner Kontrolle von uns unterliegt. Wenn Sie das wollen, dann sagen Sie es! Wenn Ihnen Kontrolle ein ehrliches Anliegen ist, dann werden Sie mit unserem Antrag mitgehen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.30

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Prammer ist zu Wort gemel­det. – Bitte.