16.07

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sie haben vielleicht schon bei der Einleitung gehört, dass es nun um mehrere Themen geht, die gemeinsam verhandelt werden. Bei den meisten dieser Tagesordnungspunkte geht es im Wesentlichen darum, dass das Provisorium der Covid-Maßnahmen verlängert wird. Das heißt: Wir haben in der Pandemiezeit die Möglichkeit bekommen, in vielen Bereichen Dinge anders abzuwickeln als früher, nämlich in Form von Videokonferenzen und nicht mehr mit persönlicher Anwesenheit.

Wir waren da von Anfang an sehr kritisch und auch weitgehend ablehnend, weil wir der Meinung sind, dass gerade bei Gerichtsverfahren, bei Verwaltungsgerichtsverfahren, aber auch bei Gemeinderatsbeschlüssen und auch hier im Hohen Haus die persönliche Anwesenheit nun einmal erforderlich ist, um Dinge wirklich ernsthaft klären und beschließen zu können.

Jetzt wird dieses Provisorium wiederum verlängert. Das trifft in dem Fall auch die Rechts­anwaltsordnung, auch dort sollen Videokonferenzen möglich sein. Man kann ja darüber diskutieren, was vielleicht wirklich sinnvoll ist, wo wir uns in Zukunft ersparen können, persönlich zusammenzukommen, weil es wirklich nicht notwendig ist. Bei anderen Punkten wiederum muss dieses Erfordernis sehr wohl da sein. Diskutieren wir ehrlich darüber und sagen wir, was ins Dauerrecht übergehen soll und was nicht, anstatt, so wie jetzt, einen Ausnahmezustand zu prolongieren, so zu tun, als gäbe es nach wie vor eine furchtbare Situation in diesem Land, wo man nicht zusammentreffen kann und daher Gerichtsverhandlungen am besten per Videokonferenz machen muss. Das ist der falsche Weg, und daher lehnen wir diese Punkte, die vorgelegt worden sind, ab.

Wir haben einen letzten Punkt, der auch auf der Tagesordnung ist, wo wir im Ausschuss noch dagegen gestimmt haben. Da geht es um das Verwaltungsgerichtsverfahren, um die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Da hat der Verfassungsgerichtshof eine Bestimmung aufgehoben und dem Gesetzgeber die Möglichkeit gegeben, das bis 30. Juni diesen Jahres zu berichtigen.

Der Gesetzgeber – sprich die Regierungsparteien – hat sich sehr lange Zeit gelassen, eine entsprechende Regelung vorzubereiten. Jetzt liegt sie vor. Die Länder, die da auch miteingebunden sind, haben noch ein paar Änderungswünsche eingebracht, die auch eingearbeitet wurden. Aus unserer Sicht ist das letztlich eine Lösung, der wir zustimmen. Das Vorgehen können wir nicht gutheißen: dass man uns zuerst einmal nur eine sogenannte Trägerrakete schickt, also einen leeren Antrag, den man nachher sehr kurzfristig befüllt, und dass wir überhaupt in diese Situation kommen. Da wir aber inhalt­lich dafür sind, werden wir trotz dieser mangelhaften Vorgangsweise zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.10

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Steinacker. – Bitte.