16.17

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von den vorliegenden Anträgen benötigt ein Antrag – TOP 5 – eine Verfassungsmehrheit. Obwohl alle Änderungen Verwaltungsabläufe und Meinungsbildungsprozesse betreffen und eigentlich formaler Natur sind, greifen sie dennoch in die Grundrechte der Öster­reicherinnen und Österreicher ein.

Das COVID-19-Justiz-Begleitgesetz ermöglicht Anhörungen und mündliche Verhandlun­gen per Videokonferenz, auch Umlaufbeschlüsse sollen möglich bleiben. Zwei Aspekte sind dabei zu berücksichtigen: einerseits das Prinzip des persönlichen Verfahrens und andererseits aber der Schutz der Gesundheit.

Die Ausbreitung von Covid-19 in Österreich ist rückläufig. Trotz einer überwiegend posi­tiven Entwicklung gibt es doch Fragezeichen die Gefahr betreffend, und die Möglich­keit einer neuerlichen Ausbreitung von Covid-19 muss immer im Auge behalten werden.

Besonderes Kopfzerbrechen bereitet uns die Deltavariante, die sich in Großbritannien trotz hervorragender Impfrate rasant ausbreitet. Wir sehen insgesamt, dass von einer Entwarnung keine Rede sein kann. Eine Verlängerung der Maßnahmen ist daher wichtig und gibt uns auch in den nächsten sechs Monaten den nötigen Spielraum, um unmittel­bar reagieren zu können.

Tagsatzungen, Verhandlungen und Gläubigerversammlungen in Exekutionsverfahren sind weiterhin per Videoübertragung möglich, diese Möglichkeit läuft im Juni aber aus. Alle anderen Maßnahmen hingegen – zum Beispiel die Gebührenfreiheit auf Gewährung beim Unterhaltsausschuss, ebenso die Erlaubnis für Gemeinderäte, Beschlüsse per Videokonferenz zu fassen – haben eine Geltungsdauer bis Jahresende, diese wurde erstreckt. Auch im Ministerrat und im ORF ist es weiterhin möglich, Beschlüsse per Videokonferenz zu fassen. Wir werden daher auch diesen vorliegenden Anträgen unsere Zustimmung geben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

16.19

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Prammer. – Bitte.