Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 2 bis 7

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu den verlegten Abstimmungen.

Ich darf zuerst fragen, ob wir in den Abstimmungsvorgang eintreten können. – Ja, wun­derbar.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Verfas­sungsausschusses, seinen Bericht 931 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, ange­nommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Verfassungs­ausschusses, seinen Bericht 930 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dies tut, den bitte ich wiederum um ein Zeichen. – Das ist die gleiche Mehrheit, daher mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf eines Bundesge­setzes, mit dem das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, die Rechtsanwaltsordnung, das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz und das 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz geändert werden, in 926 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Steinacker, Prammer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht ab­gestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Steinacker, Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Änderung des Titels sowie Einfügung einer Ziffer 1a und Änderung der Ziffer 4 in Artikel 3 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Schließlich kommen wir zu den restlichen, noch nicht abgestimmten Teilen des Gesetz­entwurfes samt Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den darf ich um ein Zeichen ersuchen. – Das ist wiederum mehrstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich, das zu bekunden. – Das gleiche Stimmverhalten. Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes, des COVID-19 Begleitgesetzes Vergabe und des Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetzes sowie das Außerkrafttreten einiger Verfassungsbestimmungen samt Titel und Eingang in 927 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfas­sungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. – Das ist der Fall.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustim­men, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ausdrück­lich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf die Zustimmung erteilt, den darf ich um ein entsprechendes Zeichen bitten. – Das ist das gleiche Stimmverhalten. Daher stelle ich ausdrücklich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittel­mehrheit fest. Der Gesetzentwurf ist damit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012, das KommAustria-Gesetz, das Presseförderungs­ge­setz 2004 sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 928 der Beilagen.

Wer dafür ist, den darf ich um ein Zeichen bitten. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Gleiches Stimm­verhalten. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und das Verwal­tungs­gerichtshofgesetz geändert werden, in 929 der Beilagen.

Hiezu liegt ein gesamtändernder Abänderungsantrag der Abgeordneten Gerstl, Prammer, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde so vorgehen, dass ich zuerst über den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantrages abstimmen lasse.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 929 der Beilagen in der Fassung des gesamtändernden Abänderungs­antrages der Abgeordneten Gerstl, Prammer, Kolleginnen und Kollegen aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer tut das auch in dritter Lesung? – Gleiches Stimmverhalten. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.