19.43

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Herr Präsident! Mein Thema ist nicht die NoVA, sondern die Antarktis. Wer die Nachrichten der letzten Tage gehört hat, weiß, dass die Arktis, also die Nordkappe, wesentlich schneller schmilzt als erwartet und dass wir bereits wissen, dass das massive Auswirkungen auf das Weltklima hat.

Heute befassen wir uns mit der Antarktis, nämlich dem Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag. Das Umweltschutzprotokoll wurde vor 30 Jahren unterzeichnet und wird heute ratifiziert. Nach 30 Jahren war also sozusagen die Zeit reif, dieses wichtige Signal zu setzen. Es ist dies ein wichtiges Signal für die Antarktis als extrem sensibles Ökosystem und auch in Richtung der sehr unterschiedlichen Begehrlichkeiten, was die Ausnutzung der dort vermuteten oder bekannten Rohstoffe betrifft, weltweit gemeinsam den Schutz dieser Ökosysteme sicherzustellen. Das Umweltschutzprotokoll wird mit diesem Beschluss ratifiziert, und dies ist auch ein ganz wichtiges weiteres Signal für die Bedeutung internationaler Zusammenarbeit im Umweltschutz.

Warum das so wichtig ist, einige Details dazu aus diesem Umweltschutzprotokoll: Es geht konkret um die gemeinsame Vereinbarung der Art von Schutzmechanismen, nicht nur eines Schiedsgerichtes, um allfällige Streitigkeiten oder Uneinigkeiten zu regeln, es geht insbesondere um den Erhalt der Tier- und Pflanzenarten und ganz strikte Regeln, was überhaupt entnommen werden darf, ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke, die nicht substituierbar sind.

Die Anlage II hält fest – ganz konkret –, dass auch keine fremden Arten eingeschleppt werden dürfen, weil gerade diese abgegrenzten Ökosysteme vor allem auch durch ein­geschleppte Arten schwer geschädigt werden können.

Wichtig ist die Anlage III, in der es um die Abfallentsorgung geht. Abfälle jeglicher Art müssen einer geordneten Behandlung zugeführt werden, es darf keine Verbrennung im Freien stattfinden – wir wissen ja, welche Luftschadstoffe sich dann anlagern. Es ist auch angeführt, welche Stoffe überhaupt verboten sind oder wieder entfernt werden müssen, und weiters verbotene Erzeugnisse, die dort nicht abgelagert oder auch nicht zwischengelagert werden können.

In der Anlage IV geht es schließlich um den Schutz der Meereswässer, darum, welche Substanzen nicht eingebracht werden dürfen. Das betrifft insbesondere die Schifffahrt, Verschmutzungen durch Öl, aber auch die Regelung von Einträgen durch Abfälle.

Es ist dies ein extrem wichtiges Protokoll, und es ist ein wichtiges Signal, dass dieses Umweltschutzprotokoll mit dem heutigen Beschluss von Österreich ratifiziert wird. (Bei­fall bei Grünen und ÖVP.)

19.46

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Cornelia Ecker. – Bitte schön.