21.29

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! An sich mag ich Eva Blimlinger ja, solche Statements aber kann man nicht stehen lassen. Erstens, liebe Eva Blimlinger – fangen wir einmal mit dem Ersten an –: „Beleidigtheit“ dafür, dass ihr als grüne Fraktion gemeinsam mit der ÖVP die Mindestregeln im Parlament nicht einhalten könnt?! (Zwischenruf der Abg. Blimlinger.) – Am Vormittag vor dem Ausschuss schickt ihr einen Gesetzentwurf und erwartet, dass ihn alle abnicken: Missachtung des Parla­ments wie in vielen anderen Dingen auch, kein Anlass für Beleidigtheit. Zu Recht weisen wir das zurück.

Betreffend Besteuerung mit dem Vorwurf zu kommen, dass im Jahr 1993 – in Wirk­lichkeit vereinbart mit der Steuerreform 1989 – Stiftungen eingeführt wurden, die es überall anders gibt, als Rechtfertigung dafür, dass Ihr in diesem Bereich gar nichts durchsetzen könnt (Zwischenruf der Abg. Blimlinger) – ehrlich, liebe Eva Blimlinger: ein bisschen mehr dazu einfallen lassen!

Ja, es ist mit der ÖVP schwierig, und ja, solange es hier Mehrheitsverhältnisse gibt, die keine Alternative erlauben, fällt es jedem Koalitionspartner schwer. Ihr spürt es jetzt, aber mit Hinhauen ist nichts gewonnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Zurück zum Härtefallfonds: Jetzt hatten wir Zeit, uns das anzuschauen. Ja, wir werden zustimmen, wir wollen aber, dass ein paar Dinge gleich fixiert werden.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verlängerung des Härtefallfonds und der Stundungsmöglichkeiten bis Jahresende“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die Stun­dungs­möglichkeiten bis Jahresende verlängert werden. Außerdem muss eine Richtlinie, welche die Beantragung des Härtefallfonds für Betrachtungszeiträume zwischen dem 15. Juni 2021 und Jahresende 2021 ermöglicht, schnellstmöglich erlassen werden. Darüber hinaus müssen neue und zielgerichtete Hilfsmaßnahmen geschaffen werden, um Unternehmen, die immer noch unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, zu unterstützen.“

*****

Wir haben bewusst einen Entschließungsantrag eingebracht, weil das gute Vorschläge sind. Jetzt beziehe ich mich nicht nur auf unseren Antrag, auch der Antrag von Sepp Schellhorn von den NEOS zum Beispiel, der die Überwinterungsmöglichkeit für Familien­hotels in der Stadthotellerie thematisiert, wird von der Bundesregierung seit einem Jahr konsequent ignoriert, obwohl das ein Vorschlag wäre, Hotels im Familienbesitz irgend­wann aufzusperren, wenn auch der Städtetourismus zum Beispiel wieder anspringt oder Kongresse möglich sind.

Warum wird alles vertagt, jeder Oppositionsantrag abgelehnt oder vertagt, anstatt sie aufzugreifen und gemeinsam die besten Ideen umzusetzen? Da wäre deutlich mehr möglich, ich glaube, mehr im Interesse der Grünen als im Interesse der ÖVP. Bemüht euch einmal und rekurriert nicht wie Eva Blimlinger auf das vorvorvergangene Jahrzehnt als Entschuldigung! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.32

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dr. Christoph Matznetter,

Genossinnen und Genossen

Betreffend: Verlängerung des Härtefallfonds und der Stundungsmöglichkeiten bis Jahresende

Eingebracht im Zuge der Debatte zu Bericht des Budgetausschusses über den Antrag 1686/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Härtefallfonds (Härtefallfondsgesetz) geändert wird (933 d.B.) (Top 26)

Ein-Personen-UnternehmerInnen (EPU) und InhaberInnen von kleineren und mittleren Betrieben (KMU) sind stark von der Corona-Pandemie betroffen. Viele EPU und KMU sind in körpernahen Dienstleistungen, im Handel oder in der Tourismus-/Freizeitbranche tätig und hatten daher besonders unter den Lockdowns zu leiden.

Doch auch in Zeiten schrittweiser Öffnungen sind die Umsätze vieler UnternehmerInnen noch weit vom Vorkrisenniveau entfernt. Viele dieser UnternehmerInnen haben bereits große Teile ihrer privaten Ersparnisse in die Rettung ihrer Unternehmen investiert und stehen nun vor einer schwierigen Situation: einerseits laufen die Hilfsmaßnahmen, wie zum Beispiel der Härtefallfonds, aus, andererseits werden zuvor gestundete Steuern und Abgaben fällig. Ohne entsprechende Unterstützungsleistungen ist es diesen Unterneh­merInnen bei einem geringeren Umsatz als vor der Krise nicht möglich, die gestundeten Forderungen zu begleichen.

Es gilt nun zu verhindern, dass in Zeiten des wirtschaftlichen Comebacks eine Pleite­welle folgt, weil die Unterstützungsmaßnahmen zu früh auslaufen. Die Stundungs­mög­lichkeiten laufen am 30. Juni 2021 aus, der Härtefallfonds kann laut der derzeit geltenden Richtlinie für Zeiträume bis zum 15. Juni 2021 beantragt werden. Im Budgetausschuss vom 14. Juni 2021 wurde zwar eine Aufstockung des Härtefallfonds auf 3 Milliarden und eine Verlängerung des Härtefallfondsgesetzes beschlossen, es fehlt jedoch noch die Richtlinie, die eine Beantragung für Betrachtungszeiträume nach dem 15. Juni 2021 ermöglicht. Um den UnternehmerInnen, vor allem EPU und KMU, das Comeback nicht zu erschweren oder sogar unmöglich zu machen, ist es essentiell, diese Maßnahmen zu verlängern.

Der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband hat zur Verlängerung des Härtefallfonds und der Stundungsmöglichkeiten eine Petition ins Leben gerufen, die bisher über 1000-mal unterzeichnet wurde. Dies betont die Wichtigkeit der folgenden Forderung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die Stun­dungsmöglichkeiten bis Jahresende verlängert werden. Außerdem muss eine Richtlinie, welche die Beantragung des Härtefallfonds für Betrachtungszeiträume zwischen dem 15. Juni 2021 und Jahresende 2021 ermöglicht, schnellstmöglich erlassen werden. Darüber hinaus müssen neue und zielgerichtete Hilfsmaßnahmen geschaffen werden, um Unternehmen, die immer noch unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, zu unterstützen.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Doppelbauer. – Frau Abgeordnete, bitte.