22.55

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Herr Präsident! Die Herren Volksanwälte! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie wissen ja, mir liegen insbesondere die interna­tio­nalen Verkettungen der Volksanwaltschaft am Herzen. Unter anderem erwähnen Sie in Ihrem Bericht, dass Österreich momentan das dritte Mal dem UPR, dem Universal Periodic Review, unterzogen wird. Das ist eine Art Peerreview im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, die etwa alle vier Jahre Länder auf ihre Menschenrechts­stan­dards überprüft.

Österreich ist da jetzt gerade das dritte Mal dran, und es gibt sechs Empfehlungen zur Entwicklungszusammenarbeit, auf die ich jetzt nicht eingehen möchte, zehn Empfeh­lungen zum Komplex Wirtschaft und Menschenrechte, was ich sehr relevant finde, acht Empfehlungen davon zur Frage Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschen­rechte und zwei Empfehlungen konkret zu einem Gesetz zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte – übrigens das zweite Mal, also es ist nicht das erste Mal, dass uns da gesetzliche Regelungen empfohlen werden, jetzt ist es unter anderem Costa Rica.

Die Volksanwaltschaft hat ja dankenswerterweise auch Erfahrung mit Veranstaltungen zu genau diesem Bereich. Zu Zeiten, als man noch Veranstaltungen in der Volks­anwalt­schaft machen konnte, war die Frage: Wie kann es gelingen, dass Wirtschaft entlang der kompletten Lieferkette menschenrechtliche Verantwortung übernimmt, Verantwortung für Sozialrechte, Verantwortung für Umweltrechte, und zwar nicht in einer Art und Weise, dass es dann die Konsumentinnen und Konsumenten sind, die schauen müssen, ob in dem Produkt, das sie kaufen, vielleicht Kinderarbeit oder Sklavenarbeit oder Grundwas­ser­verpestung drinnen ist, sondern dass es wirklich einen gesetzlichen Auftrag für Fir­men gibt, sich daran zu halten, eben entlang der gesamten Lieferkette?

Es ist fein, dass zum einen da bei Ihnen Expertise ist, zum anderen ist es heute genau zehn Jahre her, dass der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen die Leitlinien zu Umwelt- und Menschenrechten verabschiedet hat. Auch im Jahr 2011 hat die Euro­päische Kommission ihren Mitgliedstaaten empfohlen, genau diese Leitlinien in nationale Aktionspläne umzusetzen. Da gab es im Mai 2013 einen Prozess in Österreich. Es gab auch einen ersten Entwurf für einen solchen Aktionsplan, aber das ist dann im Sand verlaufen, weil die ÖVP diesen überhaupt nicht wollte. Ebenso gab es einen Nationalen Aktionsplan Menschenrechte generell und auch einen Prozess dazu, in dem auch diese Frage von Wirtschaft und Menschenrechten Platz gefunden hätte, aber auch der ist 2016 sang- und klanglos verschwunden, weil es da ein paar Bremser in der Regierung gegeben hat, die das überhaupt nicht wollten. Der Prozess ist komplett zum Erliegen gekommen.

Heuer hat die Europäische Kommission ihre Mitgliedsländer abermals aufgefordert, nationale Aktionspläne zu diesen Fragen zu schaffen beziehungsweise zu erneuern, und es gibt, wie Sie wissen, in vielen Ländern auch auf EU-Ebene Initiativen zu Liefer­ketten­gesetzen, die eben Firmen zu der Einhaltung der Menschen- und der Umweltrechte entlang der Lieferkette rechtlich verpflichten sollen.

Nur für den Fall, dass da zufällig in der Regierung wieder nichts weitergeht, würde ich Sie sehr bitten, Ihre Expertise, die Sie haben, zur Verfügung zu stellen, damit wir da vielleicht nach zehn Jahren doch endlich weiterkommen. Da wäre, glaube ich, ein erstes Schritterl durchaus angemessen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

22.58

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lausch. – Bitte.