Abgeordneter Maximilian Lercher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministe­rin! Ich habe eine Frage zu den Wirtschaftshilfen in unserem Land. Da gibt es ja sehr vielfältige Programme, auch einige Hilfsprogramme, die unbürokratisch und gut funk­tionieren. Das möchten wir nicht verhehlen, damit uns dann nicht vorgeworfen wird, dass wir nur kritisieren. Es gibt aber auch die anderen Fälle, nämlich dass Wirtschaftshilfen ausbezahlt wurden, die wenig treffsicher waren, die auch Unternehmen erhalten haben, die jetzt mit Rekordergebnissen dastehen. Das schürt natürlich den Eindruck, dass da eine Neiddebatte entsteht. Viele Klein- und Mittelbetriebe fühlen sich da nicht so wertge­schätzt, wie sie es gerne hätten. Es gibt natürlich auch viele andere, auch das möchte ich nicht verhehlen, bei denen es passt, die mit den Ausschüttungen zufrieden sind.

Ich habe ganz konkret darauf aufbauend eine Frage zur Cofag. Ich weiß, Sie sind da nicht politisch zuständig, aber ich glaube, Sie haben als Wirtschaftsministerin vor allem auch eine moralische Verantwortung den Klein- und Mittelbetrieben gegenüber, die jetzt noch warten und nicht verstehen, warum sie Hilfen nicht bekommen. Deswegen ist mei­ne ganz konkrete Frage:

101/M

„Wann bekommen jene Unternehmen, die in der Bürokratie der Cofag versunken sind und trotz Antrag bisher keine Wirtschaftshilfen erhalten haben, endlich die versproche­nen Hilfen?“

Und gibt es da vielleicht auch eine Einschätzung, wie viele das sind?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Ja, Sie haben es richtig gesagt, zuständig ist das Finanzministerium, dennoch ist es natürlich wichtig, es anzusprechen. Das AWS gibt Garantien, die Cofag gibt Garantien; die Cofag eher bei den großen Betrieben. Ihre KMUs sind eher bei mir, beim AWS zu Hause, und da kann ich auf jeden Fall auch garantieren, dass die rasch und schnell abgewickelt worden sind. Das AWS hat in den letzten drei Jahren einen Digitalisierungsprozess durchgemacht, sonst hätte es die Menge tatsächlich nicht be­wältigen können, weil es früher auch nicht für EPUs zuständig war.

Ich habe mir, weil immer auch auf die Cofag hingewiesen wird, ein paar Zahlen ange­schaut, was die Cofag betrifft: Bei den Garantien gibt es eine Genehmigungsquote von 99,8 Prozent, und im Durchschnitt, im Median beträgt die Genehmigungsdauer zwei Tage.

Natürlich gibt es auch Fälle – ich hatte auch solche Fälle, die an mich herangetragen wurden – von kleineren Unternehmen, bei denen es Schwierigkeiten gab. Manchmal ist das dann relativ rasch aufzulösen. In meinem Fall war es ein Steuerberater, der die falsche Adresse gemeldet hat, und dann fällt natürlich dieser Fall aus der automatisierten Routine raus und kommt in den Topf, in den händisch hineingeschaut werden muss. Bei dieser Menge – wir haben 26 000 Anträge allein für Garantien in der Cofag – kann das passieren, und dann dauert das entsprechend etwas länger.

Die Fälle, die Sie jetzt, wie ich glaube, meinen, die in den 0,2 Prozent vielleicht drinnen sind, sind komplexe, sind größere Unternehmen. Aus meiner Sicht trifft das die Kleineren nicht. Soviel ich weiß, sind viele der Fälle bei den kleineren Unternehmen, die uns ja ein großes Anliegen sind, geklärt. Die Fälle der Großen sind oft komplex, aufgrund von Ver­schachtelungen, Firmenbeteiligungen und anderem, und müssen auch entsprechend angeschaut werden.

Die anderen Kennzahlen der Cofag schauen auch nicht so schlecht aus: beim Lock­downumsatzersatz November 97 Prozent, sechs Tage; beim Lockdownumsatzersatz Dezember 97 Prozent, 14 Tage; und beim Umsatzersatz II 51 Prozent – der läuft ja noch – und 19 Tage.

Ich höre die Kritik, aber ich muss auch sagen, dass das Team der Cofag, neu gegründet, Großartiges in dieser Zeit geleistet hat. Das möchte ich in dem Zusammenhang auch sagen dürfen.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Maximilian Lercher (SPÖ): Sie werden verstehen, dass wir als Opposi­tion uns auch auf die Kritikpunkte konzentrieren müssen, weil es unsere Aufgabe ist. Im Hinblick auf die Kritikpunkte, die Sie selbst erwähnt haben, auch bezüglich KMUs und in der Abwicklung der verschiedenen Wirtschaftshilfen, würde mich interessieren: Betrach­ten Sie es im Nachhinein als einen Fehler, dass die Bundesregierung das Epidemiege­setz ausgehebelt hat?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Ich glaube, wir haben in diesem Rahmen schon sehr oft besprochen, dass das Epidemiegesetz auf Unternehmen anwendbar ist, von denen eine Gefahr ausgeht. Also wenn Sie jetzt irgendwo einen Betrieb haben, in dem Tiere gezüchtet wer­den, und diese Tiere einen Virus haben, dann geht von dem Unternehmen die Gefahr aus. Dann ist natürlich das Epidemiegesetz anwendbar gewesen.

Das ist aber eine Pandemie und hat ganz andere Größenordnungen und auch eine ent­sprechend andere Bedeutung gehabt. Es gibt welche, für die ein Betretungsverbot galt, für andere nicht; Industrie konnte arbeiten, Gewerbe konnte arbeiten, Handel und Gastronomie zu großen Teilen nicht.

Ich gehe davon aus, dass wir, so wie in ganz Europa, diesbezüglich einen richtigen Weg gewählt haben. Letztendlich kommt es darauf an, ob Unternehmen in dieser Zeit in Insol­venz gegangen sind oder nicht, daran hängen Arbeitsplätze. Das ist nicht passiert, und somit sage ich, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 93/M, stellt Abgeordneter Kassegger. – Bitte, sehr.