10.59

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es heute? – Wir beschließen eine Erhöhung der Vergütung unter anderem für außerordentliche Zivil­diener – und das ist längst überfällig.

Wir sind froh, dass Frau Bundesministerin Köstinger diese teilweise ja wirklich sture Hal­tung aus dem letzten Jahr aufgegeben hat beziehungsweise eigentlich aufgeben muss­te, weil der Verfassungsdienst – aber dazu komme ich dann später – eine eindeutige Stellungnahme abgegeben hat. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Vor einem Jahr haben Sie noch vielleicht nicht in dieser Tonalität, aber sinngemäß gesagt: Die Zivildiener brauchen keine Erhöhung, denn die wohnen eh alle noch bei den Eltern! – Dass Sie vielleicht die Lebensrealität der jungen Menschen verkennen, dass manche den Zivildienst erst machen, wenn sie 25, 26 Jahre alt sind, vielleicht schon Kinder haben, aus dem Beruf kommen, haben Sie dabei nicht berücksichtigt.

Auf jeden Fall ist es begrüßenswert, dass die Haltung nun, wie gesagt, aufgegeben werden musste. Der Verfassungsdienst hat gesagt, wenn sozusagen die Gebühren nach dem Heeresgebührengesetz bezahlt werden oder die Summen dort erhöht werden, muss das auch bei den Zivildienern vollzogen werden. Wir stimmen dem heute zu, weil es für die Betroffenen auf jeden Fall eine Verbesserung gegenüber dem Status quo ist.

Das ist wieder einmal ein Lehrbeispiel für unglaublich schlechte Legistik. Warum? – Weil Sie das, was wir schon vor einem Jahr kritisiert haben, nämlich die verfassungswidrige Differenzierung zwischen den Vergütungen für den außerordentlichen freiwilligen Zivil­dienst und für den außerordentlichen zwangsverlängerten Zivildienst, immer noch nicht beheben.

Wir hören aus Ihrem Ministerium, Frau Ministerin Köstinger, dass vor allem Sie sich wei­terhin weigern, diese Differenzierung und diese Haltung aufzugeben. Das ist für mich absolut nicht nachvollziehbar, aber das Gute ist, dass nicht Sie die Entscheidung treffen werden. Der Verfassungsgerichtshof hat bezüglich dieser Bestimmungen bereits ein Verfahren zur Normenkontrolle eingeleitet, und es wird ein weiteres Beispiel in einer Se­rie türkiser verfassungswidriger Gesetze sein.

Es ist schade, dass Sie heute diese Chance auf eine Reparatur ausgelassen haben, aber wir vertrauen darauf, dass der Verfassungsgerichtshof diese Lücke füllen wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

11.01

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Elisabeth Kös­tinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.