16.52

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Die Wirtschaft brummt wieder. Kollege Hammer hat gesagt, sie ist auf Vor­wärtsgang. Die Industrie ist bereits wieder über dem Vorkrisenniveau, und auch andere Branchen erholen sich rasch. Wir sind in der erfreulichen Situation, dass beim AMS fast 100 000 offene Stellen gemeldet sind. Das sind mehr als vor der Krise. In den Jahren davor waren wir gewohnt, dass vielleicht 40 000 – wenn es viel war, 60 000 – offene Stellen gemeldet waren.

Und in dieser Phase – Kollege Koza hat es angesprochen – verlängert die Regierung das Angebot der Kurzarbeit, und für bestimmte Betriebe darf es sogar weiterhin Kurz­arbeit unter 50 Prozent, mit der Möglichkeit der Senkung bis zu 0 Prozent, geben! Da wird dann beispielsweise auf die Stadthotellerie, auf die Nachtgastronomie oder auf die Flugbranche verwiesen.

Nur: Da gehen jetzt Leute mit Steuergeld in Kurzarbeit, werden fürs Nichtstun bezahlt, aber diese Leute würden an anderer Stelle gebraucht! Die Chefin des Fachverbandes der Sparte Gastro in der Wirtschaftskammer hat gestern ja gesagt, es gibt 50 000 offene Jobs nur in der Gastronomie. Man bindet also mit Steuergeld Leute in der Stadthotellerie und in der Nachtgastro, die in anderen Unternehmen der Branche gesucht werden! Oder: Piloten können natürlich auch als Lokführer arbeiten, das ist ja nicht abwegig.

Es ist also nicht sinnvoll, mit Steuergeld Leute in Jobs zu binden, die anderswo ge­braucht würden, weil die Aufgabe des Staates nicht darin liegt, einem Unternehmen die Stammbelegschaft zu sichern. Das muss das Unternehmen schon selbst machen. – Da geht es um den sinnvollen Umgang mit Steuergeld, und wirtschaftlicher Umgang mit Steuermitteln ist etwas, was diese Regierung nicht kann. (Beifall bei den NEOS. – Zwi­schenruf bei der ÖVP.)

In einem weiteren der hier zusammengemischten Anträge geht es um den Umgang mit Schwangeren, die in einem Kontaktarbeitsverhältnis sind, also beispielsweise als Fri­sörin direkt am Kunden arbeiten. Da hat es in der Coronaphase eine Risikofreistellung in der Form gegeben, dass diese Personen ab der 14. Schwangerschaftswoche zu Hau­se bleiben mussten – das ist ein Beschäftigungsverbot.

Jetzt, wo viele geimpft sind, wird das in der Form gelockert, dass die Schwangere, die geimpft ist, nach der 14. Schwangerschaftswoche weiterarbeitet und die, die nicht ge­impft ist, bekommt auf Steuerzahlerkosten frei. Das ist natürlich ein Fehlanreiz. Es be­lohnt die Impfverweigerer, es belohnt die Coronaleugner und es bestraft die, die sich impfen lassen, die Impfkampagne mittragen und einen Beitrag dazu leisten, dass wir aus der Krise kommen. Wieder werden Menschen mit Steuergeld fürs Nichtstun bezahlt, ob­wohl wir ja in hohem Maße Steuermittel für den Impfstoff aufwenden.

Das ist also ein Fehlanreiz, und in diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Z 1c lautet wie folgt:

„1c. § 3a Abs. 4 vierter Satz lautet:

„Dabei hat die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber schriftlich zu bestätigen, dass geimpf­te Dienstnehmerinnen noch keinen vollständigen Impfschutz aufweisen, ungeimpfte Dienstnehmerinnen bereits einen Impftermin gebucht haben und eine Änderung der Ar­beitsbedingungen oder die Beschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz aus objektiven Gründen nicht möglich war.“““

*****

Wir haben im Übrigen, weil Kollege Muchitsch auf die Langzeitarbeitslosen Bezug ge­nommen hat, einen Antrag gestellt, der jetzt auch in Verhandlung ist, die Einstellungs­beihilfen so zu erhöhen, dass mehr Menschen aus der Arbeitslosigkeit wieder in Jobs gebracht werden. Das Institut Economica hat uns das durchgerechnet: Mit 200 Millionen Euro könnte man fast 50 000 Jobs in einem Jahr schaffen.

200 Millionen Euro sind viel Geld, aber im Vergleich zu den Kurzarbeitsmilliarden nimmt sich das ja geradezu mickrig aus. Damit könnten mehr Menschen in Arbeit kommen, und wir würden sie nicht dafür bezahlen, dass sie zu Hause bleiben, sondern dafür, dass sie arbeiten gehen.

Im Unterschied zur Regierung machen wir also Vorschläge für die Menschen, die arbei­ten wollen, und nicht für die, die nicht arbeiten wollen. (Beifall bei den NEOS.)

16.57

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1652/A der Abge­ordneten Bettina Zopf, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird (913 d.B.) - TOP 29

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Z 1c lautet wie folgt:

„1c. § 3a Abs. 4 vierter Satz lautet:

„Dabei hat die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber schriftlich zu bestätigen, dass geimpf­te Dienstnehmerinnen noch keinen vollständigen Impfschutz aufweisen, ungeimpfte Dienstnehmerinnen bereits einen Impftermin gebucht haben und eine Änderung der Ar­beitsbedingungen oder die Beschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz aus objektiven Gründen nicht möglich war.""

Begründung

Der aktuelle Antrag setzt für die Dienstfreistellung keinen gebuchten Impftermin voraus. Damit wird der Fehlanreiz gesetzt, sich gar nicht oder erst verspätet impfen zu lassen. Dem Bund und den Steuerzahler_innen entstehen dadurch unnötig zusätzliche Kosten. Deshalb wird Z 1c des Antrags mit dem Abänderungsantrag um die Wortfolge "oder ei­nen Impftermin gebucht" ergänzt.

Ursprünglicher Text:

„Dabei hat die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber schriftlich zu bestätigen, dass die Dienstnehmerin noch keinen vollständigen Impfschutz aufweist und eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Beschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz aus objekti­ven Gründen nicht möglich war."

Neuer Text:

„Dabei hat die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber schriftlich zu bestätigen, dass ge­impfte Dienstnehmerinnen noch keinen vollständigen Impfschutz aufweisen, ungeimpfte Dienstnehmerinnen bereits einen Impftermin gebucht haben und eine Änderung der Ar­beitsbedingungen oder die Beschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz aus objektiven Gründen nicht möglich war."

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist der Herr Bundesminister, dem ich das Wort erteilen darf. – Bitte.