17.11

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Sie sehen, der Vorschlag, den die Kollegin gemacht hat, sorgt für Diskussionsbedarf. Ich diskutiere das gerne, aber vielleicht nicht jetzt, sondern an einem anderen Ort.

Ich will tatsächlich über die Freistellung von schwangeren Beschäftigten sprechen, die bei ihrer Arbeit physischen Kontakt mit anderen Personen haben, wie zum Beispiel Fri­sörinnen oder Kindergartenpädagoginnen, denn diese Freistellung, die wir beschlossen haben, läuft mit Ende Juni aus.

Was heißt das? Das heißt, dass Schwangere ab Juli nicht mehr freigestellt werden können, sie sind damit wieder dem vollen Risiko der Pandemie ausgesetzt. Um die Risi­ken der Coronapandemie für Schwangere bestmöglich zu minimieren, hat die Regierung damals beschlossen, Schwangere, die bei ihrer Arbeit physischen Kontakt mit anderen Personen haben, dann von der Arbeit freistellen zu lassen, wenn weder Homeoffice noch alternative Arbeiten im Betrieb möglich sind. In solchen Fällen sind Schwangere freige­stellt worden.

Wie viele Coronaregelungen ist auch diese Regelung befristet, sie läuft, wie gesagt, mit Juni aus. Schwangere wären, ich formuliere bewusst im Konjunktiv, dann tatsächlich wieder dem vollen Risiko der Pandemie ausgesetzt. Das dürfen wir nicht verantworten, das können wir nicht verantworten, dazu muss es eine Alternative geben  und die gibt es auch. Wie Sie wissen, ist die Impfung für Schwangere – der Minister hat auch darauf hingewiesen – erst seit ein paar Wochen zugelassen. In dieser kurzen Zeit haben noch nicht alle Schwangeren, die eine Coronaschutzimpfung erhalten wollen und sich damit schützen wollen, die Möglichkeit gehabt, diese zu bekommen. Es geht also gezielt da­rum, genau diese Schwangeren, die noch nicht geimpft sind, vor Corona zu schützen.

Deshalb soll die Möglichkeit auf Freistellung für Schwangere mit Kunden-, Kundinnen­kontakt dann bestehen bleiben, wenn diese nicht geimpft sind. Dieser Schutz von Schwangeren, diese Freistellung von Schwangeren, die kann nur dann verlängert wer­den, wenn auch die Opposition zustimmt. Das war im Ausschuss noch nicht der Fall. Diese Verlängerung der Freistellung kann nur dann in Kraft treten, wenn im Bundesrat kein Einspruch von der Opposition gegen diese geplante Verlängerung erhoben wird.

Deshalb bitte ich Sie, appelliere ich an Sie, Ihre Zustimmung zu geben. Wenn Sie nicht zustimmen, dann wird es diese Freistellung von Schwangeren in zwei Wochen nicht mehr geben, sie wären dann wieder einem erhöhten Coronarisiko ausgesetzt. Das kön­nen und das dürfen wir weder riskieren noch verantworten. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

17.13

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Sabine Schatz. –Bitte.