18.56

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist sehr erfreulich, dass sich in der Coronapandemie die Infektionszahlen nach unten entwickeln und wir zu dem normalen Leben zurückkeh­ren können, das wir vor der Coronakrise gehabt haben. (Abg. Belakowitsch: Wann kön­nen wir das?)

Dass diese Entwicklung überhaupt möglich war, haben wir vielen Menschen in Öster­reich zu verdanken, ob das die Regierung ist, die Menschen in den Krisenstäben, in den Krankenhäusern und den Verwaltungen oder die Menschen, die sich an die notwendigen Regeln gehalten haben, die Menschen in den Gemeinden und die Ehrenamtlichen – herzlichen Dank an alle, die sich an der Bekämpfung dieser Pandemie beteiligt haben. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

Obgleich es aufgrund der Entwicklung der aktuellen Infektionszahlen so ausschaut, als könnten wir einen einigermaßen entspannten Sommer 2021 verbringen, ist es aber, glaube ich, notwendig, die Covid-19-Pandemie nicht aus den Augen zu verlieren. Trotz aller Einschränkungen haben sich aber auch positive Entwicklungen gezeigt, die wir auch in Zukunft beibehalten und nutzen sollten, wie zum Beispiel Onlinemeetings oder Onlinebehördengänge – und damit kommen wir zum Thema dieses Antrages.

Im Fremdenrecht gibt es sehr viel Parteienverkehr, bei dem wir zur Reduktion von zwischenmenschlichen Kontakten Sonderregelungen geschaffen haben, vor allem im Bereich des Vollzugs des Fremdenrechts. Das wäre zuerst biszum 31.12.2020 begrenzt gewesen, und mit Ende Juni 2021 wäre es nun außer Kraft getreten. Daher machen wir eine Verlängerung bis 31.12.2021, bis Ende des heurigen Jahres, da sich diese Vor­gangsweise bewährt hat.

Hinsichtlich der Menschen, die in Österreich leben und den Aufenthaltstitel und den Dau­eraufenthalt in der EU haben, möchten wir auch eine Änderung durchführen. Schon bis­her konnte durch vorherige Mitteilung über eine längere Abwesenheit ein Erlöschen dieses Aufenthaltstitels verhindert werden. Mit zunehmender Dauer dieser Pandemie hat sich aber gezeigt, dass gerade diese Menschen, die sich länger im Ausland aufhalten, oft Probleme mit der Rückführung haben beziehungsweise aufgrund der Reisebeschrän­kungen oder wegen eigener Erkrankung nicht zurückkommen können. Daher möchten wir auch in diesem Bereich eine Verlängerung machen, und zwar für Menschen, die mehr als zwölf Monate draußen sind, wenn sie einen ganz bestimmten Grund nachwei­sen können. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Grundsätzlich ist zu sagen, dass der Zusammenhalt in der Gesellschaft und ein rück­sichtsvolles Miteinander sowie natürlich der Fortschritt bei den Impfungen und Testun­gen uns hoffnungsfroh stimmen. Die Infektionszahlen sinken, und das ist auch gut so, also die Richtung stimmt. Das Gesellschaftsleben kehrt Gott sei Dank wieder zurück. Es freut uns, dass die Bundesregierung auch heute wieder, gemeinsam mit Experten, wei­tere Lockerungen präsentieren konnte.

Mit dem Wegfall der Sperrstunde und Erleichterungen beim Abstandhalten und der Mas­kenpflicht kann das gesellschaftliche Beisammensein in den Gemeinden, aber vor allem in der Gastronomie und dem Tourismus, in Sport und Kultur wieder zurückehren. Somit steht einem schönen Sommer mit einem Urlaub am besten in Österreich nichts mehr entgegen.

Ich denke, wir alle haben in dieser schwierigen Zeit viel gelernt, und das gilt es auch weiterhin mit Augenmaß umzusetzen. Ich danke allen, die mitgewirkt haben, dass wir nun endlich wieder etwas freier und mit weniger Zwängen unser gesellschaftliches und soziales Leben genießen können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bürstmayr.)

19.00

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hannes Ames­bauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.