19.10

Abgeordneter Mag. Georg Bürstmayr (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ach, Herr Kollege Amesbauer! (Heiterkeit bei der ÖVP.) Das, was Sie in Ihrem Entschließungsantrag zum Thema Asyl, der überhaupt nichts mit dem Gesetz zu tun hat, das wir hier diskutieren, aus der Schublade ziehen, ist ungefähr – ach, ich weiß nicht – zehn oder 15 Jahre alt. Das sind Konzepte, die ab und zu irgendwo aufpoppen, meistens bei rechtspopulisti­schen Parteien, und dann wieder in der Schublade verschwinden. Warum? – Weil sie nicht den Funken einer Chance haben, irgendwie zu funktionieren, und das selbst dann nicht, wenn nicht folgende Aussage auf dieses Konzept auch noch zutreffen würde: Das, was Sie hier vorschlagen, ist völkerrechtswidrig, menschenrechtswidrig, unionsrechts­widrig und es widerspricht der österreichischen Bundesverfassung. Das können Sie mir jetzt glauben oder nicht, aber auf diesem Gebiet arbeite ich als Rechtsanwalt seit über 25 Jahren. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Grünen und die Österreichische Volkspartei haben in ihrem Regierungsprogramm allerdings festgehalten: „Österreich bekennt sich zu einer Asylpolitik, die in allen Berei­chen des Asylverfahrens rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht, die die Mindeststan­dards der Genfer Konvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention und des EU-Rechts achtet und die auf einem geordneten Prozess mit klaren Regeln basiert.“

Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, das ist der Grund dafür, dass, solange wir Grüne in dieser Koalition sind, dieser Ihr Vorschlag nicht nur keine Mehrheit finden wird, son­dern getrost wieder dorthin verschwinden darf, woher er kommt, nämlich in die Schub­lade. – Ich danke fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.12

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Stephanie Kris­per. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.