20.47

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bin heute schon gefragt worden, warum wir die Bundesverfassung abändern wollen. Das wollen wir mit diesem Antrag natürlich, es ist aber nicht so dramatisch, wie es sich anhört. Es geht nämlich um eine Kompetenzausweitung, um die Prüfkompetenzausweitung der Volksan­waltschaft.

Wir haben gestern zu sehr später Stunde über die Berichte der Volksanwaltschaft sehr intensiv diskutiert und waren uns – alle Fraktionen – einig, dass die Volksanwaltschaft sehr gute und sehr wertvolle Arbeit leistet und diese Arbeit zu permanenter Verbesse­rung in der Verwaltung führt, und auch dass die Volksanwaltschaft bei der Wahrung von Menschenrechten in Alten- und Pflegeheimen, bei Einrichtungen der Kinder- und Ju­gendhilfe beziehungsweise auch bei Einrichtungen für Menschen mit Behinderung eine sehr starke Stimme hat.

Wir wissen, dass es nicht erst seit Kurzem so ist, dass Bund, Länder, Gemeinden und Städte ihre Daseinsvorsorge in Unternehmen auslagern, was zu manchmal paradoxen Situationen führt. Es kommt nämlich auf die Rechtsform an: Die Volksanwaltschaft darf zum Beispiel in einem Bundesland die Landesspitäler prüfen, in einem anderen Bundes­land nicht, und sie darf zum Beispiel die Asfinag und die Bundesforste nicht prüfen.

Deswegen fordern wir eine Ausweitung der Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft, ana­log zur Prüfkompetenz des Rechnungshofes. Das wäre nämlich ein wesentlicher Beitrag zur Transparenz und zur Bürgernähe und ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Volksan­waltschaft, wie es auch im Regierungsprogramm vorgesehen ist.

Ich ersuche um breite Unterstützung dieses Antrages. – Herzlichen Dank.

Auch ich wünsche unserem Nationalteam heute alles Gute. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.49

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Wolfgang Gerstl. – Bitte, Herr Ab­geordneter.