Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Guten Morgen, Herr Finanzminister! Sie haben schon darauf hingewiesen, dass in den letzten Jahren bei den Beziehern niedriger Einkommen viel gemacht worden ist. Sie verdienen steuerfrei, sind von der Arbeitslosen­versicherung befreit und bekommen Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet.

Wenn nun aber jemand ein Bruttoeinkommen von 31 000 Euro und ein bisschen mehr erwirtschaftet, liegt der Grenzsteuersatz bei 42 Prozent. Das heißt eigentlich, wir besteu­ern jeden Facharbeiter, als ob er ein Großverdiener wäre. Daher meine Frage: Welche konkreten steuerlichen Maßnahmen sind für diese Facharbeiter vorgesehen, um auch im Bereich Facharbeitermangel steuerlich gegenzusteuern?

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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 111/M, hat folgenden Wortlaut:

„Welche konkreten steuerlichen Reformen zur Entlastung von Leistungsträger_innen sind heuer noch geplant, um den massiven Facharbeitermangel, bei gleichzeitiger Re­kord­arbeitslosigkeit, entgegenzuwirken?“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Sie haben völlig recht. Aus unserer Sicht gehört im Bereich der Einkommen weiter entlastet. Deswegen wollen wir in dieser Legislaturperiode ja auch die zweite und dritte Stufe der Einkommensteuer reduzieren – wie wir es auch mit der ersten Einkommensteuerstufe gemacht haben –, um Anreize zu setzen, dass sich Arbeitengehen wirklich lohnt und auszahlt. Darüber hinaus, glaube ich, haben es sich die Menschen in diesem Land verdient, dass ihnen mehr zum Leben bleibt.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Wenn jetzt also der zitierte Facharbeiter mit den 31 000 Euro eine Gehaltserhöhung bekommt, dann bleibt ihm davon nicht einmal die Hälfte, weil er zuerst 18 Prozent Sozialversicherungsbeitrag zahlt und dann vom Rest noch 42 Prozent Steuern zahlen muss, also auf eine Gesamtbelastung von mehr als der Hälfte kommt.

Was würden Sie für richtig halten: Ab welcher Einkommensstufe sollte der Staat das Recht haben, zu mehr als der Hälfte in die Taschen der Bürger zu greifen?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Ich glaube, wir haben ein etabliertes System, und das ist ein progressiv ausgestaltetes. Deswegen können wir auch sehr genau und treffsicher in den mittleren und unteren Einkommensbereichen dafür sorgen, dass die Menschen weiter entlastet werden. Wir haben das bereits getan. Ich würde einmal sagen, die untersten drei Einkommensteuerstufen sind wirklich welche, an denen zu drehen ist. Das ist die Breite der Bevölkerung, das ist der Mittelstand, das sind jene, die sehr knapp kalkulieren müssen. Ich glaube, da haben wir eine Verant­wortung für die gesamte Bevölkerung, auch dafür zu sorgen, dass diesen Menschen mehr zum Leben bleibt. (Abg. Loacker: Danke!)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 6. Anfrage stellt Abgeordneter Hanger. – Bitte sehr.