1. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (891 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2021) erlassen und das Bundesschatz­scheingesetz geändert wird (952 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (948 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Bundesabgabenordnung, das Finanzausgleichsgesetz 2017, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 und das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert werden (953 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1744/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fristverlängerung für die Bean­tragung der Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (954 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 1778/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz genehmigt wird, erlassen wird und das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Ver­fügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird (955 d.B.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 4 der Tages­ordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lercher. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.