11.16

Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir debat­tieren hier eine Reihe von unterschiedlichen Gesetzentwürfen, und ich möchte zu eini­gen Punkten kurz Stellung nehmen.

Zunächst zum IFI-Beitragsgesetz: Der vorliegende Gesetzentwurf schafft ja die Rechts­grundlage dafür, dass wir die Mittel für zwei internationale Finanzinstitutionen im Bereich der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stellen können, nämlich einerseits den Asiatischen Entwicklungsfonds und andererseits den Internatio­nalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung.

Beim Asiatischen Entwicklungsfonds leistet Österreich in den nächsten zehn Jahren einen Beitrag von 18,9 Millionen Euro, und beim Internationalen Fonds für landwirt­schaftliche Entwicklung sind es 16 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2024. Der österreichische Anteil an diesen beiden Fonds bleibt also in etwa gleich hoch, und wir leisten damit nachhaltig einen verlässlichen Beitrag zur Erreichung der UN-Klimaziele.

Sie wissen ja, die Entwicklungszusammenarbeit in Österreich ist in die multilaterale und die bilaterale aufgeteilt, beide sind wichtige Säulen der internationalen Zusammenarbeit, die bilaterale hat sicherlich die Möglichkeit, höhere direkte Sichtbarkeit von Österreich bei einzelnen Projekten zu erwirken. Andererseits muss man aber schon sagen, dass die multilaterale Seite natürlich durch die gemeinsame internationale Herausforderung und Einzahlung einen größeren Hebel darstellt.

Vom Sammelgesetz, von TOP 2, möchte ich zwei Gesetzesänderungen herausgreifen, nämlich einerseits die Änderungen im Zusammenhang mit der Transparenzdatenbank und andererseits das Kommunalinvestitionsgesetz. Zur Transparenzdatenbank ist zu sagen, dass Österreich – wie von meinem Vorredner angesprochen – Geld aus dem Wiederaufbaufonds der Europäischen Union erhalten wird. Es ist noch nicht ganz klar, wie viel genau, das hängt ein bisschen von den Wachstumsraten in diesem Jahr ab, aber es werden wohl rund 3,5 Milliarden Euro sein. Klar ist natürlich, dass für die Verwendung der Mittel entsprechend Transparenz gewährleistet sein muss. Alle Leistungen, die über den Wiederaufbaufonds finanziert werden, werden daher auch in die Transparenzdatenbank eingemeldet.

Um gewährleisten zu können, dass die entsprechenden Behörden Zugriff haben und die Daten notwendigenfalls dort, wo es erlaubt und notwendig ist, weitergeben können, braucht es eine Änderung der Bundesabgabenordnung, um auch die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, Einsicht in die Daten der Transparenzdatenbank nehmen zu können. Es ist ja schon einiges darüber gesprochen worden, dass wir die Transparenz­datenbank Schritt für Schritt weiterentwickeln müssen. Ich gebe Ihnen vollkommen recht, Frau Kollegin, wir sind da noch nicht am Ziel angelangt.

Ich habe aber in der letzten Ausschusssitzung vernommen, dass auch Kollege Kollross ein Verfechter davon ist, dass man den Gemeinden einen Impetus gibt, auch einzu­mel­den. Das habe ich wohltuend zur Kenntnis genommen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)

Es gibt auch Verbesserungen im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes. Vom ersten Gemeindepaket steht ja rund 1 Milliarde Euro für Investitionsprojekte, für Kom­munen zur Verfügung. Wir haben nun Gott sei Dank eine sehr, sehr gute konjunkturelle Lage, aber das heißt, dass viele Unternehmen eine gute Auftragslage haben. Damit sich die Fristen für Aufträge weiterhin ausgehen, haben wir uns in der Koalition unter Einbindung des Gemeindebundes entschlossen, die Fristen, die im heurigen Jahr aus­laufen würden, zu verlängern, damit es auch wirklich möglich ist, dass alle Gemeinden das Geld entsprechend abholen können. Neu ist daher, dass die Zuschüsse des Bundes nunmehr auch für Kinderbetreuung im Sommer 2021 und 2022 verwendet werden kön­nen und die Frist für die Einreichung der Endabrechnung entsprechend bis Ende 2025 verlängert wird.

Abschließend: Im aktuellen Monatsbericht haben ja am aktuellen Stichtag rund 1 635 Ge­meinden beziehungsweise Gemeindeverbände mit bisher über 700 Millionen Euro be­reits die Möglichkeit bekommen, das Geld zu verwenden. Das heißt, drei Viertel der zur Verfügung stehenden Mittel aus dem KIP sind genehmigt oder ausbezahlt worden und lösen damit Investitionen von 2,6 Milliarden Euro aus.

Zum Schluss noch ein Wort zum Ermächtigungsgesetz für den Gesundheitsminister: Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf inklusive Abänderungsantrag geht es natürlich auch darum, die Möglichkeit zu schaffen, dass Vorbelastungen zur Beschaffung von weiteren Covid-19-Impfstoffen in der Höhe von fast 1 Milliarde Euro für die Jahre 2022 und 2023 begründet werden können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

11.21

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Reinhold Einwallner. – Bitte.