Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit schließe ich diese Debatte.

Ich frage die BerichterstatterInnen, ob sie ein Schlusswort möchten? – Das ist nicht der Fall.

Bevor wir zur Abstimmung kommen, frage ich die Klubs, ob wir gleich damit beginnen können? – Dann werde nicht ich, sondern wird Präsident Hofer die Abstimmung jetzt gleich vornehmen. Ich übergebe den Vorsitz.

Präsident Ing. Norbert Hofer (den Vorsitz übernehmend): Wir kommen jetzt zur Ab­stimmung, die über jeden Ausschussantrag getrennt vorgenommen wird.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das Sicherheits­polizei­gesetz, das Strafgesetzbuch sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 963 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordne­ten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustim­men, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.

Ich stelle wiederum ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1025 der Beilagen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um eine Änderung des Geschäfts­ord­nungsgesetzes handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 2 der Ge­schäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Natürlich ist damit die Zweidrittelmehrheit automatisch gegeben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Gemäß § 108 der Geschäftsordnung kann die dritte Lesung des vorliegenden Gesetz­entwurfes frühestens 24 Stunden nach Abschluss der zweiten Lesung stattfinden.