13.17

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wundert mich schon immer wieder, was da über Universitäten ge­sprochen wird, von Personen, die sich eigentlich seit Jahren – um nicht zu sagen: Jahr­zehnten – damit beschäftigen, offensichtlich aber noch immer nicht tiefer in die Materie eingedrungen sind. (Abg. Deimek: ... Deckel ...! Das ist ein Wahnsinn!) Natürlich geht es bei der Beschränkung der Studienplätze überhaupt nicht um die Frage, ob Öster­reicher oder nicht, sondern um die Frage der Kapazitäten. Ja, wir waren immer gegen diese Beschränkung, ich bin es auch nach wie vor, das ist aber eine Frage des Kom­promisses.

Was die Medizin betrifft, muss da sehr wohl die Evaluierungsstudie in den Blick ge­nommen werden. Es müssen verpflichtend vor den Zulassungsprüfungen Angebote – und zwar kostenfreie Angebote – zur Vorbereitung auf die Medizinzulassungsprüfung gemacht werden.

Es ist mir schon ein großes Anliegen, zwei Punkte zu erwähnen – und das finde ich wieder typisch, dass die Sozialdemokratie das nicht einmal erwähnt –: Der zentrale Kern ist nämlich einerseits der Weiterbildungsbereich im Sinne des lebenslangen beziehungs­weise lebensbegleitenden Lernens und andererseits der Bereich des Quereinsteiger­studiums für Pädagogen und Pädagoginnen, weil das tatsächlich ein Wechsel in der Perspektive, eine Erhöhung der Durchlässigkeit aus dem Beruflichen heraus ist; das wird meine Kollegin Hamann noch genauer ausführen.

Zum lebensbegleitenden Lernen: Nein, es ist nicht verwirrender geworden. Wir haben mit diesem Schritt – nämlich diesen zwei Wegen des Bachelor Professional und des Bachelor of Continuing Education mit dem Master dazu – für die Konsumentinnen und Konsumenten, für die potenziellen Studierenden eine wesentlich höhere Übersicht­lich­keit geschaffen, die qualitätsgesichert ist. Heute kann man um ein paar Tausend Euro irgendeinen Titel erwerben, der einem aber letztendlich gar nichts bringt, weil er nicht anerkannt ist. Das heißt, damit ist eine Sicherheit für potenzielle Studierende gegeben.

Keine Sorge, es wird auch nicht auseinanderdriften! Die Weiterbildung erhöht sozusagen die soziale Durchlässigkeit, insbesondere was den Bachelor Professional betrifft. Da wird es ja darum gehen, dass Menschen mit Berufserfahrung, die aber weder einen Lehr­abschluss noch eine Reifeprüfung oder Vergleichbares haben, dennoch die Möglichkeit haben sollen, einen Bachelor zu machen.

Wer das ablehnt, gerade aus der Sozialdemokratie, und da von Unübersichtlichkeit spricht, den darf ich daran erinnern: Da geht es genau um Leute, die in der Bildung benachteiligt worden sind, die dann mit diesem Bachelor die Möglichkeit haben, einen ganz normalen, grundständigen Master, und wenn sie Lust haben, sogar ein Doktorat oder einen PhD, zu machen. Es ist mir daher überhaupt nicht nachvollziehbar, weshalb man sagt, es wird unübersichtlicher.

Vielleicht noch ein, zwei Worte, weil es auch diese Anträge zum Thema Mobilität nach Großbritannien gegeben hat: Ja, das ist ein Problem. Wir würden das gerne machen, das Wissenschaftsministerium hat sich auch wirklich sehr darum bemüht, vonseiten Englands gibt es aber keine große Kooperationsbereitschaft, wiewohl die Unis es wahnsinnig gerne hätten, dass es diese Kooperationen gibt. Das ist im Prinzip auf bilateralem Weg gelöst, im Sinne von Universität mit Universität, und mit den Mobilitäts­programmen 2021 bis 2027 ist es eben bis zu 20 Prozent möglich, auch mit Dritt­staaten – und ein solcher ist England dann nun einmal – solche Mobilitäten auszuführen.

Der zweite Bereich war der Antrag von Kollegin Kuntzl, dass der Bundesminister dafür sorgen soll, dass sich die Studienpläne gewissermaßen den Entwicklungen, die während der Coronapandemie stattgefunden haben, anpassen, im Sinne eines digitalen Lehr­angebots. Auch da verweise ich darauf, dass die Universitäten seit 2004 – oder eigent­lich seit 2002, umgesetzt seit 2004 – autonom sind, und ich bin froh und glücklich darü­ber, dass kein Minister und keine Ministerin mehr in Studienpläne eingreifen kann und dass diesbezüglich die Autonomie bei den Universitäten liegt. Die Zeit des AHStG, des Allgemeinen Hochschul-Studiengesetzes, in der hier im Hohen Haus noch die Studien­pläne beschlossen worden sind, ist Göttin sei Dank vorbei. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das ist auch meine Perspektive, was die Berichtspflicht betrifft. Selbstverständlich gibt es eine Berichtspflicht an das Parlament – es gibt den Hochschulbericht, es gibt den Universitätsbericht, und da müssen ohnedies all diese Dinge hinein. Ich verstehe daher überhaupt nicht, wovon Herr Kollege Graf da spricht. Das ist alles gesichert, und ich freue mich sehr, dass es in dieser guten Zusammenarbeit gelungen ist, die beiden Bereiche lebensbegleitendes Lernen und Quereinstieg in der UG-Novelle zu normieren.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.22

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nunmehr Frau Mag. Martina Künsberg Sarre. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.