Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minis­ter für Inneres betreffend „Völliges Versagen der ÖVP in der Asylpolitik“ (7292/J)

Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schrift­lichen Anfrage 7292/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Der bestialische Mord an der 13-jährigen Leonie nach vorangegangener mehrfacher Ver­gewaltigung sorgt quer durch die Bevölkerung und naturgemäß auch in allen poli­tischen Lagern für Entsetzen. Die bestialische Tat, derer aktuell vier afghanische Staats­bürger verdächtig sind, stürzt die Familie des Mädchens in tiefe Trauer und hinterlässt eine Lücke, die niemals zu schließen sein wird. Leonies unvorstellbares Martyrium in den letzten Stunden ihres Lebens ist für die Politik ein unmissverständlicher Auftrag – und zwar nicht der erste.

Asyl nur für die, die Schutz in Österreich benötigen und auch verdienen

Umso mehr gilt es jetzt, effektive Schritte gegen die von gewalttätigen Zuwanderern ausgehende Gefahr zu setzen und alles zu unternehmen, um Asyl auf Schutz für jene zu reduzieren, die ihn tatsächlich in Österreich benötigen und durch ihr Verhalten auch verdienen. Das Asylsystem darf nicht weiterhin Einfallstor für Menschen aus aller Herrn Länder sein, die sich hier ein besseres Leben erhoffen, gleichzeitig aber eine Gefahr für ein gutes und friedliches Leben der Österreicher darstellen.

Um dieses Ziel zu erreichen, sind Betroffenheitsbekundungen und Lippenbekenntnisse zu wenig. Es gilt, an den Stellschrauben eines völlig aus den Fugen geratenes Asyl­systems einzugreifen. Es gilt einerseits, die Asyl-Zuwanderung maximal zu begrenzen und Österreich als Zielland so unattraktiv wie möglich zu machen. Und es gilt ande­rerseits, all jene, die unseres Schutzes nicht bedürfen und ihn nicht verdienen, rigoros außer Landes zu schaffen.

Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es einer klaren Haltung, einer deutlichen Kom­muni­kation, einer konsequenten Umsetzung rigoroser Maßnahmen und auch des eisernen Willens, diese Einstellung gegenüber der Europäischen Union und gegenüber den natio­nalen und internationalen Lobbying-Organisationen der illegalen Zuwanderung ent­schlossen zu vertreten und durchzukämpfen.

10-Punkte-Plan zur Abwehr von Gewalttaten durch Asylanten

Die wesentlichen, bereits längst überfälligen Schritte hat FPÖ-Bundesparteiobmann und Klubobmann Herbert Kickl unmittelbar nach der grausamen Bluttat an Leonie in einem 10-Punkte-Plan zur Abwehr von Gewalttaten durch Asylanten skizziert. Dieser umfasst:

1.         Aussetzen der Asylanträge auf österreichischem Boden

2.         Maßnahmen zur De-Attraktivierung des „Asylstandorts“ Österreich, zum Beispiel durch die Wiedereinführung von Ausreisezentren

3.         Ein klares Bekenntnis der gesamten Bundesregierung zu Abschiebungen auch nach Afghanistan und Syrien und eine Abschiebungsoffensive insbesondere in diese beiden Staaten

4.         Sofortiger Abbruch des Asylverfahrens von straffälligen Asylwerbern bei jeder Form einer Straftat und sofortige Außerlandesbringung

5.         Aberkennung des Asylstatus bzw. sonstiger Schutztitel bei jeder Form einer Straftat und sofortige Außerlandesbringung

6.         Schwerpunktaktionen zur Überprüfung der Aktualität der Fluchtgründe von Asylberechtigten

7.         Einführung der Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber

8.         Umsetzung von Rückführungszentren in Drittstaaten

9.         Vorstoß Österreichs auf internationaler Ebene in Richtung eines Paradigmen­wechsels in der Asyl- und Fremdenpolitik – keine Asylanträge mehr auf europäischem Boden, außer von Personen die aus unmittelbaren Nachbarländern stammen

10.       Keine Staatsbürgerschaft für Asylberechtigte

Nehammer: Gedanke der Genfer Flüchtlingskonvention wird nicht gelebt

Angesichts aktueller Aussagen aus der Kanzlerpartei ÖVP kann davon ausgegangen werden, dass dieser Plan auch durch die Regierung unterstützt wird. Innenminister Karl Nehammer – obwohl selbst seit Beginn seiner Ministertätigkeit in dieser Frage untätig – erklärte in einem Interview mit der Tageszeitung „Österreich“:

Das EU-Asylsystem ist völlig falsch aufgesetzt. Die Genfer Flüchtlingskonvention und ihr ursprünglicher Gedanke wird lange nicht mehr gelebt. Denn die Flüchtlingskonvention besagt, dass Menschen Schutz vor Verfolgung bekommen sollen im nächstgelegenen sicheren Land, und nicht, dass sich ein Asylwerber das Land, in dem er Leben will, aus­suchen kann. Das ist ein grundlegender Fehler unserer EU-Gesetze, die uns dazu zwin­gen, jeden Asylwerber ins Land zu lassen, egal woher er kommt.

Und auf die Frage, ob man straffällige Asylwerber sofort abschieben solle, sagte Nehammer:

Genau das meine ich, derzeit gibt es das EU-Recht nicht her. Das EU-Asylsystem kann so nicht funktionieren. Straffällige müssen sofort außer Landes gebracht werden können - sie haben unser Gastrecht missbraucht und hier nichts verloren.

https://www.oe24.at/oesterreich/politik/nehammer-in-oesterreich-asylsystem-voellig-falsch-aufgesetzt/482852579

Edtstadler: Brauchen ein europäisches Asylsystem, das wirkt

Klare Worte fand in diesem Zusammenhang auch Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP):

Wer hier Schutz sucht, darf nicht zur Gefahr werden. Und wenn, dann darf es als Kon­sequenz nur eine rasche Abschiebung geben.

Auch Edtstadler hob Fehlentwicklungen auf europäischer Ebene hervor:

Wir brauchen endlich ein europäisches Asylsystem, das Wirkung zeigt, schnelle Verfah­ren und einen externen Schutz sowie Außengrenzschutz vorsieht und ein System, das wirkt

Quelle: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/nachrichten-der-bundesregierung/2021/07/bundesministerin-edtstadler-wer-hier-schutz-sucht-darf-nicht-zur-gefahr-werden.html

Den Worten der beiden ÖVP-Regierungsmitglieder ist zweifelsohne zuzustimmen. Ohne die entsprechenden Handlungen bleiben sie jedoch Lippenbekenntnisse und verstärken den Eindruck, den die ÖVP in dieser Frage seit Jahren – spätestens seit der Übernahme der Parteiobmannschaft durch Sebastian Kurz hinterlässt, nämlich dass sie nur verbal für eine konsequente Ausländer- und Asylpolitik eintritt, tatsächlich jedoch keinerlei Maßnahmen setzen will, die dieser auch zum Durchbruch verhelfen. Dies insbesondere dann nicht, wenn es dazu eines entschlossenen Auftretens gegenüber internationalen Institutionen, vor allem der EU, bedürfte oder wenn – wie Nehammer richtig feststellt – internationale Abkommen wie die Genfer Flüchtlingskonvention auf ihren ursprünglichen Zweck zurückgeführt werden müssten. Man erinnere sich etwa an die hysterische Debatte nach einer gleichlautenden Forderung des damaligen Innenministers Herbert Kickl gemäß dem Grundsatz, das Recht habe der Politik zu folgen. Bei Nehammer bleibt die Aufregung wohl deshalb aus, weil ohnehin niemand damit rechnet, dass er seinen Worten auch die nötigen Taten folgen lassen könnte.

ÖVP im Innenministerium – 20 verlorene Jahre in der Asylpolitik

Tatsache ist, dass die ÖVP in dem für die Asyl- und Zuwanderungspolitik hauptver­ant­wortlichen Innenministerium seit dem Jahr 2000 bis heute herrscht. Unterbrochen wurde diese mittlerweile 22-jährige Ära nur durch eineinhalb Jahre Herbert Kickl. Und ausschließlich in diesen eineinhalb Jahren wurden auch restriktive Maßnahmen einge­führt und umgesetzt, wie zum Beispiel:

•           Auswertung von Handydaten von illegalen Einwanderern

•           Abnahme von Bargeld zur Finanzierung des Asylverfahrens

•           Gebietsbeschränkungen für Asylwerber

•           Verkürzte Beschwerdefristen gegen Bescheide des Bundesamts für Fremden­wesen und Asyl (BFA)

•           Keine Deutschkurse für Asylwerber ohne Anerkennungswahrscheinlichkeit

•           Aberkennung von Asyl bei „Heimaturlaub“

•           Schwerpunktaktionen des BFA gemeinsam mit der Polizei an Kriminalitäts-Brennpunkten

•           Anwesenheitspflichten in Asyl-Unterkünften

•           Planung eines Rückführungszentrum in Serbien

•           Schubhaft nach Entlassung von Asylwerbern aus der Strafhaft zur Sicherstellung der Abschiebung

•           Forderung einer Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber

•           Nennung von Nationalität und Aufenthaltstitel der Tatverdächtigen in der Krimi­nalstatistik und in Pressemeldungen der Polizei

•           Umwandlung der Erstaufnahmestellen in Ausreisezentren

•           Begrenzung der Entlohnung für freiwillige Arbeiten durch Asylwerber auf 1,50 Euro pro Stunde

•           Keine Lehre mehr für Asylwerber

Nach Kickl: Asylanträge schossen wieder in die Höhe

Kaum war die erfolgreiche freiheitliche Zeit im Innenministerium beendet, wurden viele dieser Maßnahmen auf Betreiben der ÖVP wieder rückgängig gemacht. Das Resultat lässt sich in Zahlen ablesen. Die Asylanträge, die unter Kickl massiv zurückgegangen waren, schossen wieder in die Höhe. Die Rückführungen, insbesondere Abschiebungen, die unter Kickl massiv angewachsen waren, wurden wieder zurückgefahren. Österreich ist heute wieder eines der attraktivsten Ziele für illegale Einwanderer. Dies zeigt sich klar an dem Umstand, dass die Zahl der in der EU gestellten Asylanträge im Jahr 2020 auf den niedrigsten Wert seit 2013 zurückging, während in Österreich ein Plus von rund 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen war. Dies obwohl aus dem Innen­ministerium zu Beginn der Corona-Krise verkündet wurde, dass Asylanträge nur noch bei gleichzeitiger Vorlage eines Gesundheitszeugnisses – sprich eines negativen Corona-Tests – gestellt werden dürften. Für 2021 ist auf Basis der bisherigen Monatswerte mit einem weiteren, vermutlich noch stärkeren Anstieg in Richtung von 20.000 Asylanträgen zu rechnen.

Aus diesen Zahlen und Entwicklungen wird deutlich, dass die ÖVP unter Innenminister Nehammer von einer restriktiven Asylpolitik meilenweit entfernt ist, sondern Nehammers Politik im Gegenteil dazu angetan ist, die Schlepper-Netzwerke wieder auf Österreich aufmerksam zu machen, was sich in den letzten Wochen in wiederholten Massen­aufgriffen manifestiert. Besonders die angeblich von Bundeskanzler Kurz geschlossene Balkanroute scheint offenzustehen wie ein Scheunentor.

ÖVP-Versagen auch im Justizministerium

Das Versagen der ÖVP beschränkt sich jedoch bei Weitem nicht nur auf den Bereich des Innenministeriums. Denn auch der an das schäbige Verhalten nach dem Terror­anschlag am Allerseelentag 2020 erinnernde Versuch, die Verantwortung für die unter­bliebene Abschiebung der afghanischen Tatverdächtigen im Mordfall Leonie der grünen Justizministerin Zadic zuzuschieben, macht in Wahrheit nicht das Versagen der Grünen, sondern jenes der ÖVP sichtbar. Die Verzögerungen in den Asylverfahren zweiter Instanz sind eine Folge notorischer Personalknappheit bei den Verwaltungsgerichten, die seit der enormen illegalen Zuwanderungswelle der Jahre 2015 und 2016 virulent ist. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit liegt im Ressortbereich des Justizministeriums. Doch ÖVP-Justizminister Moser verabsäumte es in seiner Amtszeit, den dramatischen Per­sonalmangel auch nur ansatzweise zu beheben. Er zeichnet somit in großem Ausmaß für die Verschleppung unzähliger Verfahren verantwortlich, während das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl als Asylbehörde erster Instanz unter Herbert Kickl den enormen Rückstau der vergangenen Jahre praktisch zur Gänze abbaute.

Verzögerung und Aufweichung der staatlichen Asylbetreuung durch ÖVP

Josef Moser als ÖVP-Justizminister war es auch, der die Umsetzung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) durch das Verweigern seiner Unterschrift unter einen wichtigen Vertrag um ein Jahr verzögerte. Die Agentur ist ein wesentlicher Meilenstein bei der Rück-Verstaatlichung des gesamten Asylwesens mit dem Ziel, insbesondere bei der Rechtsberatung von Asylwerbern nicht weiter auf NGOs zurückzugreifen, weil diese Asylwerber häufig nicht objektiv, sondern ausschließlich mit dem Ziel beraten, ihren Verbleib in Österreich zu sichern. Dass genau diese NGOs nun quasi bei der Hintertür wieder in das System der BBU zurückgekehrt sind, ist ebenfalls der Nachgiebigkeit und fehlenden Konsequenz der ÖVP zuzuschreiben.

Verhinderung des Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber durch ÖVP

Und auch in der Diskussion um eine von Herbert Kickl vorgeschlagene Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber war es die ÖVP in Person von Josef Moser, welche dieses Vorhaben sabotierte und massiv verwässerte, ehe es durch die Ablehnung der Oppo­sitionsparteien endgültig scheiterte. Obwohl die Sicherungshaft auch Teil des aktu­ellen türkis-grünen Regierungsprogramms ist, sind bis heute keinerlei konkrete Schritte zu ihrer Umsetzung erfolgt.

In Summe zeigt sich, dass die fehlende Konsequenz im österreichischen Asylwesen, welche aktuell die 13-jährige Leonie und vor ihr schon unzähligen anderen Österreiche­rinnen und Österreichern das Leben gekostet hat, viele Ursachen hat. Sie liegen – grob zusammengefasst – auf internationaler und insbesondere europäischer Ebene ebenso wie in Österreich, wo sowohl in der Gesetzgebung als auch im Vollzug der nötige Wille bzw. die nötigen Kapazitäten fehlen.

ÖVP auf allen Ebenen verantwortlich, aber untätig

All diesen Ebenen ist eines gemeinsam: Es ist seit vielen Jahren die ÖVP, die es in der Hand hätte, durch Forderungen und Initiativen auf europäischer Ebene sowie durch konkrete Maßnahmen in Österreich die von ihr seit Jahren versprochene konsequente und restriktive Asylpolitik durchzusetzen. Doch die tut es nicht.

Es ist somit die ÖVP, der einzig und allein das Versagen im Asylbereich seit vielen Jahren anzukreiden ist – ein Versagen, das bereits unzählige Menschenleben gefordert hat und weiter fordern wird, wenn nicht endlich den Worten auch die nötigen Taten folgen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes­minis­ter für Inneres folgende

Dringliche Anfrage

1.         Welche Initiativen haben Sie zur Verschärfung des Asyl- und Fremdenrechts seit Jänner 2020 auf nationaler Ebene bzw. in Ihrem Vollzugsbereich gesetzt?

2.         Welche Initiativen haben Sie auf EU-Ebene gesetzt, um den von Herbert Kickl eingeleiteten Paradigmenwechsel im Asylwesen voranzutreiben?

3.         In welchen Gremien haben Sie Ihre diesbezüglichen Vorschläge und Forde­run­gen deponiert?

4.         Mit Vertretern welcher Staaten haben Sie diesbezüglich bi- oder multilateral Vorschläge oder Initiativen akkordiert?

5.         Welche Ergebnisse konnten Sie auf EU-Ebene bzw. gemeinsam mit anderen EU-Staaten erzielen?

6.         Welche Gespräche haben Sie auf EU-Ebene mit wem zum Thema Asyl- und Migrationspaket geführt?

7.         Findet dieses Asyl- und Migrationspaket Ihre Zustimmung?

8.         Wenn nein, welche Verbesserungen und insbesondere Verschärfungen wollen Sie erreichen?

9.         Gab es von Ihrer Seite seit Jänner 2020 Initiativen zum Abschluss von weiteren Rückübernahmeabkommen?

10.       Wenn ja, mit welchen Staaten?

11.       Wenn nein, warum nicht?

12.       Haben Sie versucht auf europäischer Ebene den Abschluss von weiteren Rück­übernahmeabkommen voranzutreiben?

13.       Wenn ja, mit wem hatten Sie diesbezüglich Kontakt und welche Ergebnisse sind vorhanden oder absehbar?

14.       Wurden durch Österreich seit Jänner 2020 weitere Staaten als sichere Drittstaaten definiert?

15.       Wenn ja, welche und wann?

16.       Haben Sie auf europäischer Ebene versucht, weitere sichere Drittstaaten zu definieren?

17.       Welche relevanten Drittstaaten kooperieren mit Österreich derzeit nicht bei Rückübernahmen – unabhängig davon ob ein Abkommen besteht oder nicht?

18.       Welche Drittstaaten kooperieren mit Österreich derzeit nicht bei Rücküber­nahmen, obwohl ein Abkommen besteht?

19.       Welche Maßnahmen setzen Sie, wenn Staaten, mit denen es ein Abkommen gibt, nicht kooperieren?

20.       Was unternehmen Sie auf EU-Ebene, um die Kooperationsbereitschaft von Drittstaaten bei Rückführungen zu erhöhen?

21.       Besteht die getroffene Arbeitsvereinbarung betreffend Abschiebezentrum mit Ser­bien noch?

22.       Wenn ja, wie ist der genaue Stand der Arbeitsvereinbarung?

23.       Wenn nein, seit wann und warum nicht?

24.       Wie viele unrechtmäßig eingereiste bzw. aufhältige Fremde wurden bisher 2021 in Österreich aufgegriffen?

25.       Wie viele davon kamen laut den Schätzungen und Berechnungen des Innen­ministeriums über die von Bundeskanzler Kurz „geschlossene“ Balkanroute?

26.       Wie viele Asylanträge wurden heuer bis 1. Juli 2021 in Österreich gestellt?

27.       Wie viele Asylanträge aufgegliedert auf die Staatsangehörigkeit wurden heuer bis 1. Juli 2021 in Österreich gestellt?

28.       Wie viele Asylanträge aufgegliedert auf Männer und Frauen wurden heuer bis 1. Juli 2021 in Österreich gestellt?

29.       Wie viele Asylanträge wurden heuer bis 1. Juli 2021 in Österreich von unbegleiteten Minderjährigen gestellt?

30.       Wie vielen Asylanträgen wurde seit der diesbezüglichen Ankündigung Ihres Generalsekretärs Tomac im März 2020 ein gültiges Gesundheitszeugnis beigelegt?

31.       Von Behörden welcher Staaten wurden die dem Asylantrag beigelegten Gesund­heitszeugnisse – aufgegliedert nach Staaten – erstellt?

32.       In wie vielen Fällen wurde – aufgegliedert nach Herkunftsstaaten des Asyl­antrag­steller – aufgrund des Fehlens eines solchen Gesundheitszeugnisses von der Einleitung eines Asylverfahrens abgesehen?

33.       Wie viele Asylwerber haben sich heuer bis 1. Juli 2021 dem Asylverfahren entzogen, also sind „untergetaucht“?

34.       Wie viele Zurückschiebungen gab es heuer bis 1. Juli 2021?

35.       Wie viele Zurückweisungen gab es heuer bis 1. Juli 2021?

36.       Wie viele Ausreisen nicht aufenthaltsberechtigter Fremder gab es heuer bis 1. Juli 2021

37.       Wie viele dieser Ausreisen betrafen nicht schutzwürdige Asylwerber?

38.       Wie viele dieser Ausreisen erfolgten freiwillig?

39.       Wurden bzw. werden freiwillige Ausreisen durch finanzielle Förderungen aus dem Innenministerium an Organisationen oder betroffene Personen unterstützt?

40.       Wenn ja, welche Beträge sind dafür seit Ihrem Amtsantritt in den Jahren 2020 und 2021 geflossen?

41.       Wie viele der Ausreisen heuer bis zum 1. Juli 2021 erfolgten zwangsweise?

42.       Wie viele davon waren Dublin-Überstellungen?

43.       Wie viele davon waren – gegliedert nach Zielländern – Abschiebungen?

44.       Wie viele Personen befinden sich derzeit circa in Österreich, die aufgrund nega­tiver behördlicher bzw. gerichtlicher Entscheidungen in Asyl- oder sonstigen Schutz­verfahren keine Aufenthaltsberechtigung haben?

45.       Wie viele dieser Personen stammen aus Afghanistan?

46.       Gab es seit Jänner 2020 bei Ihnen persönlich oder im Bereich des Innenminis­teriums Interventionen, um konkrete Abschiebungen zu verhindern?

47.       Wenn ja, wer hat interveniert?

48.       Gab es diesbezüglich Interventionen durch den Bundespräsidenten, durch Re­gierungsmitglieder oder Landeshauptleute?

49.       Wenn ja, von wem?

50.       In wie vielen Fällen wurden aufgrund derartiger Interventionen Abschiebungen ausgesetzt?

51.       Welche Maßnahmen für eine konsequentere Abschiebung straffällig gewordener Asylwerber bzw. Asylberechtigter haben Sie seit Jänner 2020 ergriffen?

52.       Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um Ihre Ankündigungen („Straffällige müssen sofort außer Landes gebracht werden können - sie haben unser Gastrecht missbraucht und hier nichts verloren“) und die Ihrer Regierungskollegin Edtstadler („Wer hier Schutz sucht, darf nicht zur Gefahr werden. Und wenn, dann darf es als Konsequenz nur eine rasche Abschiebung geben“) in die Realität umzusetzen?

53.       Wie viele fremde Tatverdächtige konnten im ersten Halbjahr 2021 in Österreich insgesamt ermittelt werden? (Bitte um Gliederung nach Gesamt und Bundesländer)

54.       Wie hoch ist der Anteil der fremden Tatverdächtigen an den insgesamt ausge­forschten Tatverdächtigen im ersten Halbjahr 2021?

55.       Wie viele fremde Tatverdächtige, aufgegliedert nach Aufenthaltsstatus, konnten im ersten Halbjahr 2021 ermittelt werden?

56.       Wie viele fremde Tatverdächtige, aufgegliedert nach Nationalität, konnten im ersten Halbjahr 2021 ermittelt werden?

57.       Wie viele der fremden Tatverdächtigen waren im ersten Halbjahr 2021 in Öster­reich Asylwerber? (Bitte um Gliederung nach Gesamt und Bundesländer)

58.       Was waren im ersten Halbjahr 2021 die 20 häufigsten Delikte in der Gruppe der tatverdächtigen Asylwerber?

59.       Wie stellt sich die Altersstruktur der tatverdächtigen Asylwerber im ersten Halbjahr 2021 dar?

60.       Wie stellt sich die Kriminalitätsbelastungszahl (Tatverdächtige pro 1000 in Österreich aufhältige Personen) der fremden Tatverdächtigen aufgegliedert, auf die jeweilige Nationalität heuer dar?

61.       Wie stellt sich die Kriminalitätsbelastungszahl der tatverdächtigen Asylwerber aufgegliedert auf die jeweilige Nationalität heuer dar?

62.       In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2015 bis 2021 afghanische Staats­bürger als Tatverdächtige in Fällen des versuchten oder vollendeten Mordes ermittelt?

63.       Wie viele davon waren Asylwerber?

64.       In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2015 bis 2021 afghanische Staats­bürger als Tatverdächtige bei Straftaten gegen die sexuelle Integrität ermittelt?

65.       Wie viele davon waren Asylwerber?

66.       In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2015 bis 2021 afghanische Staats­bürger als Tatverdächtige bei Körperverletzungsdelikten ermittelt?

67.       Wie viele davon waren Asylwerber?

68.       Wie viele gerichtliche Verurteilungen weisen die vier tatverdächtigen Afghanen im Mordfall Leonie auf?

69.       Wie oft wurden sie zu Haftstrafen in welchem Ausmaß verurteilt?

70.       Warum werden in der „Polizeilichen Kriminalstatistik 2020“, zu finden unter https://bundeskriminalamt.at/501/start.aspx, nicht mehr „fremde Tatverdächtige“ ausge­wiesen?

71.       Warum wurden in der „Polizeilichen Kriminalstatistik 2020“ nicht dieselben Daten wie in der „Polizeilichen Kriminalstatistik 2018“, zu finden unter https://bundeskriminalamt.at/501/Tabellen_Statistik_2018.aspx, veröffentlicht?

72.       Wie lange dauert zurzeit durchschnittlich ein Asylverfahren erster Instanz?

73.       Wie viele Asylverfahren waren zum 1. Juli 2021 beim BFA anhängig?

74.       Wie lange dauert zurzeit durchschnittlich ein Asylverfahren in der zweiten Instanz?

75.       Wie viele Asylverfahren waren zum 1. Juli 2021 bei den Verwaltungsgerichten anhängig?

76.       Welche Schritte haben Sie seit Jänner 2020 gesetzt, um den offensichtlichen Rückstau bei den Asylverfahren in der zweiten Instanz zu beheben?

77.       Haben Sie sich regierungsintern dafür eingesetzt, dass beim offensichtlich überlasteten Bundesverwaltungsgericht dafür mehr Personal zur Verfügung gestellt wird?

78.       Haben Sie insbesondere angeboten, für die Verfahren zweiter Instanz Personal aus dem Innenministerium, etwa aus dem BFA, zuzuteilen bzw. dies sogar getan?

79.       Wie hat sich der Personalstand des BFA seit Beginn Ihrer Ministertätigkeit im Jänner 2020 entwickelt?

80.       In wie vielen Fällen hat das BFA dem Bundesverwaltungsgericht seit Jänner 2020 eine Frist gesetzt, weil die Entscheidungen zweiter Instanz nicht innerhalb ange­mes­sener Zeit ergangen sind?

81.       Wurden die Vorwürfe von Bundesministerin Zadic gegen das BFA, welche Sie in der „Kronen Zeitung“ vom 04.07.2021 hinsichtlich einer unterlassenen Fristsetzung im Fall eines der Tatverdächtigen im Mordfall Leonie geäußert hat, von Ihnen geprüft?

82.       Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

83.       Wie viele rechtskräftige Asylgewährungen gab es heuer bis zum 1. Juli 2021?

84.       Wie viele rechtskräftige negative Asylentscheidungen gab es heuer bis zum 1. Juli 2021?

85.       Wie viele rechtskräftige subsidiäre Schutzgewährungen gab es heuer bis 1. Juli 2021?

86.       Wie viele rechtskräftige Asylgewährungen gab es heuer bis 1. Juli 2021 für Staatsangehörige von Afghanistan?

87.       Wie viele rechtskräftig negative Asylentscheidungen gab es heuer bis 1. Juli 2021 für Staatsangehörige von Afghanistan?

88.       Wie viele rechtskräftig "Subsidiäre Schutzgewährungen" gab es heuer bis 1. Juli 2021 für Staatsangehörige von Afghanistan?

89.       Wie viele rechtskräftig negative Entscheidungen über den "Subsidiären Schutz" gab es heuer bis 1. Juli 2021 für Staatsangehörige von Afghanistan?

90.       Wie viele rechtskräftige Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gab es heuer bis 1. Juli 2021 für Staatsangehörige von Afghanistan?

91.       Wie viele Abschiebungen gab es heuer bis 1. Juli 2021 nach Afghanistan?

92.       Wie viele Offene Verfahren „Internationaler Schutz“ gab es heuer bis 1. Juli 2021 von Staatsangehörigen von Afghanistan?

93.       Wie viele Staatsbürgerschaften wurden – nach Nationalitäten aufgelistet – im lau­fenden Jahr bis 1. Juli an Personen verliehen, die als Asylberechtigte in Österreich sind?

In formeller Hinsicht wird ersucht, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 1 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich erteile Herrn Abgeordneten Kickl als erstem Frage­steller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.