19.46

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher, die Sie uns heute hier zuschauen! Mit dem Maß­nahmenpaket, das wir heute auf den Weg bringen, setzen wir wirklich einen großen und wichtigen Schritt in puncto Verkehrssicherheit. Damit kann nach intensiver Arbeit in einer Arbeitsgruppe mit den Bundesländern – es wurde schon darauf hingewiesen –, mit Fachleuten, mit dem Innenministerium und nach der breiten Unterstützung auch im Be­gutachtungsverfahren dieses Paket mit 1. September in Kraft treten.

Ich möchte mich an dieser Stelle zuallererst noch einmal bei all jenen bedanken, die in den vergangenen Monaten wirklich mit großem persönlichem Einsatz auf dieses Prob­lem aufmerksam gemacht und uns aufgefordert haben: Da muss etwas geschehen! – Wir machen heute auch genau das: Wir setzen heute mit einem Maßnahmenpaket – und das auch in der gebotenen Eile – Maßnahmen gegen die extreme Raserei.

Ich möchte eine Person an dieser Stelle ganz besonders erwähnen – ich habe mit ihr per­­sönlich telefoniert, deswegen erlaube ich mir auch, das jetzt zu sagen –: Frau Peterbauer in Salzburg, die nach einem wirklich tragischen Unfall – ihre Tochter kam zu Tode – die Situation dazu genutzt hat, uns alle aufzufordern, etwas zu tun. Das ringt mir wirklich allergrößten Respekt ab, dass man sich in einer solch schwierigen persönlichen Situ­ation dafür einsetzt, dass es für andere besser wird, dass wir solche Unfälle in Zukunft vermeiden können, indem wir etwas tun, indem wir alle in diesem Saal heute etwas tun, nämlich dieses Paket zu beschließen. Deswegen geht ein ganz großes Danke nach Salzburg. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Ich möchte mich aber wirklich auch ganz explizit bei allen schon zuvor Genannten bedanken, insbesondere auch bei den Bundesländern. Landesräte und Landesrätinnen aller Parteien haben mitgearbeitet und Vorschläge eingebracht. Auch da geht ein Danke nach Salzburg, ein Danke aber auch nach Oberösterreich – es ist wirklich eine gute Zusammenarbeit gewesen.

Das ist auch gut und wichtig so, weil wir, wie ich glaube, alle – Herr Ottenschläger hat es auch noch einmal sehr deutlich verbalisiert – die Medienberichte von dramatischen Unfällen kennen, die das Problem zeigen; wir sehen sie zumindest wöchentlich. Wir haben ein Problem mit extremer Raserei. Das sind einige wenige, unbelehrbare Wie­derholungstäter, die mit ihrem Verhalten – 120 km/h im Ortsgebiet, 250 km/h auf der Autobahn, Straßenrennen am Gürtel oder wo auch immer – Menschenleben gefährden. Bei dieser Geschwindigkeit wird das Auto zur Waffe. Deswegen müssen wir hier aktiv werden, weil wir festgestellt haben – auch im internationalen Vergleich, auch aufgrund der Praxiserfahrung der Bundesländer –, dass die Strafen – die Geldstrafen, der Führer­scheinentzug –, die wir bis jetzt haben, nicht ausreichen, um bei dieser Zielgruppe Wirk­samkeit zu erzielen.

Gerade im Straßenverkehr ist das wichtig, denn jede Tote, jeder Tote im Straßenverkehr ist eine oder einer zu viel. Das ist nicht nur eine Zahl in einer Statistik, das ist eine ArbeitskollegIn, ein Familienmitglied, ein Freund, eine Freundin. Deswegen bin ich überzeugt, dass wir mit diesem Paket die richtigen und die zielgerichteten Maßnahmen setzen, die insbesondere auch bei der Gruppe der Wiederholungstäter, bei illegalen Rennen, bei hohen Geschwindigkeiten wirklich Wirkung zeigen werden. Darum geht es. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte noch ganz kurz auf die Maßnahmen eingehen. Ich möchte nur noch einmal klarstellen: Bei der Erhöhung des Strafrahmens geht es um den Strafrahmen. In Antwort auf Herrn Kollegen Margreiter: Schon bisher ist bei der Festsetzung der konkreten Straf­höhe auch die wirtschaftliche Situation in Betracht zu ziehen – Sie wissen das sicher. Alles andere wäre jetzt eine noch größere Reform, aber ich habe Ihren Input natürlich auch da gehört.

Wir verdoppeln die Mindestdauer des Führerscheinentzugs. – Da war Herr Deimek kritisch und meinte, dass das zu wenig ist. Ich möchte noch einmal unterstreichen: Es ist die Mindestentzugsdauer! – Das war einfach wichtig und richtig, denn wir sehen jetzt, dass die zwei Wochen, die es bis jetzt waren, einfach nicht zu einer Wirkung geführt haben, auch in der Praxis kaum wirksam umzusetzen waren. Deshalb die Erhöhung der Mindestentzugsdauer auf vier Wochen.

Wir verdoppeln auch den Beobachtungszeitraum für diese Delikte und setzen auch die vollständig neue Maßnahme betreffend Teilnahme an illegalen Straßenrennen. Wichtig ist dabei auch, dass unter dieses Delikt nicht nur diejenigen fallen, die selbst rasen – ein besonders gefährliches Delikt –, sondern auch die, die daneben im Auto sitzen, abschir­men und dieses Straßenrennen auch erst möglich machen. Auch da gibt es konkrete und konsequente Sanktionen, und das ist gut.

Was die Beschlagnahme des Fahrzeugs betrifft, eine Maßnahme, die jetzt in mehreren Reden auch angeklungen ist, so werden wir auch daran arbeiten, denn für den Fall, dass sich jemand durch hohe Geldstrafen, durch wiederholten Führerscheinentzug und durch alle anderen Maßnahmen nicht davon abhalten lässt, lebensgefährdend – nämlich für andere und für sich selbst – auf unseren Straßen unterwegs zu sein, soll in Österreich in Zukunft auch die Möglichkeit des Fahrzeugentzugs umgesetzt werden. Wir werden dieses Paket bis Jahresende vervollständigen, sind aber mit dem Verfassungsdienst diesbezüglich in sehr engem Austausch, denn ja, das ist eine verfassungsrechtlich komplexe Materie, wie die Juristen und Juristinnen in diesem Haus sicher sehr gut einschätzen können.

Ich freue mich sehr, dass wir hier einen Schritt setzen können, weil es ein großer Beitrag zur Verkehrssicherheit in unserem Land ist, sage Danke und ersuche Sie um breite Unterstützung für dieses breit abgestimmte und, glaube ich, sehr wirkungsvolle und gute Paket. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.52

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag.a Meri Disoski. – Bitte, Frau Abge­ordnete.