20.48

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desministerin! Ich bin überzeugt, dass sich im innerörtlichen Verkehr, im innerört­lichen Individualverkehr, einiges tun muss.

Seit ewiger Zeit, praktisch seit es die Straßenverkehrsordnung gibt, haben wir als Ortsgeschwindigkeit 50km/h. Jede Gemeinde, die sagt, sie will ein Gebiet beruhigen, sie will niedrigere Geschwindigkeiten im Ortszentrum haben, muss ein aufwendiges Ver­fahren durchführen, um dann in einem gewissen Gebiet 40km/h oder 30km/h verordnen zu können. Das ist, glaube ich, ein System, das umgestellt gehört.

Ein Element davon sind die Begegnungszonen. Diese sind seit 2013, glaube ich, in der Straßenverkehrsordnung verankert, und es gibt einige sehr schöne Beispiele, wie gut das funktioniert, wenn sich Fußgänger und der motorisierte Kraftfahrverkehr gleich­be­rechtigt die zur Verfügung stehenden Verkehrsflächen teilen müssen.

Der Antrag, den wir da eingebracht haben, hätte darauf abgezielt – wohl wissend, dass das natürlich rein von der Kompetenzlage her bei den Gemeinden liegt, dass also der Bund keine Kompetenz hat, etwas anzuordnen; der Bund kann aber Anreize schaffen.

Es wäre darum gegangen, mit diesem Antrag ein Signal zu setzen, dass wir das wollen, dass es also seitens der Bundespolitik sehr gewünscht und gefördert wird, dass die Gemeinden ihre Ortskerne in Begegnungszonen umwandeln, und natürlich wäre es da auch günstig, einen kleinen finanziellen Anreiz zu geben.

Im Verkehrsausschuss wurde ich darüber aufgeklärt, dass es dafür offenbar ohnehin Mittel gibt. Soweit ich das gesehen habe, ist dieser Topf aber nur für Maßnahmen im Bereich der aktiven Mobilität, also der Erleichterung von Fußgänger- und Fahrrad­verkehr, vorgesehen. Die Einrichtung einer Begegnungszone erfordert ja auch Mittel für den Kfz-Verkehr, damit man den Straßenraum entsprechend gestalten kann. Da, glaube ich, könnte man doch mit einem finanziellen Anreiz die eine oder andere Gemeinde dazu bewegen, innerörtliche Begegnungszonen einzurichten.

Der zweite Antrag bezieht sich darauf, dass es in großen Städten Carsharing­unter­nehmen gibt, die natürlich Parkraum beanspruchen. Da bin ich vollkommen d’accord mit Kollegen Stöger, dass das natürlich bezahlt werden muss, aber auch da ginge es um ein Anreizsystem, und zwar nicht generell, sondern nur für jene Autos, bei denen Carsha­ringunternehmen Elektromobilität einsetzen, also vom Verbrennungsmotor weggehen, weil eben das Anforderungsprofil geradezu dafür geschaffen ist, dass man sagt, für dieses Carsharing im innerörtlichen Bereich ist die Elektromobilität das Mittel der Wahl. Es sollte also auch ein Anreiz dafür geschaffen werden, dass die Carsharing­unter­nehmen ihre Flotten auf Elektromobilität umstellen. Das wäre die Idee hinter dem Antrag gewesen. Vielleicht lassen Sie sich doch noch dazu bewegen, diese wichtige Signalwir­kung zu geben, und stimmen dem Antrag zu. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.52

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Philipp Schrangl. – Bitte, Herr Abgeordneter.