Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung, 8. Juli 2021 / Seite 149

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Zur Frage 7:

Die Vorschläge der Kommission sind als Diskussionsgrundlage ein Schritt in die richtige Richtung, gehen mir in vielen Bereichen aber noch nicht weit genug. Positiv sind etwa der neue Visahebel und erstmals teilweise verpflichtende Asyl- und Rückkehrgrenz­verfahren. Teilweise wird im Paket der EU-Kommission auch noch auf überholte Kon­zepte wie verpflichtende Verteilung gesetzt, die aus unserer Sicht klar gescheitert sind und auch zu keiner zukünftigen Lösung führen können. Da eine nachhaltige Lösung der Asyl- und Migrationspolitik nur gemeinsam auf EU-Ebene möglich ist, werde ich weiter entschieden, aber auch konstruktiv an der Reform des Systems arbeiten.

Zur Frage 8:

Konkrete Beispiele für Verbesserungsbedarf sind: verpflichtende – aber flexible – Soli­darität der EU-Mitgliedsländer, um eben diese Sinnlosdiskussion der EU-Verteilung zu vermeiden; Ausbau des Anwendungsbereiches der verpflichtenden Grenzverfahren; konsequenter Umgang mit Straffälligen; verstärkte Maßnahmen zur echten Verhinde­rung von Sekundärmigration; rasche und effiziente Asylrückkehrverfahren in allen EU-Mitgliedstaaten; neue Partnerschaften mit Drittstaaten, um illegale Migration bereits in Herkunfts- und Transitregionen zu verhindern; Schutzkapazitäten in der Herkunftsregion stärken sowie Rückführungen sicherstellen.

Zu den Fragen 9 bis 11:

Wir sind in Zusammenarbeit mit dem Außenministerium auf bilateraler Ebene in Ge­spräche, Konsultationen sowie Verhandlungen zu Rückübernahmeabkommen oder alternativen Rückübernahmevereinbarungen mit Drittstaaten wie Afghanistan, Marokko, Iran, Indien, Mongolei, Kasachstan und ähnlichen Staaten involviert. Da es einem EU-Mitgliedstaat formell nicht erlaubt ist, bilaterale Verhandlungen aufzunehmen oder Rück­übernahmeabkommen abzuschließen, sobald die EU-Kommission über ein entsprechen­des Verhandlungsmandat verfügt, werden diverse Bemühungen angestellt, um die Rückkehrkooperationen mit Drittstaaten zu verbessern, jedoch ist auch da weiterhin die Europäische Kommission in die Pflicht zu nehmen, ihre Verhandlungs­macht eines rund 500-Millionen-Menschen-Wirtschaftsraums für funktionierende Rück­kehrzusammen­arbeit einzusetzen.

Zu den Fragen 12 und 13:

Die Steigerung der Rückkehrzahlen und die Verbesserung der Kooperation mit Her­kunftsstaaten gehören zu meinen erklärten Schwerpunkten auf europäischer Ebene. Ich habe mich deshalb auch insbesondere für die Anwendung des Visahebels im Visakodex eingesetzt. Dieser sieht höhere Hürden bei der Visaerteilung für Angehörige von Staaten vor, die im Bereich der Rückübernahme nicht ausreichend mit den EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Der Europäischen Kommission steht mittlerweile ein breites Instru­mentarium von formellen Rückübernahmeabkommen bis hin zu alternativen Vereinba­run­gen zur Verfügung, und es werden in Ergänzung mit wichtigen Drittstaaten auch breite, umfassende sogenannte Migrationsdialoge durchgeführt.

Zu den Fragen 14 bis 16:

Es gibt weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene eine Liste sicherer Dritt­staaten. Darüber hinaus setzt sich Österreich auf europäischer Ebene dafür ein, dass es in Zukunft eine Liste sicherer Drittstaaten gibt und dass das Konzept der sicheren Drittstaaten auf Basis einer Einzelfallprüfung für alle Asylwerber zur Anwendung gelangt.

Zu den Fragen 17 bis 20:

Die Kooperationsbereitschaft von Drittstaaten wird einer laufenden nationalen und euro­päischen Evaluierung unterzogen, mittels Verordnung wurde der sogenannte Visahebel


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite