Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung, 8. Juli 2021 / Seite 150

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als ein Rechtsinstrument zur Bewertung der Rückkehrkooperationen verankert. Ziel der Änderung ist es, Visapolitik als Hebel zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Rück­übernahme einzusetzen und somit das Risiko der illegalen Migration einzu­dämmen. Seitdem erfolgt eine regelmäßige qualitative Bewertung der Kooperations­bereit­schaft eines Drittstaates bei der Rückübernahme durch die Europäische Kom­mission auf Basis verschiedener Kriterien. Durch dieses Vorgehen ist ein gesamt­euro­päisches Vorgehen gegenüber Drittstaaten, die nicht in ausreichender Form mit den EU-Mitgliedstaaten kooperieren, sichergestellt.

Zu den Fragen 21 bis 23:

Ja, die getroffene Arbeitsvereinbarung besteht. Aufgrund der Covid-19-Pandemie und der diesbezüglichen faktischen Einschränkungen ist die Klärung wesentlicher Details zur Umsetzung der Arbeitsvereinbarung noch ausständig.

Zu den Fragen 24 und 25:

14 317; ein Teil war zuvor am Balkan.

Zur Frage 26:

Bis Ende Juni: 10 518.

Zur Frage 27:

Aufgrund des Detaillierungsgrades der Frage und damit einer umfangreichen Antwort behalte ich mir vor, die Antwort schriftlich nachzureichen.

Zur Frage 28:

8 462 männlich, 2 056 weiblich.

Zur Frage 29:

1 170.

Zu den Fragen 30 bis 32:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

Zur Frage 33:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Es kann mitgeteilt werden, dass 1 760 Ver­fahren mangels Greifbarkeit, beispielsweise aufgrund der Sekundärmigration in Europa, in erster Instanz eingestellt worden sind – übrigens eine Vorgehensweise der Beant­wortung, die auch in deiner Amtszeit (in Richtung Abg. Kickl) üblich war. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Zur Frage 34:

Bis 1. Juli 2021 gab es 148 Zurückschiebungen.

Zur Frage 35:

775 Fremde wurden im Rahmen der Einreisegrenzkontrollen zurückgewiesen.

Zu den Fragen 36 bis 38:

Ausreisen können in zwangsweiser und freiwilliger Form erfolgen, wobei insgesamt 4 347 Außerlandesbringungen erfolgt sind, davon 2 268 freiwillige und 2 079 zwangs­weise Ausreisen. Zwangsweise Ausreisen betreffen ausschließlich nicht aufent­halts­be­rechtigte Fremde. Freiwillige Ausreisen sind in jedem Verfahrensstadium mög­lich.

 


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