als ein Rechtsinstrument zur Bewertung der Rückkehrkooperationen verankert. Ziel der Änderung ist es, Visapolitik als Hebel zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Rückübernahme einzusetzen und somit das Risiko der illegalen Migration einzudämmen. Seitdem erfolgt eine regelmäßige qualitative Bewertung der Kooperationsbereitschaft eines Drittstaates bei der Rückübernahme durch die Europäische Kommission auf Basis verschiedener Kriterien. Durch dieses Vorgehen ist ein gesamteuropäisches Vorgehen gegenüber Drittstaaten, die nicht in ausreichender Form mit den EU-Mitgliedstaaten kooperieren, sichergestellt.
Zu den Fragen 21 bis 23:
Ja, die getroffene Arbeitsvereinbarung besteht. Aufgrund der Covid-19-Pandemie und der diesbezüglichen faktischen Einschränkungen ist die Klärung wesentlicher Details zur Umsetzung der Arbeitsvereinbarung noch ausständig.
Zu den Fragen 24 und 25:
14 317; ein Teil war zuvor am Balkan.
Zur Frage 26:
Bis Ende Juni: 10 518.
Zur Frage 27:
Aufgrund des Detaillierungsgrades der Frage und damit einer umfangreichen Antwort behalte ich mir vor, die Antwort schriftlich nachzureichen.
Zur Frage 28:
8 462 männlich, 2 056 weiblich.
Zur Frage 29:
1 170.
Zu den Fragen 30 bis 32:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
Zur Frage 33:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Es kann mitgeteilt werden, dass 1 760 Verfahren mangels Greifbarkeit, beispielsweise aufgrund der Sekundärmigration in Europa, in erster Instanz eingestellt worden sind – übrigens eine Vorgehensweise der Beantwortung, die auch in deiner Amtszeit (in Richtung Abg. Kickl) üblich war. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)
Zur Frage 34:
Bis 1. Juli 2021 gab es 148 Zurückschiebungen.
Zur Frage 35:
775 Fremde wurden im Rahmen der Einreisegrenzkontrollen zurückgewiesen.
Zu den Fragen 36 bis 38:
Ausreisen können in zwangsweiser und freiwilliger Form erfolgen, wobei insgesamt 4 347 Außerlandesbringungen erfolgt sind, davon 2 268 freiwillige und 2 079 zwangsweise Ausreisen. Zwangsweise Ausreisen betreffen ausschließlich nicht aufenthaltsberechtigte Fremde. Freiwillige Ausreisen sind in jedem Verfahrensstadium möglich.
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