Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung, 8. Juli 2021 / Seite 151

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Zu den Fragen 39 und 40:

Ja, das Innenministerium unterstützt sowohl freiwillige Ausreisen als auch die freiwillige Rückkehr in Herkunftsländer. Freiwillige Ausreisen wurden seitens des BMI wie folgt finanziell unterstützt: 2020 1,092 Millionen Euro, 2021 284 000 Euro.

Zur Frage 41:

2 079.

Zur Frage 42:

405.

Zur Frage 43:

1 674 Abschiebungen. Aufgrund des Detaillierungsgrades der Frage und damit einer umfangreichen Antwort behalte ich mir vor, die Antwort schriftlich nachzureichen.

Zu den Fragen 44 und 45:

Wie auch schon mein Vorgänger Bundesminister außer Dienst Herbert Kickl in seiner Beantwortung der parlamentarischen Anfrage vom 9. Mai 2019 ausgeführt hat, werden entsprechende Statistiken nicht geführt.

Zu den Fragen 46 bis 50:

Es werden keine Statistiken dazu geführt. Fest steht, dass das BFA und das BMI nach dem Legalitätsprinzip zur strengen Einhaltung der Gesetze verpflichtet sind. Jegliches Handeln kann nur auf Basis der Gesetze erfolgen. Liegt eine rechtskräftige Rückkehr­entscheidung vor, hat die Behörde die Außerlandesbringung zu vollziehen.

Zu den Fragen 51 und 52:

Der Bereich Straffällige stellt einen Arbeitsschwerpunkt im BMI/BFA dar. So wurde eine Kontrollgruppe Straffällige implementiert, mit den Zielen, eine prioritäre Verfahrens­führung von Straffälligen sicherzustellen sowie eine rasche Finalisierung der Aberken­nungs­verfahren und Forcierung der Außerlandesbringung bei straffälligen Personen zu gewährleisten.

Zur Frage 53:

Österreich: 47 455; aufgeteilt auf Bundesländer: Burgenland: 990, Kärnten: 1 825, Nie­derösterreich: 5 688, Oberösterreich: 7 140, Salzburg: 3 129, Steiermark: 4 514, Tirol: 4 200, Vorarlberg: 2 358, Wien: 17 611.

Zur Frage 54:

Fremde: 38,8 Prozent, Inländer: 61,2 Prozent.

Zu den Fragen 55 und 56:

Anzahl der fremden Tatverdächtigen: 47 455; davon rechtmäßig aufhältig: 40 268, nicht rechtmäßig aufhältig beziehungsweise geduldet: 1 817, keinen Aufenthaltsstatus, weil Täter beziehungsweise Opfer zur Tatzeit im Ausland: 4 109, unbekannter Aufenthalts­status: 1 261.

Die detaillierten Kategorien werden schriftlich nachgereicht.

Zur Frage 57:

Österreich gesamt: 4 015; Burgenland: 74, Kärnten: 160, Niederösterreich: 485, Ober­öster­reich: 552, Salzburg: 221, Steiermark: 400, Tirol: 413, Vorarlberg: 163, Wien: 1 547.

 


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