13.41

Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich sehr, dass wir heute die Gelegenheit haben, das Telekommunikationsgesetz 2021 im Nationalrat zu behandeln.

Die Bundesregierung hat sich ja das sehr ambitionierte Ziel gesetzt, bis 2030 ganz Ös­terreich flächendeckend mit festen und mobilen Gigabitanschlüssen zu versorgen und damit das gesamte Land mit schnellem Internet auszustatten. Das ist ein durchaus sehr ambitioniertes Ziel – die Zahlen sprechen aber für sich: Allein in den letzten drei Jahren konnten wir die Gigabitversorgung in Österreich von 14 Prozent auf 48 Prozent steigern. Das heißt also: Die Geschwindigkeit stimmt, die finanziellen Mittel, die wir einsetzen, stimmen, und vor allem das Engagement der privaten Telekombetreiber stimmt. Ich bin mittlerweile wirklich überzeugt, dass wir dieses Ziel erreichen werden. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Zum Zweiten, und das spielt beim Telekomausbau eine wesentliche Rolle, helfen uns neue Technologien sehr. Wir waren in Europa Vorreiter bei der Ausschreibung der 5G-Lizenzen im Jahr 2018 und sind nunmehr auf Platz drei in Europa, was den 5G-Ausbau betrifft. Dabei kommt uns vor allem das letzte Ausschreibungsdesign sehr zugute, mit dem wir erstmals auch Ausbauverpflichtungen festgelegt haben. Die Tele­kombetreiber, die 5G-Lizenzen ersteigern, können somit ein Drittel ihrer 5G-Masten im urbanen Bereich aufstellen und müssen zwei Drittel der Sendestationen in unterversorg­ten Regionen aufstellen, das hilft uns natürlich vor allem beim Versorgungsausbau im ländlichen Raum massiv.

Zum Dritten – auch das ist entscheidend, es ist ja gerade eine Budgetrede vorangegan­gen –: Uns stehen bis zum Jahr 2026 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung, die wir in den Ausbau schnellen Internets stecken, vor allem in unseren Gemeinden, in unseren Re­gionen, in unseren ländlichen Gebieten, um damit Chancengleichheit zwischen Stadt und Land herzustellen. Ich meine, die Ausgangsbedingungen und die Ausgangslage für den Breitbandausbau in Österreich waren noch nie so gut wie jetzt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir kümmern uns auch intensiv um die technischen Details, um die rechtlichen Rah­menbedingungen: Es war für uns eine sehr weitreichende Entscheidung, eine komplette Neukodifizierung des Telekommunikationsgesetzes aus dem Jahr 2003 vorzunehmen. In den letzten 20 Jahren gab es in der Telekommunikation viele Meilensteine, es ist be­reits angesprochen worden. Ich kann mich selber noch erinnern, als ich den Messen­gerdienst ICQ am Stand-PC installiert hatte. Das Wort App hat es im Sprachgebrauch im Jahr 2003 noch nicht gegeben, und Smartphones wurden erst fünf Jahre später ent­wickelt. Wenn man sich also ansieht, was die gesetzlichen Rahmenbedingungen bisher waren, kann man sich ungefähr vorstellen, wie viele Hürden es bei der Erarbeitung des TKG 2021 gab.

Ganz entscheidend war natürlich auch die Liberalisierung des Telekommarkts mit Jän­ner 1998, die uns in Österreich massiv nach vorne gebracht hat, was die Mobilfunk­infrastruktur betrifft. Vor allem aber, und das darf man niemals vergessen, hat uns die Liberalisierung auch eine im Vergleich zu anderen Ländern günstige Tariflandschaft ver­schafft, da war der Wettbewerb ein essenzieller Faktor.

Heute stehen wir an einer weiteren sehr wichtigen Schwelle, was die Ära des schnellen mobilen Internets angeht. Es ist die Basis für das Internet der Dinge, das sehr viele Bereiche des Lebens revolutionieren wird: Assisted Living kann da beispielsweise ge­nannt werden, bei dem es darum geht, die Lebensqualität älterer beziehungsweise be­einträchtigter Personen zu verbessern.

Anwendungen im Bereich der Industrie 4.0 werden den Wirtschaftsstandort Österreich massiv voranbringen, aber auch Technologien wie automatisiertes Fahren, das eine völlig neue Perspektive im Bereich Mobilität bringt.

Mit dem TKG 2021 setzen wir auch das neue europäische Telekommunikationsrecht in Österreich um. Auf EU-Ebene wurden dabei vier der fünf wesentlichen Richtlinien zu­sammengeführt, überarbeitet und in den Europäischen Kodex für die elektronische Kom­munikation übergeführt.

Wir haben die Gelegenheit genutzt, um nach 20 Jahren das gesamte Telekommunika­tionsrecht mit 217 Paragraphen einer textlichen Neukodifizierung zu unterziehen, es kla­rer zu strukturieren und auch lesbarer zu machen. Das war ein sehr ambitioniertes Vor­haben, und mit dem Ministerratsbeschluss vom 22. September und der parlamentari­schen Behandlung haben wir die Grundlage geschaffen. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Schaffung von Anreizen für Investitionen in die Telekommunikationsinfra­struktur, die Optimierung der Frequenzvergabeverfahren – das ist wichtig für den ra­schen Ausbau des Mobilfunks – und Verbesserungen im Bereich des Zivilschutzes. Das war uns ein ganz besonderes Anliegen: Wenn man sich die Naturkatastrophen der letzten Jahre vor Augen führt, ist klar, dass es essenziell ist, da auch europaweit vernetzt zu sein. Weiters gibt es Änderungen im Konsumentenschutz und im Bereich der Netz­sicherheit.

Vielleicht ganz kurz zu einigen Details: Wir schaffen Regulierungsansätze, die den Aus­bau von Breitband beschleunigen werden, und setzen eine wettbewerbsrechtliche Ver­einfachung von Kooperationen um, etwas, das längst notwendig war – die gemeinsame Nutzung von Sendemasten sei in diesem Zusammenhang beispielsweise angespro­chen. Auch die Mindestvergabedauer für Frequenzen im Mobilfunkbereich wird eine wichtige Rolle spielen, und es gibt ein neues Standortrecht für die einfachere Errichtung von Mobilfunkinfrastruktur.

Bei den Neuerungen im Notrufwesen und bei Katastrophenwarnsystemen nehmen wir Anleihe an den europaweit einheitlichen öffentlichen Warnsystemen für Krisen. Da darf ich mich ganz herzlich beim Innenministerium und bei den Bundesländern für die gute Zusammenarbeit bedanken. Wir werden unsere Vorhaben in diesem Bereich dann bis Mitte nächsten Jahres vollständig umgesetzt haben.

Wir schaffen einen einfacheren Zugang zur Notrufnummer 112 für Menschen mit beson­deren Bedürfnissen: In Zukunft wird es die Möglichkeit textbasierter Notrufe geben, auch das war längst an der Zeit. Frau Abgeordnete Erasim hat das Relayservice für gehörlose und schwerhörige Menschen angesprochen: Wir haben es bereits im Ausschuss dar­gelegt, auch die Expertinnen und Experten meines Hauses haben bereits erklärt, dass Relayservices von dieser Neuerung umfasst sind. Ich verstehe, dass die SPÖ als einzige Partei noch einen Grund gesucht hat, das neue TKG abzulehnen, ich möchte aber da­rauf hinweisen, dass es sich da um den falschen Grund handelt. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)

Wir haben für Menschen mit besonderen Bedürfnissen einiges überarbeitet und verbes­sert, was ja auch der ausdrückliche Wunsch der Bundesregierung und der befassten Ministerien war, die Hauptzuständigkeit liegt ja beim Gesundheitsministerium.

Kurz noch zu den Neuerungen im Konsumentenschutz: Die kompakte Vertragszusam­menfassung, die den Verbrauchern bereitgestellt werden muss, wird für eine deutliche Verbesserung betreffend Lesbarkeit und Verständlichkeit der Verträge sorgen. Auch Verbesserungen bei Maßnahmen gegen Nummernmissbrauch sind ein zentrales The­ma, ebenso die neue Möglichkeit, zwölf Monate nach Kündigung eines Internetvertrags E-Mails weiter an die zur Verfügung gestellte Adresse zu erhalten. All das sind wesent­liche Verbesserungen.

Der letzte Punkt, den ich noch ansprechen darf, ist die Netzsicherheit, ein auch auf eu­ropäischer Ebene natürlich sehr intensiv diskutiertes Thema.

Wir schaffen ein Monitoringsystem für etwaige Hochrisikozulieferer im Bereich des Aus­baus der 5G-Netze. Wir setzen damit eben auch die 5G-Toolbox, die die Europäische Kommission für die Mitgliedstaaten vorsieht, in nationales Recht um. Es wird ein Fach­beirat bei der Regulierungsbehörde eingesetzt, der alle zwei Jahre einen Wahrneh­mungsbericht erstellen wird. Das alles wird dazu beitragen, dass wir vor allem auch im Bereich der Netzsicherheit gerüstet sind, nicht nur in der derzeitigen Ausgangslage, son­dern vor allem auch für zukünftige Entwicklungen.

Das war so weit ein Überblick über das Telekommunikationsgesetz 2021. An dieser Stelle möchte ich dem überwiegenden Teil der Parlamentsparteien, den Telekomspre­chern ein ganz großes Dankeschön für die gute Zusammenarbeit aussprechen. Ein ganz großes Dankeschön geht auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses, die in den letzten Monaten massiv gefordert waren, dieses Telekommunikationsgesetz auch umzusetzen, und die sehr intensiv daran gearbeitet haben.

Ich möchte um Zustimmung zur Regierungsvorlage bitten. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

13.51

Präsidentin Doris Bures: Ich erteile nun Frau Abgeordneter Katharina Kucharowits das Wort. – Bitte.