15.46

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Ge­sundheitsminister! Hohes Haus! Herr Bundesminister, nicht erst seit Papst Gregor gibt es in Österreich den Kalender. Wir wissen, wie sich das Jahr entwickelt, und wir wissen, wann Schulanfang ist. Wir wissen, wann die Wintersaison kommt, und wir wissen auch, dass manche Organisationen und Einrichtungen Zeit brauchen, um echten Gesundheits­schutz in den Unternehmen umzusetzen.

Mich hat heute in der Früh ein verzweifelter Manager von Magna International angerufen und hat mich gefragt: Herr Stöger, wissen Sie, was die Regierung jetzt tun will, denn ich muss es ja vorbereiten? – Herr Bundesminister, das größte Problem im Umgang mit dem Epidemiegesetz und im Umgang mit dem Covid-19-Maßnahmengesetz ist, dass wir sich so schnell ändernde Regeln haben, dass sich die Einrichtungen nicht daran orientie­ren können.

Ich sage das sehr, sehr deutlich: Wenn man längerfristige Regeln hätte und wenn man da ein bisschen Sensibilität nicht nur für die Schlagzeile, sondern auch für die Umset­zung eines Gesetzes, einer Verordnung in der täglichen Praxis hätte, dann würden wir weniger Regelungen haben – das wäre effizient. Mittlerweile sagt jeder Österreicher, je­de Österreicherin: Ich kenne mich eh nicht mehr aus! – Daher haben sie kein Vertrauen mehr in die Maßnahmen, die tatsächlich noch zu setzen sind.

Die SPÖ hat immer gesagt: Wir empfehlen in Absprache mit dem Arzt, mit der Ärztin die Impfung, weil wir davon überzeugt sind, dass es das geringere Risiko ist.

In der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses haben wir Folgendes erlebt: Die Regierenden haben vier unterschiedliche Fristen betreffend Covid-19-Maßnahmenrege­lungen festgelegt. Das Covid-19-Maßnahmengesetz soll bis 30. Juni verlängert werden, und der Minister hat die Möglichkeit, es mit Verordnung noch einmal ein halbes Jahr zu verlängern. Das ist eigentlich staatsrechtlich sehr, sehr heikel – das wollen wir nicht.

Das Zweite: Ihr habt das Zweckzuschussgesetz mit dem Fernrezept und allem Drum­herum bis zum 31. März verlängert. Ich frage mich: Warum nicht bis zum 30. Juni? Ihr habt die Freistellung von Schwangeren bis zum 31. Dezember verlängert. Wieder: Wa­rum nicht – wenn man glaubt, dass Corona so lange dauert – bis zum 30. Juni? Und jetzt komme ich zum Punkt: Ihr habt das Betriebliche Testungs-Gesetz bis zum 31. Oktober verlängert – um einen Monat! Heute ist, wenn ich es richtig sehe, der 12. (Abg. Bela­kowitsch: Der 13.!) – der 13. schon. Also das Gesetz wird erst in Kraft treten und nur wenige Tage in Kraft sein. Das kann nicht richtig sein, und daher verzweifeln die Leute.

Herr Bundesminister, ich würde Ihren Antrag unterstützen und bringe daher einen Ab­änderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bun­desgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Tes­tungs-Gesetz – BTG) geändert wird (1069 d.B.) – TOP 8

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert

Z 1 lautet wie folgt:

„1. In § 2 Abs. 1 zweiter Satz wird die Wortfolge ‚30. September 2021‘ durch die Wort­folge ‚31. März 2022‘ ersetzt.“

*****

Sie brauchen nur Ihre Grünen zu überzeugen, dass sie da zustimmen, und Ihr Ziel ist erreicht. Wenn Sie das tun, werden wir auch den Änderungen des Epidemiegesetzes beziehungsweise COVID-19-Maßnahmengesetzes zustimmen, weil wir glauben, das ist dann geregelt und wir können den Menschen echte Sicherheit vermitteln, die dann auch in der betrieblichen Praxis wirkt.

Herr Präsident, weil Sie mich aufgefordert haben, noch etwas zum Zweckzuschussge­setz zu sagen: Das Zweckzuschussgesetz ist ein Gesetz nach dem Finanz-Verfassungs­gesetz, mit dem der Bund den Ländern und den Gemeinden Mittel für ihre Aufgaben zur Verfügung stellt. Das tun wir, und das tun wir aufgrund von Covid-19.

Wir haben im Frühjahr 2020 gesehen, dass die größten Belastungen durch Covid-19 die Menschen in der Pflege gehabt haben, jene, die in Pflegeheimen tätig waren. Es hat sehr lange gedauert, bis die Bundesregierung Maßnahmen zur Unterstützung in der Pfle­ge eingeleitet hat. Wenn wir die Situation der Pandemie bewältigen wollen, dann müssen wir dem sichtbar gemachten Pflegenotstand durch Covid-19 begegnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es hat viele Stationen gegeben, die geschlossen worden sind, weil man keine ausge­bildeten Menschen gehabt hat, die diese Stationen betreuen. Ich möchte auch daran erinnern, dass gerade durch Covid-19 dieser Missstand sichtbar geworden ist.

In diesem Sinne sage ich noch einmal deutlich: Wir brauchen diesen Zweckzuschuss auch für den Bereich der Pflege. Wir sehen da einen ganz klaren Zusammenhang, weil wir das Zweckzuschussgesetz auch auf der Tagesordnung haben. Ich bitte Sie, den Antrag des Abgeordneten Kucher, von Kollegin Nussbaum vorgetragen, zuzulassen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

15.53

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kucher,

Genossinnen und Genossen

zum Bericht und Antrag des Gesundheitsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird (1069 d.B.) – TOP 8

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert

Z 1 lautet wie folgt:

„1. In § 2 Abs. 1 zweiter Satz wird die Wortfolge „30. September 2021“ durch die Wort­folge „31. März 2022“ ersetzt.“

Begründung

Es ist erforderlich, dass über den 31. Oktober 2021 hinaus betriebliche Testungen mög­lich bleiben und den Arbeitgebern ersetzt werden.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, Sie haben jetzt argumentiert, warum dieser Antrag aus Ihrer Sicht zulässig ist. Ich kann dieser Argumentation folgen. Sie hät­ten den Antrag aber jetzt noch einmal einbringen müssen. Vielleicht kann das Frau Mag.a Becher noch machen. Er muss neu eingebracht werden, damit er zulässig ist. Wenn sich das nicht ausgeht, kann sich vielleicht noch ein Redner kurz dazumelden. Dann geht sich das aus.

Ich darf ergänzen, dass der von Ihnen eingebrachte Abänderungsantrag ausreichend unterstützt ist, ordnungsgemäß eingebracht ist und somit auch in Verhandlung steht.

Zu Wort gelangt nun Frau Kollegin Ruth Becher. Wenn es sich zeitlich mit dem Antrag nicht ausgeht, kann sich vielleicht noch ein Kollege oder eine Kollegin melden und den Antrag neu einbringen. – Bitte, Frau Abgeordnete.