Nationalrat, XXVII.GPStenographisches Protokoll125. Sitzung, 13. Oktober 2021 / Seite 38

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Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Julia Herr,

Genossinnen und Genossen

betreffend Klimainvestitionen statt Körperschaftssteuer-Geschenke für Konzerne

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2020 (III-321/1062 d.B.) (TOP 2)

Die arbeitende Bevölkerung, Pensionist*innen, Verbraucher*innen zahlen rund 85 Pro­zent der gesamten Steuern und Abgaben, jene mit Kapital und Vermögen nicht einmal 15 Prozent. Das Steuersystem gerät durch die Steuerreform noch stärker in Schieflage. Die Ungerechtigkeit wird vergrößert. Die türkis-grüne Regierung denkt überhaupt nicht daran, von den Millionen-Erbschaften, Milliarden-Stiftungen, den Reichen und Superrei­chen auch nur einen Euro zu verlangen.

Im Gegenteil: Die Körperschaftssteuer (KÖSt) als Konzern-Gewinnsteuer wird um rund 800 Mio. Euro gesenkt. Das bringt keinen einzigen Arbeitsplatz, das hilft den kleinen Selbstständigen und KMU überhaupt nicht, sondern vermehrt nur das Vermögen der Eigentümer und Aktionäre.

Zur Problematik der Körperschaftssteuer-Senkung hält das Momentum-Institut fest:

„Von der Senkung der Körperschaftssteuer profitiert nur ein Bruchteil der Unternehmen: Sehr gewinnstarke Großunternehmen und in Folge deren Eigentümer:innen erhalten ein Steuergeschenk mit hohen jährlichen Kosten von 774 Mio. EUR. Das forciert die Un­gleichheit in Österreich und garantiert keinesfalls den gewünschten Wachstums-Effekt.“1

Der Vizepräsident des Gemeindebundes Johann Hingsamer (ÖVP) nennt die KÖSt-Sen­kung das was sie ist, ein „Geschenk an die Industrie“.2

Während auf der einen Seite großzügige Steuergeschenke verteilt werden, schafft es die Bundesregierung auf der anderen Seite nicht, die CO2-Steuer mit dem Klimabonus ausreichend sozial abzufedern. Denn statt einer sozialen Staffelung entscheidet künftig die Postleitzahl darüber, ob ein höherer oder geringerer Klimabonus ausgezahlt wird. Und selbst wenn man das „Glück“ der richtigen Postleitzahl hat, ist noch immer nicht sichergestellt, dass der Klimabonus tatsächlich die zusätzliche Besteuerung abfedert. Dass ein Klimabonus allein eine Kompensation nicht sicherstellt, ist seit der Studie des Budgetdienstes aus dem Jahr 2019 nachgewiesen.3

Eine Studie der WU Wien im Auftrag der Arbeiterkammer hat das im Frühjahr 2021 im Detail verdeutlicht und darauf hingewiesen, dass neben zusätzlicher Kompensation in Form eines Klimabonus PLUS vor allem zusätzliche öffentliche Investitionen in Klima­schutzmaßnahmen erforderlich sind, damit Klimapolitik auch sozial gerecht ist.4

Die Einschätzung des Wegener Center für Klima und Globalen Wandel der Universität Graz zur Steuerreform bekräftigt die Notwendigkeit von weiteren Investitionen in klima­freundliche Infrastruktur:

„Nur wenn von staatlicher Seite ausreichend Anreize zum raschen und umfassenden Umbau der Infrastrukturen geschaffen werden, die eine dauerhafte Transformation er­leichtern (massiver Ausbau des öffentlichen Verkehrs, massive Steigerungsraten in der Gebäudesanierung, Umstellung aller Heizsysteme, kompletter Umstieg der Elektrizitäts­erzeugung auf erneuerbare Energieträger), wird eine signifikante Reduktion der Treib­hausgasemissionen in Österreichs national verantworteten Emissionsbereichen (Ver­kehr, Raumwärme, Gewerbe, Landwirtschaft und Abfall) erzielt werden können.“5

 


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