Vereinbarung regelt letztlich den Umgang und die Bedingungen bzw. Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Zweckzuschüsse. Zweckzuschüsse stellen zusätzliche finanzielle Mittel dar, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt. Für das Schuljahr 2021/22 sind Zweckzuschüsse in der Höhe von jeweils 142,5 Millionen Euro vereinbart. Wie die Causa rund um den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz zeigt, hätten die Zuschüsse weitaus höher ausfallen sollen. Aus untenstehendem Schriftverkehr zwischen Herrn Schmid und Herrn Kurz aus dem Jahr 2016 geht klar hervor, dass der damalige Bundeskanzler Christian Kern und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner planten, 1,2 Mrd. Euro für Nachmittagsbetreuung samt Rechtsanspruch zur Verfügung zu stellen. Doch wie die Akten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zeigen, befand Sebastian Kurz diese Entwicklungen für "gar nicht gut!!!". Nicht, weil die Summe nicht angemessen oder dringend notwendig gewesen wäre - der flächendeckende Ausbau der Kinderbetreuung wäre ein großer Erfolg für den Kollegen und Kurz-Rivalen Mitterlehner gewesen und hätte sich negativ auf die Machtergreifung von Sebastian Kurz ausgewirkt. Der Schriftverkehr zeigt auf, dass durch "terrorisieren", "aufhetzen" etc. diese wichtige Investition einfach sabotiert wurde.
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Doch wäre eine solche Investition mehr als überfällig gewesen, da es gerade im Bereich der Kinderbetreuung in Österreich massive Defizite gibt. Wie ein Europa-Vergleich zeigt, schneiden nur wenige Staaten schlechter ab, wenn es darum geht, für Eltern von Unter-3-Jährigen ein zumindest 30-stündiges Betreuungsangebot pro Woche anzubieten. Diese Defizite machen es vor allem Frauen schwer, den (Vollzeit-) Berufseinstieg nach der Karenz wieder zu schaffen, sie werden weniger oft befördert, verdienen weniger (Stichwort großer Gender Pay Gap in Österreich) und enden nicht selten in Altersarmut.
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